Zur 16. und letzten Sitzungsperiode des Landtages standen fast 40 Themen auf der Tagesordnung, darunter allein 6 aktuelle Debatten,

zu denen vom 13. bis 15. Dezember debattiert und abgestimmt wurde.

#Bildung aktuell debattiert

Schulkrise führt zu Bildungsnotstand – Zukunft des Landes ist akut gefährdet

Der Fachkräftemangel an Schulen ist eine der größten Herausforderungen in Sachsen-Anhalt. Die Meldungen über massive Ausfälle an Schulen, die aktuelle Flut von Brandbriefen an die Landesregierung von Eltern, Schulleiter*innen und Lehrer*innen sind mehr als alarmierend und zeigen, die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Bewältigung des Lehrermangels waren viel zu zag-haft oder bleiben unwirksam. Die Situation hat sich in der letzten Zeit noch weiter verschärft, in dem an einer ganzen Reihe von allgemeinbildenden Schulen im Land derzeit gar kein Unterricht mehr stattfindet. Der Druck hat sich jetzt so erhöht, dass der Ministerpräsident Bildung zur Chefsache machen will und im Januar zum Bildungsgipfel einladen möchte.

Thomas Lippmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bildungspolitischer Sprecher betonte: „Der Ministerpräsident will das Desaster in den Schulen nun zur Chefsache machen und zu einem Schulgipfel einladen. Doch auch dieser Gipfel wird wahrscheinlich wieder nur eins bringen: enttäuschte Hoffnungen! Die Landesregierung trägt allein die Verantwortung für das, was in der Schulpolitik im Land schiefläuft. Der Lehrkräftemangel fällt nicht vom Himmel. Er wurde sehenden Auges herbeigeführt, gegen unsere ständigen Warnungen. Das Regierungshandeln wird seit Jahren an abstrusen Planungen zum Lehrkräftebedarf ausgerichtet, die vor mehr als 20 Jahren entwickelt wurden und die den tatsächlichen Lehrkräftebedarf jahrelang um mehr als 5.000 Stellen unterschätzt hatten. Wir ernten jetzt das, was CDU und SPD jahrelang gesät haben.

Den meisten dürfte inzwischen klar geworden sein, dass alles Quatsch war, was damals in die Personalentwicklungskonzepte des Finanzministeriums so reingeschrieben wurde. Trotzdem lässt man seit mehr als 15 Jahren den Finanzminister bestimmen, was den Schulen personell und finanziell erlaubt wird und was nicht.“ Zugleich äußerte der die Befürchtung, dass der zuständige Bildungsausschuss und damit das Parlament beim Gipfel außen vorgelassen würden und verwies auf den von der Linksfraktion im Oktober eingebrachten „Masterplan zur Sicherung der Schulbildung“ mit den wichtigsten Baustellen, an denen sich die Zukunft der Bildung und damit des Landes entscheidet. Leider wurde im Zusammenhang mit der Schulkrisen-Debatte unser Gesetzentwurf zur besseren Bezahlung für die Grundschullehrkräfte endgültig von der Koalition beerdigt.

#Rente

Ostdeutsche Lebensleistung anerkennen – Gerechtigkeitsfonds für DDR-Renten

Mit dieser Forderung brachte die Linksfraktion einen Antrag zur Landtagssitzung ein. Hintergrund ist, dass seit über 30 Jahren Betroffene um die Anerkennung ihrer in der DDR erworbenen Rentenansprüche kämpfen. Bei der Überleitung des DDR-Rentensystems in heutiges Recht wurden in den 1990er Jahren eine Reihe von Ansprüchen gestrichen oder gekürzt. Diese Ungerechtigkeiten, die bis heute fortbestehen, sind für viele nicht länger akzeptabel. Ehemalige Beschäftigte der DDR bei der Eisenbahn, der Post und in der Braunkohleveredlung sind dauerhaft schlechter gestellt als westdeutsche Kolleg*innen. Besonders oft sind Frauen betroffen, Angestellte im Gesundheitswesen oder die nach DDR-Recht Geschiedenen. Auch Menschen, die aus der DDR geflohen sind, werden benachteiligt. Diese Ungerechtigkeiten widersprechen der Würdigung ostdeutscher Lebens- und Arbeitsleistung. Es geht nicht allein um Armutsbekämpfung durch einen Härtefallfonds für nur einen Bruchteil der Betroffenen, wie ihn die Bundesregierung plant, sondern ebenso um die Schaffung eines Gerechtigkeitsfonds. Insofern muss das Land in einem ersten Schritt dem durch den Bund ein-gerichteten Härtefallfonds beitreten, um die Einmalzahlung für bedürftige Rentner*innen anzuheben.

Monika Hohmann, seniorenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, hat den Antrag zur Anerkennung ostdeutscher Lebensleistungen in den Landtag eingebracht und betont dazu: „Die Ankündigung eines Härtefallfonds für DDR-Renten hatte riesige Hoffnungen geweckt. 2018 nahm die damalige Bundesregierung einen entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag auf. Das allein war ein kleines Wunder. Zu verdanken war es der Hartnäckigkeit vieler Betroffener. Denn seit drei Jahrzehnten klagten sich Rentner*innen durch die Instanzen und versuchten, öffentlich auf ihre Probleme aufmerksam zu machen.“ Es reiche mittlerweile nicht mehr, Wähler*innen etwas von der Anerkennung ihrer Lebensleistung zu erzählen. Die Ostdeutschen kennen nämlich sowohl ihre Leistungen als auch das, was davon heute anerkannt werde. Sie suchten diese Anerkennung vergeblich in ihrer Lohntüte und im Rentenbescheid. Sie suchten vergeblich nach ostdeutschen Köpfen in Politik, Wirtschaft und Unterhaltung.

„Das gänzlich anders organisierte Sozialsystem der DDR kannte zahlreiche Sonderregeln und Beiträge. Eine Reihe dieser Zusatzansprüche sind verloren, weil sie im westdeutschen Renten-Recht nicht anerkannt oder nach kurzer Übergangszeit gestrichen wurden. Die Folgen hiervon waren, dass die erarbeiteten Rentenansprüche von Millionen Menschen aberkannt, Versprechen gebrochen wurden.

Der Härtefallfonds, der nun endlich, nach weiteren fünf Jahren Verzögerung, nunmehr von der neuen Bundesregierung beschlossen wurde, ist kein Wunder mehr. Nicht mal ein kleines, er ist eine Enttäuschung. Dass der Bund nur 500 Millionen Euro zur Verfügung stellt und nur wenige Personen vom Härtefallfonds profitieren sollen, ist ein Schlag ins Gesicht für ostdeutsche Rentner*innen. Denn nur die allerwenigsten der Rentner*innen in Ostdeutschland sind anspruchsberechtigt, in Sachsen-Anhalt geschätzt 10.700 Menschen. Die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, diesen Härtefallfonds aufzustocken und die Einmalzahlung damit zu verdoppeln.“ Zum Abschluss ihrer Rede versicherte Monika Hohmann, dass die Fraktion DIE LINKE in Bund und Landtagen weiter für eine Fondslösung kämpfen werde, die umfassend die berechtigten Anwartschaften und Ansprüche von Berufs- und Personengruppen aus der DDR-Zeit einbeziehe. Entschädigungszahlungen sollten dann einen fünfstelligen Betrag erreichen.

Angenommen wurde ein Alternativantrag der Koalitionsfraktionen.

#Mobilität

Landesweites 9-Euro-Ticket nach Magdeburger Vorbild gefordert

Die Finanzierungsfragen zum Deutschlandticket sind noch ungeklärt und die Einführung des 49-Euro-Tickets kommt möglicherweise nicht vor Mai 2023. Gleichzeitig sind 49 Euro für viele Personen noch zu teuer, um alle Menschen zu erreichen und die Verkehrs- und Klimawende voranzubringen. Die von der Verkehrsministerin Lydia Hüskens ins Spiel gebrachten 29-Euro-Tickets für junge Menschen bis 25 Jahre bzw. das 365-Euro-Ticket weise da in die richtige Richtung, so Hendrik Lange, der den Antrag mit der Rede und in Vertretung der kinder- und jugendpolitischen Sprecherin Nicole Anger einbrachte. Aus diesem Grund gelte es, den Landtagsbeschluss für Modellprojekte zum „365-Tage-Ticket“ umzusetzen. Jedoch fehle es seit Jahren an Landesmitteln, die zusätzlich zu den Bundesmitteln in den ÖPNV fließen.

Es sei eine Realität, dass es im ländlichen Raum noch schlechter um die Anbindungen im ÖPNV stünde, müssten nicht die Schüler*innen zur Ausbildung gebracht werden. Die Landesregierung müsse eigene Mittel in die Hand nehmen, um die Kreise bei der Erbringung des ÖPNV zu unterstützen. Der Magdeburger Stadtrat hat zum August 2023 ein 9-Euro-Ticket für Schüler*innen beschlossen. Diesen Vorstoß der Stadt Magdeburg gilt es zu unterstützen und auszuweiten auf das gesamte Land. Dafür soll die Landesregierung entsprechend das ÖPNV-Gesetz und das Finanzausgleichsgesetz anpassen. Bei allen zukünftigen Zeitfahrscheinen müsse die Barrierefreiheit beim Ticketing berücksichtigt werden, so dass die Fahrausweise nicht nur digital zu erwerben sind.

Der Antrag wurde abgelehnt

#Kulturerbe

Immaterielle Kulturerbe ist ein Schatz für unser Land

Im Seit 2013 erstellt die UNESCO-Kommission das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Sowohl länderübergreifende Traditionen und Kulturtechniken als auch regionale Kulturformen sind in der Liste eingetragen. Sachsen-Anhalt ist mit sechs regionalspezifischen Kulturformen im bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vertreten. Darüber hinaus wurde aktuell das Handwerk der Flößerei, ein Brauchtum, das auch in Sachsen-Anhalt gepflegt wird, durch die UNESCO in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingeschrieben.

In Sachsen-Anhalt entscheidet aktuell eine Expertenkommission über die Weiterleitung von Bewerbungen zum Bundesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe. Für diese regional bedeutsamen Traditionen und Feste gibt es aktuell keine ausreichende Würdigung. DIE LINKE möchte ein Landesverzeichnis etablieren, so der parlamentarische Geschäftsführer und kulturpolitische Sprecher Stefan Gebhardt. Eine verbesserte öffentliche Darstellung stelle einen besonderen Wert für die Tourismuswirtschaft des Landes dar.

Der Antrag wurde in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur überwiesen.

#Umwelt aktuell debattiert

Debatte zur Weltnaturkonferenz und deren Auswirkungen für Sachsen-Anhalt

In der von Bündnis 90/Grüne beantragten Debatte betonte der umweltpolitische Sprecher Hendrik Lange: „Der Mensch muss sich über Zusammenhänge und die Auswirkungen seines Handelns bewusst sein. Zwingen doch die kapitalistischen Produktionsbedingungen täglich Milliarden von Menschen in einen Überlebenskampf. Je größer die Biodiversität ist, desto größer ist die Überlebenswahrscheinlichkeit eines Ökosystems. Eine große Biodiversität sichert unser eigenes Überleben. Wir wissen was den Verlust der Arten und damit der Biodiversität vorantreibt. Sei es die Zerstörung von Lebensraum, die intensive Landwirtschaft oder Umweltgifte oder der Klimawandel oder ungehemmte Jagd und Überfischung.

Umso wichtiger ist, dass auf der jetzigen Weltnaturkonferenz verbindliche Ziele vereinbart werden. Ich schließe mich daher den Forderungen des NABU an die Staatenlenker an. Wir brauchen klare und messbare Ziele für 2030: Mindestens 20 Prozent der globalen Landes- und Meeresflächen müssen renaturiert werden. 30 Prozent der Land- und Meeresfläche müssen in Form von Schutzgebieten unter Schutz gestellt werden, dazu gehören Ausweitung und effektiver Schutz unter Achtung der Rechte indigener Völker. Pestizid- und Nährstoffeinträge sollten (global) jeweils um die Hälfte reduziert werden. 25 Prozent agrarökologisch genutzten Flächen (inklusive Ökolandbau) in dem Abkommen zu verankern.“

Zudem müsse deutlich gemacht werden, welche Subventionen für die Natur schädlich seien und welche Investition die Natur förderten. Rückschläge wie bei der EU-Agrarförderung könnten wir uns angesichts der Biodiversitätskrise nicht mehr leisten. Deutschland müsse dabei in einen Prozess starten, indem die Verantwortung von Bund und Ländern geklärt und Ziele für die einzelnen Sektoren definiert werden. Nötig seien eine Biodiversitätsstrategie und ein entsprechender Aktionsplan, die letztendlich in einem Biodiversitätsgesetz münden müssten.

Zudem seien Investitionen in den Klimaschutz die beste Investition in den Artenschutz. Hier haben wir als Land ebenso Verantwortung, sei es durch Versieglung und Zerstörung von Lebensraum durch mangelnde Renaturierung oder das Reißen der Klimaschutzziele. „Und das will ich mir nicht verkneifen: Die Artensofortförderung bis zur Unkenntlichkeit einzudampfen ist in diesem Zusammen-hang ein Armutszeugnis. Über vieles werden wir hier noch reden: Sei es der Schutz der Karstlandschaft oder die Investition in die Schiene statt Straßenverkehr. Auch über die Förderung der Artenkenntnis haben wir schon gesprochen. Als Land müssen wir hier unsere Verantwortung wahrnehmen. Sei es durch Bildung, durch Förderung oder aber durch kluge Regulierung.“

#Fachkräfte aktuell debattiert

Ausbildung und Sicherung von Fachkräften in Sachsen-Anhalt

Unter dem Titel „Fachkräfte ausbilden, gewinnen, anerkennen und integrieren – zentrale Aufgabe für die Sicherung von Sachsen-Anhalts Zukunft“ hat die SPD-Fraktion eine Aktuelle Debatte beantragt. Für die Linksfraktion sagte die sozialpolitische Sprecherin Monika Hohmann: „Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die aktuellen Gegebenheiten und Entwicklungen in den Bereichen Arbeitsmarkt und Fachkräfte politische Aufmerksamkeit sowie Lösungen benötigen! Gemäß Angaben der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur dauerte es im Zeitraum September 2021 bis August 2022 durchschnittlich 140 Tage, bis eine sozialversicherungspflichtige Stelle in Sachsen-Anhalt besetzt werden konnte. Begründet wird dies oftmals mit einem bestehenden Fachkräftemangel, welcher aufgrund des demografischen Wandels besteht. 

In Sachsen-Anhalt wird insbesondere ein Arbeitskräftemangel im Handwerk verzeichnet. Jedoch im Kern zeigt sie, dass die erfolglose Personalsuche der Unternehmen oftmals ihre Ursache in häufig schlechten Arbeitsbedingungen und niedrigen Löhnen hat, nicht aber an einer unzureichenden Anzahl an Arbeitskräften. Deutschland braucht die Zuwanderung, aber wir brauchen keine Unterbietung auf dem Arbeitsmarkt! Nach dem aktuellen Debattenverlauf wird nur darauf gesetzt, dass Unternehmen möglichst billig und unkompliziert Fachkräfte aus dem Ausland bestellen. Die Herausforderungen der Fachkräfteentwicklung können nicht durch die weitere Ausbeutung von migrantischen Arbeits- und Fachkräften gelöst werden.

Die Bundesregierung unternimmt zu wenig, um dort gezielt für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Wir müssen in unsere Schüler*innen investieren. Aber unter den aktuellen Gegebenheiten des Lehrer*innen-Mangels an unseren Schulen, ist es mehr als bedenklich, dass 11,6 Prozent unserer Schüler*innen im Schuljahr 2021/2022 ohne Abschluss abgegangen sind. Ein erfolgreicher Schulabschluss ist die Voraussetzung, dass wir qualifizierte Fachkräfte in Sachsen-Anhalt ausbilden können!“

Sie verwies zudem darauf, dass die Rechtslage von der Duldung hin zu einem echten Bleiberecht für Geflüchtete mit Arbeits- und Ausbildungsplatz formuliert und rechtssicher für alle Beteiligten gesetzlich verankert werden müsse, damit die Einwanderung bzw. Einbürgerung nicht zur Ausbeutung der zugewanderten Fachkräfte führte. Es bedürfe unbefristete Arbeitsverträge als Regel, Mini- und Midi-Jobs müssten in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umgewandelt und somit der Niedriglohnsektor zurückgebaut werden.

„Wir brauchen eine funktionierende Sorge- und Sozialstruktur in den Bereichen Bildung, Wohnen und Gesundheit sowie gute Kitas bis hin zu Freizeitangebote für alle Familienmitglieder. Auf diesem Weg können wir die Abwanderung von qualifizierten Fachpersonal vermeiden und die Attraktivität des Standortes Sachsen-Anhalt für alle potenziellen Arbeitskräfte steigern. Alles andere stellt nur eine Symptombehandlung dar, behebt aber nicht die Ursachen der Problemlagen am Arbeitsmarkt!“

#Kinderförderung

Kinderfördergesetz mit Ablaufdatum bedeutet nur Unsicherheiten

Am 14. Dezember wurden im Landtag die Verlängerung der Beitragsermäßigung bei Familien mit mehreren Kindern, die Finanzierung der Fachberatungskräfte in den Landkreisen sowie die Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte in Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen als auch die Schulgeldfreiheit für angehende Erzieher*innen im Kinderfördergesetz beschlossen. Dazu sagt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Nicole Anger:

„So richtig wie diese Maßnahmen sind, so wichtig wäre es gewesen, diese auch für mehr als ein Jahr zu beschließen. Wieder einmal wird die Landesregierung kurz vor dem Ablaufen der Maßnahmen hektisch und entscheidet sich dann gegen eine langfristige Perspektive. Mit der Verlängerung nur für das Jahr 2023 greift das nicht mal die vom Bund initiierte Verlängerung des Kita-Qualitätsgesetzes bis Ende 2024 auf. Gerade in den aktuellen, unsicheren Zeiten wäre es nicht nur für Eltern, sondern auch für Fachkräfte ein so wichtiges Signal der Planbarkeit gewesen, diese Maßnahmen zumindest für zwei Jahre umzusetzen.

Hinzukommt, dass Fachverbände und auch die kommunalen Spitzen genau diese zwei Jahre in ihren Stellungnahmen an den Sozialausschuss gefordert haben. Diese Stellungnahmen spielen aber weder in der Kommunikation der Landesregierung noch in der Umsetzung der Maßnahmen eine Rolle. Hier werden wieder einmal fachliche Expertisen vollständig durch das zuständige Sozialministerium ignoriert.“

#Ziviler Ungehorsam

„Letzte Generation“ ruft nach Verantwortung des Staates für eine lebensfähige Zukunft  

In der aktuellen Debatte um die Proteste der Letzten Generation betonte die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Eva von Angern: „Wer im Sommer Bahn gefahren ist, der hat gesehen, wie viele Leute ansonsten ausgeschlossen sind. In Straßen- und Regionalbahnen saßen Jugendliche, migrantische Familien und Rentner*innen. Das 9-Euro-Ticket war ein gigantisches Teilhabeprogramm. Ökologie und Demokratie kommen in diesem Fall zusammen. Hier in Sachsen-Anhalt hat die Verkehrsministerin Hüskens von der FDP schnell alles versucht, um das Nachfolge-Ticket möglichst zu beerdigen. Auch ein Tempolimit kommt für FDP, CDU und CSU und AfD nicht in Frage. Es ist doch interessant, wer aus diesem gesellschaftlichen Konflikt eine innenpolitische Bedrohungslage ableiten will. Die Parteien rufen nach der Polizei, die „Letzte Generation“ ruft nach der Verantwortung des Staates für eine lebensfähige Zukunft.

Wer Windräder zählen will, muss im Osten anfangen, denn in Bayern gibt es nichts mehr zum Zählen. Seit 50 Jahren liegen die Analysen und Vorschläge auf dem Tisch, aber eine Energiewende hin zu den Erneuerbaren, sicher und bezahlbar für alle, steht bekanntlich aus. Trotz der Erkenntnis, das Wachstum Grenzen hat und fossile Ressourcen endlich sind. Die Gaslieferungen aus Russland waren doch kein Freundschaftsprogramm deutscher Diplomatie, schon gar kein ostdeutsches, denn wir spielen ja im diplomatischen Korps der Bundesrepublik bekanntlich nicht so die Rolle. Die Abhängigkeit war zuvörderst eine bewusste Entscheidung der Großindustrie. Die Pipelines aus Russland gehen direkt zum Werk von BASF in Ludwigshafen am Rhein. Es geht um Kosten und um Nutzen.

Kohle und Öl bringen die Ökosysteme an den Abgrund, aber die Börse in Bewegung. Erst die Jugendbewegung um Greta Thunberg hat den industriegemachten Klimawandel wirklich zum Thema gemacht. Erst die Schulstreiks haben unsere Aufmerksamkeit erzwungen. Den Job der Regulierung, den die Politik verweigert, sollen also die Verbraucher*innen machen. Aber die haben eben nur die Wahl, und nicht die Macht. Wie also macht man weiter Druck für mehr Klimaschutz? Schulstreiks haben sich doch eher abgenutzt. In Sachsen-Anhalt herrscht Lehrkräftemangel, da fällt freitags der Unterricht sowieso schon aus. Man muss froh sein, wenn sich Jugendliche bei uns nicht an die Schulbank kleben, um sich den Unterricht zu ertrotzen.

Sitzblockaden sind vom Versammlungsrecht gedeckt. Nach dem Freispruch einer Klimaaktivistin in Berlin erklärte der zuständige Richter, jede Aktion gehöre differenziert beurteilt und eine binnen Minuten beendete Klebeblockade sei vom Demonstrationsrecht gedeckt. Die allermeisten Menschen in Sachsen-Anhalt wissen schon, dass die Aktionen der „Letzten Generation“ Nadelstiche in einem ungleichen Kampf sind. Manche der Aktiven wirken so aufgewühlt, dass es einen betroffen macht. Gerade die Wahrnehmung eines Generationskonfliktes wirkt verstörend. Keine Gesellschaft schickt ihre Nachkommen willentlich ins Verderben. Um das zu diskutieren, muss man im Dialog bleiben können. Dieser Dialog ist augenscheinlich gestört.

Während die Klimaaktivisten einen in Zukunftsfragen handlungsfähigen Staat fordern, zweifelt eine ehemalige Bundestags-Abgeordnete der AfD daran, ob es diesen Staat überhaupt gibt. Die einen sitzen friedlich auf der Straße, die anderen trainieren für den bewaffneten Straßenkampf. Die Fraktion DIE LINKE kritisiert ein Steuer- und Erbschaftsrecht, das Reichtum und Armut auf Generationen fortschreibt. Wir fragen nach Umverteilung, auch zur Finanzierung einer sozialen Energiewende, aber die AfD fragt lieber nach dem Kassenzettel für Tomatensuppe und Sekundenkleber. Aber ginge es nach ihnen, würde gar kein Monet oder Raffael in einem deutschen Museum hängen, also sparen sie sich ihre falsche Empörung.“.

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Wahl eines Vizepräsidenten der AfD erneut fehlgeschlagen

Die Fraktion der AfD unternahm erneut einen Anlauf, einen ihrer Abgeordneten zu Vizepräsidenten des Landtages wählen zu lassen. Der vorgeschlagene Lothar Waehler scheiterte deutlich.

Erstellt von Kerstin Eisenreich (MdL), 22. Dezember 2022

Mehr und Ausführlicheres über Inhalte und Debatten der Landtagssitzungen im Dezember 2022 ist auf den Internetseiten der Landtagsfraktion zu finden: www.dielinke-fraktion-lsa.de.

Auch auf Facebook, Twitter und Instagram können die Debatten verfolgt werden.

Zur 15. Sitzungsperiode des Landtages standen 29 Themen auf der Tagesordnung,

über die am 17. und 18. November debattiert und abgestimmt wurde.

#Regierungserklärung

„Gemeinsam durch die Krise – Land, Bund und Europa unterstützen Wirtschaft, Kommunen und Menschen in SachsenAnhalt“

Unter diesem Titel gab der Ministerpräsident des Landes, Dr. Reiner Haseloff eine Regierungserklärung ab, um aufzuzeigen, wie aus seiner Sicht das Land die Folgen der Corona-Pandemie, des Krieges in der Ukraine und auf dem Energiemarkt für die Menschen im Land bewältigen will.

Die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Eva von Angern, betonte in ihrer Rede, dass es zwar gut sei, eine solche Erklärung abzugeben, allerdings ließe es tief blicken, dass vor den Interessen der Menschen die der Wirtschaft stünden. DIE LINKE habe ausdrücklich eine andere Prioritätensetzung.

„Die von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten erdachten Maßnahmen greifen viel zu kurz. Sie kommen zu spät und schonen den reichsten Teil der Bevölkerung und Unternehmen mit krisenbedingten Übergewinnen. Bei der Übernahme der Dezember-Gasabschläge werden ganze Gruppen nicht ausreichend berücksichtigt: Haushalte, die mit Heizöl, Strom oder Pellets heizen, bleiben außen vor. Soziale Unsicherheit wollen wir verhindern, denn sie führt zu einer sozialen Spaltung unseres Landes. Der Gaspreisdeckel muss schnellstmöglich greifen, nicht erst im Frühjahr. Die Kopplung des Strompreises an den Preisbörsen an den teuersten Energieträger muss umgehend reformiert und eine staatliche Preiskontrolle eingeführt werden“, so die Fraktionsvorsitzende weiter. Gleichzeitig verwies sie noch einmal auf die Vorschläge, die DIE LINKE seit Monaten im Land und im Bund unterbreitet, um Menschen mit geringen und mittleren Einkommen zielgenau zu entlasten. Außerdem forderte sie einen Schutzschirm für soziale Einrichtungen bis hin zu Sportvereinen, ein Verbot von Energiesperren, Wohnraumkündigungen und Zwangsräumungen, bezahlbaren ÖPNV statt einem 49-Euro-Ticket, den Ausbau der Erneuerbaren Energien.

„Es bedarf einer Übergewinnsteuer und Vermögensabgabe. Wenn selbst die Wirtschaftsweisen einen Energie-Soli fordern, verstehe ich nicht, warum diese Idee immer noch wie Teufelswerk behandelt wird! Die Krisengewinner müssen zur Kasse gebeten werden. Parallel dazu wird die Einführung der Kindergrundsicherung auf 2025 verschoben. Das ist eine Sauerei und deshalb nehme ich Ihnen auch den Satz nicht mehr ab, dass wir keinen Schulden machen dürfen, damit wir unsere Kinder nicht belasten dürfen. Es geht Ihnen nicht um alle Kinder, sondern nur um die Reichen und Superreichen! In Bund und Ländern muss die Schuldenbremse auch 2023 ausgesetzt werden, um staatliche Handlungsfähigkeit zu sichern. Ich erwarte von einem Ministerpräsidenten Haltung und Einsatz für die Menschen unseres Landes, für jeden Menschen!“

#Haushalt 2023

Landesregierung bringt den Landeshaushalt für 2023 in erster Beratung in den Landtag

Die Landesregierung hat einen Finanzplan für den Landeshaushalt 2023 aufgestellt und diesen im Plenum vorgestellt. Die Einnahmen und Ausgaben werden auf 13.539.263.600 Euro beziffert. Im Zuge des neuen Landeshaushalts müssen andere gesetzliche Regelungen angepasst werden. Dazu wurde das Haushaltsbegleitgesetz 2023 eingebracht, mit dem zum Beispiel Änderungen am Finanzausgleichsgesetz vorgenommen werden.

In der Debatte um den Landeshaushalt 2023 unterstrich Eva von Angern, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE: „In 44 Tagen beginnt schon das Kalenderjahr, für das der heute vorgelegte Haushaltsentwurf der Landesregierung gültig sein soll. Wir alle geben uns nicht der Illusion hin, das Parlament könnte bis dahin den Haushaltsentwurf durchpeitschen. Es wird März, vielleicht aber auch April 2023 werden. Fest steht schon jetzt: Mindestens ein komplettes Viertel des Jahres, wird bei Beschlussfassung vorbei sein und es gab wieder keine gültigen Planungsgrundlagen für Ämter, Kreise und Kommunen und die vielen Fördermittelempfänger*innen, die schon die Hälfte des aktuellen Jahres im Unklaren gelassen wurden. Das ist ein großes Problem!“

Von Haushaltskontinuität und -stabilität bleibe Sachsen-Anhalt meilenweit entfernt. Das sei gerade in diesen instabilen Zeiten ein fatales Signal. Das Gesamtvolumen wurde um ca. 35,7 Millionen Euro auf nunmehr 13,5 Milliarden Euro aufgestockt. Trotzdem musste eine Deckungslücke der Anmeldungen in Höhe von 1,6 Milliarden gestopft werden. „Da wurde großzügig der Rotstift angesetzt und es ging eher nach Farbe des Hauses als nach tatsächlichen Bedarfen für die Erhaltung der Infrastruktur unseres Landes. Aus unserer Sicht bleibt der Haushalt weit hinter dem für die Menschen in unserem Land Notwendigem zurück. Trotz größter Herausforderungen zur Bewältigung der Krisenlast im Land bleibt der Planentwurf ambitionsfrei“, kritisierte die Fraktionsvorsitzende.

„In der aktuellen Krise verweisen Sie wieder nur auf den Bund und warten. Gerade zur Minderung der hohen Energiebelastungen, drastisch gestiegener Preise und der Inflationsfolgen hätte die Stärkung der Krisenresilienz für die Menschen, für Unternehmen und selbst Kommunen an erster Stelle stehen müssen. Eins muss man dem Finanzminister lassen: Selbst jetzt noch 22 Millionen Euro in der Schuldentilgung verschwinden lassen zu wollen, obwohl der Sanierungsstau ein gigantisches Mammutprojekt bleibt, dazu gehört schon eine gehörige Menge Schneid oder Blindheit. Verantwortungsvolles Regierungshandeln sieht anders aus!“

Dazu hatte die Fraktion DIE LINKE in einem Antrag vom September 2022 verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um Bürgerinnen und Bürger vor der steigenden Inflation und im Fall einer drohenden Energiekrise zu unterstützen. Unter anderem sollte die Landesregierung aufgefordert werden, im Landeshaushalt 2023 einen Energie‐Härtefallfonds zur Entlastung für einkommensschwache Personen und Haushalte einzurichten. Dieser Antrag wurde in abschließender Beratung im Landtag abgelehnt.

#aktuell debattiert

Verlässliche Entlastungen für die Menschen im Land – staatliche Preiskontrolle auf Energiemärkten

Mit diesen beiden zentralen Forderungen hat die Linksfraktion eine aktuelle Debatte beantragt. Dazu führte die energiepolitische Sprecherin Kerstin Eisenreich aus: „Aktuell belastet eine Inflationsrate von mehr als 10 Prozent die Menschen im Land. Die Preissteigerungen vor allem bei Strom, Gas, Wärmeenergie, Sprit und Lebensmitteln spitzten sich mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine weiter zu. Darunter leiden insbesondere Menschen mit geringem bis mittlerem Einkommen. Die Armut der Menschen wächst und die Bundesregierung reagiert immer erst, wenn die Not so groß ist, dass sie reagieren muss. Doch statt die Ursachen der Inflation ernsthaft zu bekämpfen, kommt sie mit kleinen Pflastern daher. 

Einmalzahlungen und die als Bürgergeld getarnte Aufbesserung staatlicher Sozialleistungen werden die wachsende Armut nicht aufhalten. Dazu werden Spartipps erteilt, die für jene, die sich nur noch das Allernötigste leisten können, zynisch sind. Gleichzeitig torpediert die CDU/CSU das aus unserer Sicht unzureichende Bürgergeld. Da werden die Menschen als faul und arbeitsunwillig diffamiert und behauptet, dass es sich ja damit gar nicht mehr lohne zu arbeiten. Diese Behauptungen sind schlichtweg falsch.“ Schließlich hätten gerade CDU/CSU und SPD seit Jahrzehnten für einen der größten Niedriglohnsektoren weltweit gesorgt. Das Ausspielen der Ärmsten gegen die Armen sei perfide.

Sie kritisierte, dass noch immer nicht klar sei, wie und wann der Gaspreis- und Strompreisdeckel endlich wirksam werde. Sie forderte daher einen Grundbedarf an Strom und Gas zu bezahlbaren Preisen. Die Konsequenz daraus sei, „die Preise durch den Staat zu kontrollieren. Auch Verbraucherzentralen bestätigen, dass nicht alle Preissteigerungen mit höheren Produktionskosten zu begründen sind. Denn es ist ja nicht so, dass die Preise einfach steigen, nein sie werden erhöht. Da wird nämlich munter spekuliert. Die Profite der Energie-Unternehmen explodieren, verursacht durch eine fehlende Marktregulierung. Hier versagt der Markt und deshalb müssen die Preise kontrolliert werden, damit Energie bezahlbar bleibt.“

Gleichzeitig sei es notwendig, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer*innen mehr Geld in die Tasche bekommen. „Deshalb unterstützen wir die aktuellen Forderungen der IG Metall und von Verdi von 8 bzw. 10 Prozent mehr Einkommen für die Beschäftigten. Die Energiepolitik der letzten Jahrzehnte hat zur heutigen Situation geführt. Ein Zurück darf es nicht geben und es darf nicht darum gehen, die fossilen Energieträger weiter zu subventionieren. Dagegen müssen wir massive Investitionen in die erneuerbaren Energien und in alternative Energieprojekte setzen“, beendete Eisenreich ihren Debattenbeitrag.

Bürgergeld

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte eine Aktuelle Debatte beantragt, in der sie darauf drängen wollte, das Bürgergeld umgehend einzuführen und die Blockadehaltung der CDU zu beenden. Nur so könne die Teilhabe aller so schnell wie möglich umgesetzt werden.

Die sozialpolitische Sprecherin Monika Hohmann betonte in der Debatte um die Zukunft von Hartz IV und Bürgergeld: „Wie schon im letzten Plenum erwähnt, stellt der Gesetzesentwurf zum Bürgergeld keine Überwindung von Hartz IV dar. So sind die Ansätze des Entwurfes zu befürworten, aber leider reichen diese nicht zur Etablierung einer armutsfesten Grundsicherung aus. Die Logik und die typischen Charakteristiken des bestehenden Hartz-IV-Systems werden weiter bedient. Hierzu zählen beispielsweise niedriggerechnete Regelleistungen sowie Sanktionen. Dementsprechend haben wir schon im letzten Plenum erläutert, dass es weitere notwendige Schritte bedarf, um allen Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen und um Teilhabe am Erwerbsleben zu fördern. Das Bürgergeld ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

CDU und CSU wollen selbst die minimalen Verbesserungen durch das Bürgergeld nicht mittragen. Es zeigt die grundlegende Verachtung all jener, die im Leistungsbezugssystem sind. Der Umgang mit dem Bürgergeldentwurf sowie die Äußerungen über Menschen im Leistungsbezug waren in den letzten Wochen mehr als herabwürdigend.“

Monika Hohmann hob noch einmal hervor, wofür sich DIE LINKE seit Jahren einsetzt: Mindestlohn, die Sozialversicherungspflicht in jedem Arbeitsverhältnis sowie die Tarifbindung, die Umwandlung von Leiharbeit in reguläre Jobs und Unterstützung der Gewerkschaften sowie der Arbeitskämpfe! Seit Mitte der 1990er Jahre sie die Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor um 3 Millionen auf 7,7 Millionen Menschen in Deutschland gestiegen. In diesem Bereich besonders häufig tätig und dementsprechend armutsgefährdet bzw. prekären Verhältnissen lebend sind Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, Ostdeutsche, geringfügig Beschäftigte und Geringqualifizierte. Durch die Abschaffung des Niedriglohnsektors sowie die Einführung der Arbeitszeitverkürzung würde bspw. den Aufstocker*innen geholfen werden, sodass diese nicht weiter auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch angewiesen seien und sich das Arbeiten endlich wieder lohne.

„Das von den Regierungsfraktionen im Bundestag beschlossene Bürgergeld ist keine Überwindung von Hartz IV. Es sind aus Sicht der Fraktion DIE LINKE weitergehende Schritte nötig, um eine armutsfeste Grundsicherung in Deutschland zu etablieren. Deshalb werden unsere Vertreter*innen im Vermittlungsausschuss sich für den Entwurf des Bürgergeldgesetzes einsetzen.“

 

 

#Vergabegesetz

Vergabegesetz der Koalition - Schutz für Arbeitnehmer*innen so löchrig wie Schweizer Käse

In zweiter und abschließender Beratung debattierte der Landtag über ein neues Vergabegesetz. Für die Fraktion DIE LINKE sagte der wirtschaftspolitische Sprecher Wulf Gallert: „Das von der Koalition vorgelegte Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen wird von der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Das zentrale Problem dieses Gesetzes bleibt die Nicht-Erfüllung der eigenen Ansprüche. Ein Vergabemindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt und damit Unternehmen motiviert, Tarifverträge abzuschließen, um öffentliche Aufträge bekommen zu können, ist richtig und notwendig.

Allerdings erfüllt dieses Gesetz diese Zielstellung nicht. Die Anhebung der Auftragsschwellenwerte für die Gültigkeit dieses Gesetzes, insbesondere bei Dienstleistungen außerhalb von Bauaufträgen auf 40.000 Euro, öffnet der Umgehung dieses Gesetzes Tür und Tor. Währenddessen schon bei den alten Schwellenwerten von 20.000 Euro das Gesetz durch die Aufsplittung von ausgeschrieben Leistungen zum Teil umgangen wurde, lädt die massive Erhöhung insbesondere dieses Schwellenwertes förmlich dazu ein.“

Insbesondere bei Dienstleistungen wie Gebäudereinigung oder Wachschutz drohe insbesondere im kleinteiligen, kommunalen Bereich dieses Gesetz deshalb zu einem Papiertiger zu werden. Er kritisierte zugleich die mangelnde Festschreibung von häufigeren Kontrollen und umfangreicheren Strafen bei Nicht-Einhaltung des Gesetzes.

Die aufgenommenen Sozialkriterien seien nur noch in Form einer Kann-Regelung enthalten. Jede ausschreibende Stelle könne also auf diese Kriterien vollständig verzichten. Selbst die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit werde bei der Beschaffung von Produkten nicht mehr verbindlich angewendet. In der Realität bedeute dies, faktisch die Streichung der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Beschaffung durch die öffentliche Hand. Alle Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, die diese Probleme behoben hätten, wurden durch die Koalition abgelehnt.

Einzige wesentliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Koalitionsgesetz sei die Streichung der Befugnisse des Wirtschaftsministers, dieses Gesetz selbstständig außer Kraft setzen zu können.“ Dies sei allerdings nicht im Ergebnis der politischen Einsicht der Koalition, sondern aus  juristischer Einschätzung geschehen. „Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die erklärten Gegner eines Vergabegesetzes – CDU und FDP – diesen Gesetzesentwurf als ihren Erfolg feiern. Ein Gesetz, welches gute Ziele formuliert, auf der anderen Seite aber zulässt, dass es vielfach keine Wirkung entfaltet, erfüllt eher die Kriterien des politischen Selbstbetrugs, als dass es die Interessen der Arbeitnehmer*innen schützt.“

#Gesundheit

Rettungsschirm für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt – Daseinsvorsorge im Land ab-sichern

Corona-Pandemie und Inflation stellen die Krankenhäuser vor schier unlösbare Probleme. Die Kliniken haben 500.000 bis 1.000.000 Euro Verluste je Monat. Insbesondere der Wegfall von Corona-Ausgleichszahlungen erhöht den wirtschaftlichen Verschleiß. Wie unflexibel das System der Fallpauschalen agiert, ist in krisengeplagten Zeiten deutlich nachzuvollziehen. Im Kontrast steht dabei eine Erhöhung um 2,3 Prozent der Fallpauschalen im Verhältnis von bisher überdurchschnittlich gestiegenen Ausgaben durch Preissteigerungen. Laut dem Verband der kommunalen und landeseigenen Krankenhäuser sind bspw. Kosten für Gas und Fernwärme um 44 Prozent gestiegen. Allein für Energiekosten geht die Krankenhausgesellschaft insgesamt von einer Steigerung um 100 Millionen Euro aus. Dass diese Lage Insolvenzen provozieren wird, steht außer Frage. Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE einen Rettungsschirm von 300 Millionen Euro auf Landesebene.

Nicole Anger, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, hat in der Debatte im Landtag von Sachsen-Anhalt um eine bessere Finanzierung der Kliniken deutlich gemacht: „Wir steuern auf eine Katastrophe unseres Gesundheitssystems zu. Die Kliniken benötigen mehr Geld. Die Fallpauschalen sind ein unsolidarisches und scheiterndes Finanzierungssystem. Gerade die kommunalen und landeseigenen Häuser, die eine Grundversorgung anbieten und dafür auch den Auftrag bekommen, verzeichnen die schlechtesten Einnahmen. Mit der Gesundheit der Menschen macht man keine Profite. Die Gesundheit der Menschen ist keine Ware.

Dennoch müssen die Behandlungen im Klinikum aber auch die Ausgaben refinanzieren. Wenn sie das nicht können, folgen Privatisierungen oder Schließungen. Insbesondere im ländlichen Raum reden wir deshalb schon lange nicht mehr von einer wohnortnahen Versorgung. Der Begriff der Daseinsvorsorge wird ad absurdum geführt. Auf dieses bereits unterfinanzierte System traf die Corona-Pandemie. Bei einem ohnehin schon gravierenden Fachkräftemangel werden Ressourcen übermäßig strapaziert und verschlissen. Ursächlich für die roten Zahlen in den Kliniken sind das unsolidarische System der Fallpauschalen, die im Sommer eingestellten Corona-Ausgleichszahlungen sowie die extrem ansteigenden Betriebskosten.“

„Die realen Kostensteigerungen liegen aber bei 10 bis 15 Prozent. Deshalb brauchen die Krankenhäuser dringend einen Rettungsschirm. Weil die Mittel des Bundes nicht ausreichen, braucht es jetzt mehr Geld an den Stellen, wo gravierende Lücken klaffen. Der Rettungsschirm muss mit der Auflage verbunden werden, dass es 2023 zu keiner Leistungseinschränkung kommen darf. Die Kliniken benötigen noch in diesem Jahr den Rettungsschirm, damit keine im kommenden Jahr die Pforten schließen muss.“

Der Antrag wurde in den Sozial- und den Finanzausschuss überwiesen.

#Kinder&Jugendliche

Spürbarer „Wumms“ für Kinder und Jugendliche

Die Schließungen von Kitas und Schulen während der Corona‐Pandemie seien eine große – aus heutiger Sicht unnötige – Belastung für Kinder, Eltern und Lehrkräfte gewesen, meint die Fraktion DIE LINKE. Erstrebenswert sei nun die Erstellung eines umfassenden Katalogs diskriminierungs‐  und geschlechtersensibel umzusetzender Maßnahmen insbesondere zur Bekämpfung von Kinderarmut. Zudem solle ein Kinderrechtegipfel unter Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Schulen und Jugendverbänden sowie weiteren Institutionen der Kinder‐ und Jugendhilfe mit dem Ziel der Stärkung der Kinderrechte initiiert werden.

Eva von Angern, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, fordert im Landtag von Sachsen-Anhalt einen „Wumms“ für Kinder und Jugendliche: „Uns geht es mit dem „Wumms“ nicht um irgendwelche Wortspielereien, sondern um eine spürbare Aufmerksamkeit für die Situation von Kindern und Jugendlichen in unserem Land. […] Die Förderbedarfe insbesondere bei bereits benachteiligten Kindern sind erheblich gestiegen. Sie sind motorisch, sozio-emotional, aber auch psychisch erheblich belastet. Angststörungen, Medien- und Spielsucht sind bei Kindern und Jugendlichen gestiegen. Der Stress für Eltern, insbesondere für Alleinerziehende, ist erheblich gestiegen. Belastungen für die Erzieher*innen und Lehrer*innen sind durch ständige Anpassungen kaum wegtragbar.

Es war ein Abwägungsprozess und wir alle wussten damals nicht, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt. Doch jetzt geht es darum, für kommende Krisen vorzusorgen und Benachteiligungen, die Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren erleben mussten, aufzuholen.

Die gestiegenen Fälle der Kindeswohlgefährdung in Sachsen-Anhalt sind keine statistischen Ausreißer. Die Schließungen von Kitas und Schulen haben dazu geführt, dass ein wichtiges Schutznetzwerk für Kinder und Jugendliche weggefallen ist. Und wenn ich vom Landesverband der Pflegeltern höre, dass acht Geschwister – darunter Kleinstkinder - wochenlang ohne Wissen der Behörden in einer kleinen Wohnung eingepfercht waren und eben nur gerade so versorgt wurden, dann ist für mich der Punkt erreicht, dass wir alle verstehen müssen, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt.“

Die CDU habe verhindert, dass es Kinderrechte im Grundgesetz gibt – obwohl es im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart war. Die Kindergrundsicherung solle nun 2025 schrittweise eingeführt werden. Ein früherer Start sei notwendig. „Wir brauchen vorsorgende Konzepte, die Kinder und Jugendliche in unserem Land schützen – ohne dabei andere Altersgruppen aus dem Auge zu verlieren oder sie gar gegeneinander auszuspielen. Lassen Sie uns gemeinsam mit Fachexpert*innen sowie mit Kindern und Jugendlichen um die besten Ideen ringen.“

Der Antrag wurde abgelehnt.

#Klimaschutz

Klimaneutralität des Landes Sachsen-Anhalt

Das Pariser Klimaabkommen hat beschlossen, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Sieben Jahre sind seitdem vergangen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen spricht sich für ein CO2-Budget auf nationaler als auch auf Landesebene aus, welches schnell festgesetzt werden muss. Ein vorerst freiwilliges Budget in Sachsen-Anhalt ist nötig. Die Landesenergieagentur besitzt die notwendigen Kompetenzen, um bei Gesetzesentwürfen hinsichtlich der Klimaauswirkungen unterstützend tätig zu werden. Eine Bewertung von Erfolgen im Klimaschutz ist abhängig von einer Datenerfassung in allen Bereichen, die öffentlich zugänglich sein muss. Vielen Landkreisen sind die Probleme des Klimawandels bewusst, aber ihnen fehlen Personal und finanzielle Mittel. Die kommunale Ebene sollte durch die Landesregierung mehr einbezogen werden. Das sind die wesentlichen Aussagen des Antrages, den der umweltpolitische Sprecher Hendrik Lange einbrachte.

Er zeichnete ein düsteres Bild der Folgen der klimatischen Entwicklung weltweit und betonte: „Die Klimakatastrophe rüttelt an den Grundfesten unserer Gesellschaft und sie trifft zuerst die Armen, während sich das reiche 1 % der Menschen, das mehr besitzt als 99 % der Menschheit, vollkommen aus seiner Verantwortung herauszieht und vom Elend weiter profitieren will. Die Bekämpfung des Klimawandels ist daher untrennbar mit der Frage nach sozialer Gerechtigkeit verbunden.

 

Mit dem Pariser Abkommen ist Deutschland einen Vertrag eingegangen, der festschreibt, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, mindestens jedoch deutlich unter 2 °C zu halten. Noch einmal: Es ist ein Vertrag mit einer internationalen Verpflichtung, und die Aktivisten und Aktivistinnen von „Fridays for Future“ fordern nichts weiter, als diesen Vertrag einzuhalten. Dieser Bewegung kann man gar nicht genug dafür danken, dass das oftmals abstrakte Thema Klimaschutz so prononciert nach vorn gebracht wurde.“

Mit dem Antrag wird soll sich die Landesregierung so lange zu einem freiwilligen CO2‐Budget verpflichten, das die Klimaneutralität bis 2035 für das Land Sachsen‐Anhalt gewährleistet, bis eine entsprechende Regelung auf Bundesebene eingeführt worden sei. „Lassen Sie uns jede Maßnahme des Landes an seiner Klimabilanz messen. Lassen sie uns unsere LENA personell so ausstatten, dass sie die Bewertungsaufgaben übernehmen und weitere Vorschläge erarbeiten kann. Lassen Sie uns offen, transparent und evidenzbasiert die Öffentlichkeit über Maßnahmen, Erfolge, aber auch Misserfolge bei der Bekämpfung der Klimakatastrophe informieren. Und lassen Sie zu, dass den Kommunen die Fesseln genommen werden und dass sie dort, wo die Menschen leben, mit den Menschen zusammen Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzen können, sei es die Verkehrswende oder die Schulsanierung“, so Hendrik Lange weiter.

„Von einer Pflichtaufgabe versprechen wir uns, dass die Kommunen auch dann handeln können, wenn sie dafür Kredite brauchen, sodass eine energetische Schulsanierung nicht an der Ignoranz der Haushaltsgenehmigungsbehörden scheitert.“

Der Antrag wurde von einer großen Mehrheit im Landtag abgelehnt

#Wohnen

Housing First – Kommunen unterstützen bei Bekämpfung von Wohnungslosigkeit

„Housing first“ ist ein Konzept, das mittlerweile deutschlandweit in Kommunen erprobt werde, berichtet die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag. Es soll präventiv, niederschwellig, nachhaltig und schnell Menschen ein Zuhause geben, die nach Wohnungsverlust keine Chance auf dem regulären Wohnungsmarkt hätten, weil sie Notunterkünfte meist scheuten. Im September 2022 wurde erstmals eine bundesweite Wohnungslosenstudie veröffentlicht, in der auch Kommunen Sachsen-Anhalts untersucht wurden, wo verdeckte Wohnungslosigkeit – besonders bei jungen Frauen – auffällig wurde. Zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit brauchen die Kommunen und Wohnungsbaugenossenschaften personelle und finanzielle Unterstützung. Die Landesregierung soll „Housing First“ etablieren, um Wohnraum für alle Menschen im Land zu gewährleisten. Eine Erhebung zur Wohnungslosigkeit soll helfen, den Bedarf einzuschätzen.

Die sozialpolitische Sprecherin Monika Hohmann brachte diesen Antrag ein und sagte: „Nach der Resolution des EU-Parlaments von 2020, mit der die Obdachlosigkeit in der EU bis 2030 bekämpft werden soll, und den Beschlüssen der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister im Dezember 2021 dazu muss sich auch in Sachsen-Anhalt mehr bewegen.“ Ohne Wohnung fehle insbesondere Frauen und Kindern ein elementarer Schutzraum und auch der schlechte Gesundheitszustand von Wohnungslosen sei ein Problem. Monika Hohmann betonte: „Derartige Modellprojekte zum Housing First sind bereits in sieben Bundesländern gestartet - das Land Sachsen-Anhalt ist diesbezüglich kein Vorreiter, sondern hinken hinterher  , in Bremen gibt es dieses Modellprojekt seit vielen Jahren, in Baden-Württemberg steht das Konzept im Koalitionsvertrag, auch Berlin arbeitet sehr erfolgreich nach diesem Konzept und auch Sachsen hat für das Housing-First-Konzept 150.000 € in den aktuellen Haushalt eingestellt und in dieser Größenordnung würde das auch uns vorschweben.“

Der Antrag wurde abgelehnt und ein Alternativantrag der Koalitionsfraktionen angenommen.

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Wahl eines Vizepräsidenten der AfD erneut fehlgeschlagen

Die Fraktion der AfD unternahm erneut einen Anlauf, einen ihrer Abgeordneten zu Vizepräsidenten des Landtages wählen zu lassen. Der vorgeschlagene Dr. Tillschneider scheiterte deutlich.

Erstellt von Kerstin Eisenreich (MdL), 28. November 2022

Mehr und Ausführlicheres über Inhalte und Debatten der Landtagssitzungen im November 2022 ist auf den Internetseiten der Landtagsfraktion zu finden: www.dielinke-fraktion-lsa.de.

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Zur 14. Sitzungsperiode des Landtages standen 27 Themen auf der Tagesordnung,

über die am 12 und 13. Oktober debattiert und abgestimmt wurde.

#Inflation

Verlässlicher Energiekostendeckel sofort, Schuldenbremse aussetzen

Die aktuelle Energiekrise und enorme Inflation führen zu einer massiven Verunsicherung in der Gesellschaft und bergen sozialen, ökonomischen und politischen Sprengstoff. Daher hat die Linksfraktion einen weiteren Antrag mit konkreten Forderungen eingebracht. Denn bundesweit würden etwa ein Drittel der Bevölkerung in existenzielle Not geraten, wenn es keine effiziente Deckelung der Energiepreise für Privathaushalte gibt. Da dieses Problem schnellstmöglich gelöst werden muss, scheidet ein Kostenausgleich über eine gesonderte Beantragung durch bedürftige Familien aus. Auch das Festhalten an der Schuldenbremse behindert die Umsetzung dringend notwendiger schnell wirkender und effizienter Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Krise.

Die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Eva von Angern, in der Aktuellen Debatte und bei der Einbringung unseres Antrages im Landtag:

„Der Doppelwumms als die von der Bundesregierung proklamierte Gaspreisbremse ab März 2023 ist leicht durchschaubar. Man will die Bürger*innen durch die Hintertür zur Sparsamkeit zwingen, damit diese in der Hauptheizperiode den Gashahn zudrehen, damit das Gas auch wirklich für die Industrie reicht. Da gibt es sogenannte Entlastungsmaßnahmen, die nach der Heizperiode pünktlich zum Tauwetter erst in Kraft treten und diese werden zusätzlich garniert mit Spartipps durch Winfried Kretschmann und Wolfgang Schäuble, wie man mit Waschlappen und warmen Pullovern möglichst die Heizung komplett ausgeschaltet lassen kann. Doch die Menschen lassen sich nicht für dumm verkaufen!

Ganz nebenbei wird nämlich unter den Teppich gekehrt, dass im Schnitt die Menschen, die zu den 10 Prozent mit dem höchsten Einkommen in unserer Gesellschaft gehören, vier Mal mehr Energie verbrauchen als jene, die zu den 40 Prozent mit den geringsten Einkommen gehören. Die Energiekommission der Bundesregierung fordert: je mehr Wohnfläche, je mehr Sauna und Pool, umso höher ist die staatliche Förderung. Und zur Schnelligkeit kann ich nur sagen, ich verstehe nicht, warum es schneller sein soll, jede einzelne Monatsrechnung für November anzuschauen, als den Nachweis erbringen zu lassen, wie viele Menschen in einem Haushalt leben.“

Und weiter: „. Ca. 40 Prozent der Menschen in unserem Land haben keinerlei Rücklagen. Diese Menschen erleben eine drei- bis viermal höhere Belastung durch die in sämtlichen Lebensbereichen gestiegenen Kosten. Deshalb fordern wir ein Grundkontingent für alle, weil jeder Mensch gleich viel wert ist. Ich bin der Meinung, dass reiche Menschen keinerlei Entlastung durch den Staat erfahren müssen. Im Gegenteil: ich finde, dass sich reiche Menschen viel mehr an den Energieeinsparungen beteiligen müssen.“

„Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass wir wieder eine Energiepreisregulierung bekommen, die sich langfristig dieses Problems annimmt, weil wir die Versorgung unserer Wirtschaft und besonders unserer Bevölkerung mit dringend lebensnotwendigen Dingen wie Strom und Wärme nicht einfach dem freien Spiel der Märkte überlassen dürfen. Es muss endlich über eine Vergesellschaftung von Energiekonzernen gesprochen werden.“

Gleichzeitig kritisierte sie, dass der nunmehr angekündigte Entwurf des Landeshaushaltes erneut viel zu spät vorgelegt werde. Der Antrag der Linksfraktion wurde abgelehnt.

Auf der Landtagssitzung wurden zahlreiche weitere Anträge zum Thema diskutiert. Dabei erklärte die energiepolitische Sprecherin Kerstin Eisenreich in der Diskussion um einen Landesabwehrschirm gegen die Energiepreiskrise: „Seit über einem Jahr ächzen die Menschen unter Preisanstiegen vor allem bei Strom, Gas, Benzin. Abschlagszahlungen für Energielieferungen steigen um ein Vielfaches und verschlingen ganze Monatseinkommen oder mehr. Das ist für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen kaum noch zu bewältigen. Dazu kommen erhebliche Mehraufwendungen bei der Mobilität, denn sowohl im Nahverkehr als auch Fernverkehr steigen die Preise. Und leider hat es gerade hier Sachsen-Anhalt verpasst, zumindest für das günstige 9-Euro-Ticket vom Sommer zügig eine Anschlussregelung zu schaffen und als Land Verantwortung für die Menschen und deren Entlastung zu übernehmen. Das notwendige Geld wurde schlichtweg nicht bereitgestellt.“

„Sehr viele Menschen in Sachsen-Anhalt, die mit wenig Geld auskommen müssen wie Familien, Alleinerziehende, Sozialleistungsempfänger*innen, Rentner*innen oder Studierende leiden bereits jetzt sehr stark und müssen enorme Einschränkungen hinnehmen. Diese Situation bringt viele an den Rand der Existenz. Gleiches gilt auch insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, Bäckereien, Friseure und andere Handwerksbetriebe. Insolvenzen und Betriebsaufgaben drohen nicht nur, sie sind schon Realität. Aber auch kommunale Energieversorgungsunternehmen, Kliniken, die Kommunen mit Schulen,  Kitas usw. sind von diesen massiven Preissteigerungen betroffen. Sie brauchen dringend Unterstützung, um nicht in die Knie zu gehen. Die bisherigen drei Entlastungspakete konnten allerdings gerade Menschen, die es am meisten brauchen, nicht wirklich entlasten. Direktzahlungen sind bei vielen noch nicht angekommen. Bei Hartz-IV-Bezieher*innen hat die Inflation die 200 Euro längst aufgefressen. Völlig absurd bleibt die Entlastung von Menschen, die aufgrund höherer Einkommen die Preissteigerungen nun wahrlich stemmen können. Dieses Gießkannenprinzip muss endlich aufhören, weil Gutverdienende damit wieder stärker entlastet werden. Das hat keinerlei Lenkungswirkung. Wer viel verbraucht, weil er es sich leisten kann, wird nicht zum Sparen angehalten.

DIE LINKE hat bereits im Juli einen Härtefallfonds gefordert, um besonders Notleidenden und Unternehmen in Notlagen schnell zu helfen. Insofern begrüßen wir die Forderungen aus dem vorliegenden Antrag, damit vor allem die Lücken geschlossen werden, die von den Bundesmaßnahmen nicht gedeckt werden. Wenn wir als Land erst abwarten, bis im Bund die Weichen komplett gestellt sind, geht uns als Land doch wieder viel Zeit verloren. Menschen und Unternehmen brauchen die Hilfe jetzt, ganz konkret. Und am Ende müsste aus unserer Sicht mindestens eine weitere monatliche Abschlagszahlung für die Menschen im Land drin sein.“

#Wasser

Nachhaltiger und verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource Wasser

Sachsen-Anhalt spürt die Auswirkungen klimatischer Veränderungen und daraus resultierender Extremwetterereignisse wie Hochwasser und Dürre. Die Hochwasserschutzmaßnahmen sind noch nicht abgeschlossen und Hochwasserschutz nicht umfänglich hergestellt. Auch die Dürre hat vor allem in den letzten Jahren enorme Spuren hinterlassen und die Auswirkungen auf unsere Umwelt, Wasserversorgung und Landwirtschaft sind kaum absehbar. Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie bedarf intensiver Anstrengungen. Ein zeitweiliger Ausschuss „Nachhaltiger und verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource Wasser“ setzt ein Zeichen im Land. Die Herausforderung, die Problematik Wasserhaushalt und -nutzung in ihrer Komplexität zu erfassen, rechtfertigt aus Sicht der Fraktion DIE LINKE die Einsetzung eines Unterausschusses.

Zur Einbringung unseres Antrages betonte der umweltpolitische Sprecher Hendrik Lange: „Es geht mir um die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels, der menschengemachten Klimakatastrophe hautnah, live und in Farbe. Wir müssen dringend Anpassungsmaßnahmen vornehmen. Wir erleben, wie unsere Felder verdorren und riesige Waldgebiete absterben. Mit einem Jahr Unterbrechung schlägt die Dürre wieder zu. Und wir wissen, dass sich diese Dürre nicht nur an der Oberfläche abspielt, sondern das Auffüllen der Grundwasserkörper lange Zeit braucht. Wir erleben, wie die Schifffahrt eingeschränkt war und sich daraus wirtschaftliche Einschränkungen ergeben haben. Und die abgestellten Atommeiler in Frankreich, die nicht mehr gekühlt werden können, haben direkte Auswirkungen auf unsere Energieversorgung und auf unsere Energiepreise.

Modernste satellitengestützte Forschungsergebnisse haben ergeben, dass Deutschland eines der Länder weltweit mit dem größten Wasserverlust ist. Jährlich verliert Deutschland 2,5 Gigatonnen Wasser; das ist in den letzten 20 Jahren die Menge des Bodensees. Die Lage ist also dramatisch und verlangt höchste Aufmerksamkeit auch von der Politik.“ Wasserverfügbarkeit und nachhaltiger Umgang mit unserem Wasser müssten höchste politische Aufmerksamkeit erhalten. Wir müssten mehr Wasser in der Fläche halten. Hier im mitteldeutschen Trockengebiet komme es besonders darauf an, die Winterfeuchte effektiv zu nutzen, um die Sommertrockenheit zu überbrücken. Wir brauchen effektive Schutzstrategien, um mit Starkregenereignissen umzugehen. Es gehöre zum Paradox dazu, dass es auch wieder Hochwasserereignisse geben werde. Gleichzeitig müssten wir die Versiegelung des Bodens endlich begrenzen, versiegelte Bodenflächen wieder freiräumen, dort, wo versiegelt wird, auf Wasserrückhaltemaßnahmen drängen, Zisternen anlegen und endlich bei der Stadtentwicklung auf Schwammstädte hinarbeiten.

Der Antrag wurde abgelehnt.

#Bürgergeld

Keine ausgeschmückte Armut per Gesetz, sondern Überwindung von Hartz IV!

Nach 17 Jahren versucht die Ampel-Koalition das menschenunwürdige System von Hartz IV zu überwinden. Auch wenn der aktuelle Gesetzesentwurf Verbesserung zum bestehenden Hartz-IV-System aufzeigt, die den Alltag von einigen Betroffenen fühlbar erleichtern werden, betreffen die wesentlichen Verbesserungen nur bestimmte Personengruppen. Die zentralen finanziellen Verbesserungen beim Bürgergeld gehen an denjenigen vorbei, denen es ökonomisch am schlechtesten geht. Die erhofften Verbesserungen von mehr sozialer, politischer und kultureller Teilhabe und eine gesunde Ernährung, werden nicht ohne massiv erhöhte Regelsätze zustande kommen. Notwendig ist eine vollständige Abschaffung von Sanktionen und sogenannten Leistungsminderungen, die zu Mangellagen führen, Menschen mit niedrigem Bildungsgrad diskriminieren.

Die sozialpolitische Sprecherin Monika Hohmann unterstrich in ihrer Einbringung: „Seit 17 Jahren erklären wir als DIE LINKE, dass das Grundsicherungssystem ALG II, auch Hartz IV genannt, generell menschenunwürdig und die Armut per Gesetz ist.“ Mit dem bestehenden Referentenentwurf würden die Hoffnungen an vielen Stellen stark gedämpft. Rundum könne gesagt werden, dass mit dem aktuellen Entwurf Hartz IV nicht überwunden werden kann. Für eine Vielzahl der Leistungsberechtigten ergäben sich keine spürbaren Verbesserungen. „So müssen wir feststellen, dass Langzeiterwerbslose, chronisch Kranke, Bezieherinnen der Erwerbsminderungsrente oder auch Personen mit aufstockendem Leistungsbezug keine hilfreiche Berücksichtigung im Referentenentwurf finden.“ Die Höhe des Bürgergeldes ist nicht ausreichend. Langfristig muss für Kinder und Jugendliche eine eigenständige sanktionsfreie Grundsicherung eingeführt werden, so einige unserer Forderungen im Antrag.

Der Antrag wurde abgelehnt.

#aktuell debattiert

Hände weg vom Nationalpark Harz – klares Bekenntnis zum größten deutschen Waldnationalpark

In letzter Zeit wurden insbesondere auch aus der Politik Stimmen laut, die das natur-schutzfachliche Konzept zum Nationalpark Harz anzweifeln. Der Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, stellte den gesamten Nationalpark vor Kurzem öffentlich grundsätzlich infrage. Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE darf das Gesamtkonzept für einen gemeinsamen Nationalpark nicht angezweifelt werden. Der Landtag soll sich zum Nationalpark Harz bekennen und diesen in all seinen naturschutzfachlichen und touristischen Aspekten würdigen. Dazu hat die Linksfraktion in einer von ihr initiierten Aktuellen Debatte auch einen entsprechenden Antrag vorgelegt.

Der umweltpolitische Sprecher Hendrik Lange sagte dazu: „Mit dem Nationalpark Harz verfügen die Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt über einen der größten – wenn nicht gar den größten Waldnationalpark Deutschlands. Er umfasst mit seinen 247 Quadratkilometern etwa 10 Prozent des Harzes und ist international anerkannt. Gemäß dem weltweiten Motto der Nationalparke „Natur Natur sein lassen“ wird immer mehr Fläche im Nationalpark sich selbst überlassen, so dass sich eine neue Wildnis entwickelt. Ziel ist es dabei, dass mindesten 75 Prozent der Fläche eine Naturdynamikzone werden, was für die internationale Anerkennung eine Mindestgröße darstellt. Die Natur Natur sein lassen, die Entwicklung der Wildnis, das alles ist nicht nur spannend für den Naturschutz und die Wissenschaft. Die Wildnis im Harz ist vor allem auch eines – sie ist schön. Und was so schön ist wie der Nationalpark Harz, das schützt man und entwickelt es weiter.“

In seine Ausführungen bedankte er sich ausdrücklich bei den Mitarbeiter*innen des Nationalparks für ihre geleistete Arbeit und setzte fort: „Und nun ist der Schutz der Natur natürlich der wichtigste Aspekt. Aber weil der Nationalpark so schön ist, lockt er jedes Jahr Millionen Tourist*innen an. Allein der Brocken zählt über 1,7 Millionen Besucher*innen jährlich. Insgesamt werden etwa 9 Millionen Besucher*innen der Nationalparkregion zugeordnet. Wir sind uns also auch der touristischen und wirtschaftlichen Bedeutung des Nationalparks bewusst. Umso erschreckender und unverständlicher war es für uns, dass ausgerechnet der für Forst, Tourismus und Wirtschaft zuständige Minister Schulze den gemeinsamen Nationalpark mit Niedersachsen in Frage stellte und den Sachsen-Anhaltischen Teil herauslösen wollte. Er hat mit dieser Hauruckaktion gezeigt, dass er vom Forst, noch von Wirtschaft und sogar vom Tourismus wenig Ahnung hat. Und dass, obwohl er sich ja sein Superministerium selbst zusammengezimmert hat. Wer sich als Kronprinz im Superministerium inszeniert, muss mehr können als provokante Schlagzeilen zu produzieren. Er braucht Fachkompetenz und Fingerspitzengefühl und die nötige Ruhe, auch und gerade wenn es brennt. Im Wahren und im übertragenen Sinne des Wortes.

Herr Minister, Sie können heute die Gelegenheit nutzen und zugeben, dass das eine schlechte Performance war und sich dafür entschuldigen.“ Dieser Antrag und diese Debatte seien Folge unbesonnener Äußerungen eines Ministers. Umso wichtiger sei ein erneutes Bekenntnis zum gemeinsamen Nationalpark und seiner Naturschutzfachlichen Konzeption. Das könne Missverständnisse und Irritationen ausräumen und stärke der Nationalparkverwaltung den Rücken. „Wenn wir es jetzt noch schaffen, den Nationalpark Harz mit mehr Mitteln auszustatten haben wir etwas Gutes für den Naturschutz, für den Tourismus und die Wirtschaft getan“, so Hendrik Lange.

Der Antrag wurde in die für Forst und Umwelt zuständigen Ausschüsse überwiesen.

#Bildung

Masterplan zur Sicherung der Schulbildung in SachsenAnhalt gefordert

Der Lehrkräftemangel hat durch die verfehlten Bedarfsprognosen seit 2007 und die darauf begründete Reduzierung der Lehramtsausbildung ein Maß erreicht, dass die Zukunftsfähigkeit des Landes insgesamt und die individuellen Entwicklungsperspektiven zehntausender Schüler*innen massiv bedroht. Nach den derzeit absehbaren Rahmendaten muss im Gegenteil damit gerechnet werden, dass bei Fortsetzung der aktuellen Personalpolitik ohne eine Erweiterung der bisher ergriffenen Maßnahmen in den kommenden Jahren immer neue Tiefpunkte im schulischen Bildungsangebot zu verzeichnen sind. Die schnell und beständig wachsende Differenz in der Unterrichtsversorgung zwischen den Schulen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II, am stärksten zwischen den zentralen Schulformen den Sekundarschulen auf der einen und den Gymnasien auf der anderen Seite verschärfen die ohnehin bestehende Bildungsungerechtigkeit im gegliederten Schulsystem. Hinzu kommt eine immer stärkere Disparität zwischen den Regionen des Landes – zulasten der Landkreise im Norden und Osten des Landes. Die Bekämpfung des Mangels muss deshalb in das Zentrum aller politischen und administrativen Anstrengungen gerückt werden. Neben kurzfristig wirkenden Maßnahmen der Personalgewinnung kommt es für eine mittel- und langfristig wirkende Problemlösung darauf an, die Fehler in der Lehramtsausbildung an den beiden Universitäten des Landes zu korrigieren. Das betrifft insbesondere die Wiederaufnahme der Lehramtsausbildung in Magdeburg, die bessere Fächersteuerung, die den prognostizierten Bedarf nicht länger ignoriert, und die deutlich stärkere Ausrichtung der fachwissenschaftlichen Ausbildung im Lehramtsstudium am Studienziel.

Dazu betonte Thomas Lippmann, stellv. Fraktionsvorsitzender und bildungspolitischer Sprecher: „4.121 - das war die Zahl der Woche des Statistischen Landesamtes zum Weltlehrertag am vergangenen Mittwoch. So viele Lehramtsstudierende gab es vor einem Jahr in Sachsen-Anhalt. Das klingt vielleicht viel, ist es aber nicht. Denn um unseren Einstellungsbedarf im nächsten Jahrzehnt aus eigener Kraft zu decken, müssten es 2 000 bis 3 000 Lehramtsstudierende mehr sein. Es waren aber nur 200 Studierende mehr als im Jahr 2020.“ Im gesamten Jahr 2021 hätten noch nicht einmal 400 Studierende ihr Lehramtsstudium bei uns abgeschlossen. Das sei weiterhin nicht einmal die Hälfte der Zahl der derzeit ausscheidenden Lehrkräfte. Um uns aus dem Mangel wieder herauszuarbeiten, würden wir in den nächsten zehn Jahren also zwei- bis dreimal so viele Absolventen benötigen. Doch in der Lehramtsausbildung werde noch immer gemauert und geknausert. Am Ende stehe gern die Behauptung, dass es ja gar keine Bewerberinnen und Bewerber für noch mehr Studienplätze gäbe. Fakt sei aber, dass diese 400 Lehramtsabsolventen im Jahr 2021 noch nicht einmal 5 % der Hochschulabschlüsse ausgemacht hätten.

„Es gibt genügend junge Menschen, die ein Lehramt studieren wollen,“ so Thomas Lippmann weiter. „Man muss sie nur lassen und ihnen ein adäquates Studium anbieten. In jedem Jahr werden Hunderte Interessenten an einem Lehramtsstudium von der MLU ferngehalten, weil es jede Menge Zulassungsbeschränkungen gibt.“ Die Folgen dieses Mangels sind gravierend und führen zu zahllosen Unterrichtsausfällen. „Deshalb gehört jetzt ein Masterplan für die Sicherung der Schulbildung auf Ihren Tisch. Es ist der entscheidende Zeitpunkt, um Verantwortung zu übernehmen und Weichen anders zu stellen. Wir haben unsere Vorschläge dazu im vorliegenden Antrag zusammengetragen und bieten unsere Unterstützung an.“

Der Antrag wurde in den Ausschuss für Bildung und den Wissenschaftsausschuss überwiesen

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Wahl eines Vizepräsidenten der AfD scheitert erneut

Die Fraktion der AfD unternahm einen weiteren Anlauf, einen ihrer Abgeordneten zu Vizepräsidenten des Landtages wählen zu lassen. Auch der nunmehr vorgeschlagene Matthias Lieschke scheiterte. Allerdings gab es auch dieses Mal für seine Nominierung mehr ja-Stimmen, als die AfD Abgeordnete hat. Anders als im Bundestag agieren die demokratischen Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt nicht konsequent einheitlich bei der Ablehnung.

Weiterhin kein Landesdatenschutzbeauftragter in Sicht

Beim zweiten Versuch einer Wahl des Landesdatenschutzbeauftragten erreichter erneut keiner der Bewerber die erforderliche Mehrheit.

+ Was sonst noch passierte + + Was sonst noch passierte +

Verirrter Spatz sorgt für Aufregung

Während der Landtagsdebatte am Donnerstag hatte sich ein Spatz in den Plenarsaal verirrt. Das sorgte für Aufregung im Saal. Wir können berichten, dass nach mehreren Versuchen der geflügelte Gast erfolgreich eingefangen und wohlbehalten in die Freiheit entlassen wurde.

Erstellt von Kerstin Eisenreich (MdL), 16. Oktober 2022

Mehr und Ausführlicheres über Inhalte und Debatten der Landtagssitzungen im Oktober 2022 ist auf den Internetseiten der Landtagsfraktion zu finden: www.dielinke-fraktion-lsa.de.

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Zur 12. Sitzungsperiode des Landtages standen 27 Themen auf der Tagesordnung,

über die am 21., 22. und 23. Juni debattiert und abgestimmt wurde.

#Armut und Umverteilung

#IchBinArmutsbetroffen und Forderung nach Übergewinnsteuer

Im Mai 2022 lag die Inflationsrate in Deutschland bei 7,9 Prozent und erreichte somit einen Höchststand. Von Preissteigerungen im Bereich Energieversorgung und Nahrungsmittel sind insbesondere jene Menschen betroffen, welche per Definition als arm gelten. Hierzu zählen u. a. Obdachlose, Bezieher: innen von ALG II und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Alleinerziehende, Arbeitnehmer:innen in Teilzeit, prekären oder Mini-Job-Verhältnissen, Studierende, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Auszubildende. Seit Mai äußern sich Menschen in Armutslagen unter dem Hashtag #IchBinArmutsbetroffen und brechen somit ihr Schweigen, überwinden die Schamgefühle und erzählen ihre Geschichten von Not und Armut. Hierbei zeigt sich, dass Armut divers ist und viele Betroffene jahrelang einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind und nun aufgrund des Bezugs von ALG II, der Erwerbsminderungsrente oder Altersrente in einer Armutslage durch enorme Preissteigerungen sind. Das bisherige Entlastungspaket der Bundesregierung schafft keine bedarfsgenaue Entlastung und berücksichtigt Rentner:innen oder Menschen mit Behinderungen nicht. Die Auswirkungen der aktuellen Situation bekommen besonders Kinder und Jugendliche zu spüren, da diese automatisch und unmittelbar von der Armutslage der Eltern oder Erziehungsberechtigten betroffen sind. Im Gegenzug hierzu bereichern sich die großen Ölkonzerne am sogenannten Tankrabatt und vermehren somit ihre Unternehmensumsätze. Es ist unsere gesellschaftliche Verantwortung, diese Missstände langfristig zu beheben und eine schnellstmögliche Entlastung bei den Betroffenen zu schaffen.

Daher betonte die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Eva von Angern, in der von der Linksfraktion beantragten Aktuellen Debatte im Landtag: „Menschen, die von Armut betroffen sind, haben kaum eine politische Lobby und haben meist selbst nicht die Kraft, sich politisch zu engagieren. Anni W. ist eine Stimme, die all ihren Mut zusammengenommen und sich unter dem Hashtag #ichbinarmutsbetroffen zu Wort gemeldet hat. Inzwischen sind viele Menschen ihrem Beispiel gefolgt. Niemand ist gern arm.“ Die Grundidee der FDP, dass das Leistungsprinzip gelte und jeder sich selbst aus der Armut befreien könne, sei in der Gesellschaft angekommen. Diese Sätze bedienten Ressentiments und seien einer solidarischen Gesellschaft unwürdig. Allein die Tatsache, dass arme Menschen nicht im Parlament vertreten sind, zeige, dass ihre Perspektive nur selten mitgedacht werde. Armut sei kein Schicksal und das Recht auf Hilfe, der Armut zu entkommen, sei ein Menschenrecht.

„Die Geschichten unter dem Hashtag #Ichbinarmutsbetroffen sind haarsträubend. Für von Armut betroffene Menschen wirkt es wie Hohn, wenn sie, nachdem sie den Mut aufgebracht haben, öffentlich über ihre Situation zu sprechen, dann Tipps zum Sparen von hippen Investmentberater:innen bekommen. Über 200.000 Tweets sind es, in denen CDU, SPD und FDP sich mal direkt anschauen können, welche Folgen der Raubbau am Sozialstaat durch Agenda 2010 oder Krankenhausprivatisierung auf die Menschen hat. Der allergrößte Hohn ist die Tatsache, dass Hartz-IV-Beziehende auch noch das Geld zurückbezahlen sollen, welches sie durch die Einführung des 9 Euro Tickets sparen würden. Das ist erbärmlich.“, so Eva von Angern weiter. Das Armutsrisiko in Deutschland sei schon vor der Pandemie so hoch wie kaum irgendwo in Europa gewesen. Denn Armut entstehe, wenn sich Reichtum konzentriert. Nun erleben die Menschen in unserem Land täglich hautnah die Folgen des verbrecherischen Kriegs von Russland auf die Ukraine. Die Folgen seien indirekt, träfen jedoch viele Menschen hart, insbesondere, da Sachsen-Anhalt immer noch ein Niedriglohnland sei. „Wir arbeiten im Durchschnitt am längsten und verdienen dafür deutlich weniger als Arbeitnehmer:innen in anderen Bundesländern. Wir sind nach wie vor das Land, in dem es noch steigende Kitagebühren gibt und wir sind das Land mit den höchsten Kraftstoffpreisen. Wir sind das Land mit dem höchsten Anteil an Sozialhilfeempfänger:innen in den Pflegeeinrichtungen.

Die Menschen müssen entlastet werden, denn ihnen steht das Wasser bis zum Hals. Der Tankrabatt ist der größte Witz aller Zeiten. Unternehmen, die aktuell vom Krieg und dessen wirtschaftlichen Folgen profitieren, müssen an den gesellschaftlichen Kosten beteiligt werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert daher die Landesregierung auf, einem Entschließungsantrag der Länder Bremen, Berlin, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern zuzustimmen, der eine Übergewinnsteuer mit zeitlicher Begrenzung einführen soll. Wir wollen die Profiteure der Krise zur Kasse bitten. Eine Übergewinnsteuer wird den Krieg in der Ukraine nicht beenden und auch nicht allein die Inflation aufhalten. Dafür sind viele weitere Maßnahmen und Verhandlungen nötig. Italien, Ungarn, Großbritannien, Ungarn und die USA erheben längst Übergewinnsteuern. Auch Deutschland sollte dieses Instrument nicht ungenutzt lassen. Wir alle wissen, dass nicht zuletzt die Energiekosten mitverantwortlich für eine Inflationsrate um die 8 Prozent in ganz Deutschland sind, die im Osten mal wieder höher ausfällt. Wenn Sie jetzt nicht schnellstens gegensteuern, droht vielen Menschen in Sachsen-Anhalt der Absturz in die Armut. Bund, Länder, Kreise und Kommunen müssen jetzt verhindern, dass noch mehr Menschen in unserem Land armutsbetroffen sind.“

Der Antrag wurde in den Ausschuss für Finanzen sowie in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus überwiesen.

#Aufenthaltsrecht

Chancen-Aufenthaltsrecht für geflüchtete Menschen in Sachsen-Anhalt regeln

Für gut integrierte Menschen soll es durch die Änderung bestehender aufenthaltsrechtlicher Rahmenbedingungen künftig insbesondere folgende Erleichterungen geben: Schon nach drei Jahren Aufenthalt und bis zum 27. Lebensjahr sollen gut integrierte junge Menschen die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen. Bei besonderen Integrationsleistungen von Geduldeten soll ein Bleiberecht nach sechs bzw. für Familien nach vier Jahren geschaffen werden. Der Praxis der Kettenduldungen soll ein „Chancen-Aufenthaltsrecht“ entgegengesetzt werden: Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Arbeitsverbote für bereits in Deutschland Lebende sollen abgeschafft werden. Diesem Beispiel soll Sachsen-Anhalt folgen. Die von der Bundesregierung beabsichtigten Neuregelungen sind überfällig. Immer wieder werden Menschen mit dem Aufenthaltsstatus einer Duldung abgeschoben. Obwohl sie trotz widriger Bedingungen Integrationsleistungen geschafft haben und Teil der Gesellschaft sind. Obwohl ihr Asylantrag abgelehnt wurde, wollen sie etwas zurückgeben und müssen gehen. Wer als unbegleitete:r Minderjährige:r kommt, ist oft mit Erlangung der Volljährigkeit von Abschiebung bedroht. Diese Duldungen werden alle drei bis sechs Monate verlängert und reihen sich zu Kettenduldungen aneinander. Es bleiben immer Angst und Unsicherheit. Reisebeschränkungen und Einschränkungen bei Sozialleistungen gehen damit einher. Immer wieder wird von der Unmöglichkeit einen Termin in der Ausländerbehörde zu bekommen, Nichtreaktionen auf Schreiben und E-Mails und extrem langen Wartezeiten für einen Termin in der Ausländerbehörde berichtet, beispielsweise in Halle. Das hat für die Betroffenen gravierende Folgen: Wird beispielsweise ein Aufenthaltstitel nicht rechtzeitig erneuert, kann das zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Es ist daher dringend geboten, neben ermessenslenkenden Erlassen zum Aufenthaltsrecht, auch die Praxis der Ausländerbehörden im Land kritisch zu überprüfen.

Henriette Quade, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, brachte einen Antrag für eine Vorgriffsregelung auf das von der Bundesregierung angekündigte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ in den Landtag ein. Parallel dazu wurden aktuell zwei junge Frauen in Magdeburg abgeschoben. Dazu betont Henriette Quade: „Das aktuelle, traurige Beispiel aus Magdeburg zeigt, wie notwendig das Chancen-Aufenthaltsrecht ist und wie dringend es ist sicherzustellen, dass die, die davon profitieren könnten, nicht kurz vor Verabschiedung des Gesetzes abgeschoben werden: Gestern wurden in Magdeburg offenbar zwei junge Frauen, die seit über 11 Jahren hier leben, abgeschoben, obwohl über mindestens einen Widerspruch noch nicht entschieden wurde. Das ist ein unfassbarer Vorgang, der nicht nur aufgearbeitet werden muss, sondern der auch aufgehalten werden muss! Die Innenministerin Tamara Zieschang muss die offenbar rechtswidrige Abschiebung der Frauen stoppen bzw. rückgängig machen. Da diese Vorgänge keine Einzelfälle sind, muss jetzt gehandelt werden und Abschiebungen bis zur Neuregelung des Aufenthaltsrecht durch die Bundesregierung ausgesetzt werden. Genau darauf zielt unser Antrag ab.

In Sachsen-Anhalt sind wir in besonderem Maße auf Zuwanderung angewiesen. Wir haben in etlichen Bereichen Fachkräftemangel. Gleichzeitig werden Menschen, die seit Jahren hier leben, Chancen verwehrt, sich dauerhaft heimisch zu fühlen, Rechtssicherheit zu bekommen, Arbeitserlaubnisse zu erhalten und ein von Transferleistungen unabhängiges Leben zu führen. Wir wollen sicherstellen, dass so etwas wie in Magdeburg nicht mehr passiert. Die Rechte derjenigen, die auf das Handeln und die Entscheidungen der Ausländerbehörden angewiesen sind, müssen gewahrt werden. Dazu gehört auch und besonders dringend die Aufhebung der akuten Missstände in den Ausländerbehörden, die ihrer Verpflichtung endlich nachkommen müssen und Anfragen sowie Anträge schneller bearbeiten müssen. Dass Menschen ihren Arbeitsplatz oder ihre Wohnung verlieren, weil die Ausländerbehörde nicht rechtzeitig die Aufenthaltserlaubnisse verlängert oder einfach nicht erreichbar ist, ist ein Skandal.

In Bezug auf das Chancenaufenthaltsrecht wollen wir ein Ermessenslenken in den Behörden – nicht irgendwie, sondern anhand der Kriterien, die die Bundesregierung angelegt hat und der bereits sechs Bundesländer vorgreifen.“

Der Antrag wurde in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

#Mindestlohn

Mindestlohn, Großansiedlungen, Zukunftsinvestitionen

Unter diesem Titel hat die Fraktion der SPD eine aktuelle Debatte beantragt. Für die Zukunft Sachsen‐Anhalts als attraktives Land zum Arbeiten und Leben sei es wichtig, die Einkommensstrukturen nachhaltig zu verbessern und die Grundlagen für gute Einkommen und qualifizierte Arbeit zu legen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Wulf Gallert, fragte sich allerdings, was die SPD eigentlich vom Landtag mit der aktuellen Debatte wolle, da immerhin der Mindestlohn von 12 Euro und auch die Intel-Ansiedlung bevorstünden. Er hätte das Thema Wasserknappheit an dieser Stelle erwartet, aber Fehlanzeige.

Wulf Gallert thematisierte in seiner Rede dann unter anderem die Problematik der Tarifbindung im Land: „Im Jahr 2000 hatten wir eine Tarifbindung von 63 %. Im Jahr 2019 haben wir eine Tarifbindung in Höhe von 45 %. Das ist in etwa der Durchschnitt in Ostdeutschland. Der radikale Rückgang der Tarifbindung in den letzten 20 Jahren ist ein ostdeutsches und auch ein westdeutsches Phänomen. Jetzt kann man sagen, je angespannter die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist, desto mehr Leute arbeitslos sind, umso höher ist der Druck auf die Beschäftigten. Deswegen hat das mit den Tarifverträgen alles nicht funktioniert. Nur das Problem war: Im Jahr 2000 hatten wir eine viel, viel höhere Arbeitslosenrate als im Jahr 2019. Das kann also nicht der Grund sein. Der Grund für diesen extremen Rückgang der Tarifbindung war Politik und diese hat einen Namen, nämlich Agenda 2010. Sie hat die Tarifbindung in den Betrieben unterminiert und zum Teil zerstört. Deswegen ist dieser Mindestlohn notwendig gewesen. Und diese Dinge wirken bis heute. Wenn wir heute über einen Mindestlohn von 12 Euro reden, dann müssen wir auch darüber reden, dass er notwendig gewesen ist, weil er die Konsequenzen einer falschen arbeitnehmerfeindlichen Politik ausbügeln musste.“

Heute höre er immer noch die Jammerei über den Mindestlohn von 12 Euro, also darüber, was er alles kaputt machen würde. Wulf Gallert berichtete von einer kürzlichen UN-Konferenz in Genf, also in der Schweiz, im Mutterland des Kapitalismus. Der Mindestlohn im Kanton Genf betrage 28 Franken. Die Begründung sei eindeutig: Man könne dort, wenn man das nicht verdient, nicht leben. Es sei offensichtlich ein System und ein Modell, das sich sehr wohl in sehr verschiedenen Ländern mit verschiedenen Traditionen durchgesetzt habe. Die gegenwärtige Inflation von knapp 8 Prozent könne nicht nur mit dem Mindestlohn aufgehalten werden. Dazu brauchen wir eine höhere Tarifbindung, für die wir politisch die Weichen stellen müssten.

„Deswegen muss es uns darum gehen, alles zu tun, damit wir von diesem ausgeprägten Niedriglohnbereich bekommen, mit dem die Landesregierung übrigens vor 15 Jahren noch als Standortfaktor geworben hat. Das merken wir an verschiedenen Stellen bis heute. Wir müssen die unteren Lohngruppen mithilfe aller Varianten, die uns dafür zur Verfügung stehen, anheben, und zwar über ein besseres Vergabegesetz als das vorliegende, über die konsequente Kontrolle und Anwendung eines gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro und alle politischen Maßnahmen, die dazu führen, dass wir diese Tarifbindung wirklich erhöhen, inklusive der Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeiten von Tarifbindung, die wir unbedingt brauchen, weil mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land keinen tariflichen Schutz hat. Das ist ein Skandal. Dort müssen wir ran. Dabei hilft uns der Mindestlohn ein wenig, aber er reicht nicht aus.“

#Energiepreise

Folgen des Ölembargos in Ostdeutschland abfedern

Von der Entscheidung der Bundesregierung, aufgrund des verbrecherischen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine bis zum Jahresende aus den Importen von russischem Erdöl auszusteigen und den Drohungen Russlands, Energieexporte zu stoppen, sind die Verbraucher:innen und Wirtschaft in den ostdeutschen Bundesländern stärker betroffen. Derzeitige Alternativen für die Energieträger sind überteuert und sorgen dafür, dass die Preise und damit die Inflationsrate weiter steigen werden. Die führt durch das durchschnittlich geringere Einkommensniveau zu stärkeren sozialen und wirtschaftlichen Verwerfungen in Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig haben Sachsen-Anhalt und die ostdeutschen Bundesländer aufgrund der Transformationserfahrungen der 1990er Jahre ein enormes Potenzial, mit dem die aktuellen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie und den russischen Angriffskrieg zusätzlich zu den bestehenden Herausforderungen wie demografischer Wandel, Dekarbonisierung der Wirtschaft und Digitalisierung bewältigt werden können. Dieser Prozess bedarf jedoch der kurz-, mittel- und langfristigen Unterstützung des Bundes, um die akuten sozialen Auswirkungen abzufedern und den Wirtschaftsstandort sowie Arbeitsplätze zu sichern, so der Antrag der Linksfraktion.

Kerstin Eisenreich, für Energie und Verbraucherschutz zuständige Sprecherin der Fraktion, betonte bei der Einbringung des Antrages in der Debatte um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Ölembargos: „Mit dem völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine gehen die Preise weiter durch die Decke. So stieg die Inflationsrate im Mai auf 7,9 Prozent. Verbraucher:innen können sich viele Lebensmittel aber auch Energie schichtweg nicht mehr leisten und müssen sich auf das Nötigste beschränken. Die von der Bundesregierung beschlossenen bisherigen Hilfspakete können dies nicht ausgleichen und haben auch noch ganze Bevölkerungsgruppen wie die Rentner:innen einfach vergessen. Die Auswirkungen auf die Menschen in Sachsen-Anhalt aber auch in den anderen ostdeutschen Flächenländern sind jetzt bereits immens, da die durchschnittlichen Einkommen auch nach mehr als dreißig Jahren der Wiedervereinigung immer noch geringer sind. Gleichzeitig liegen die Preise zum Teil höher als in den westdeutschen Bundesländern.

Wenn nun das Ölembargo gegen Russland von der Europäischen Union umgesetzt wird, wird Ostdeutschland erneut stärker betroffen. Es drohen Preissprünge bei Energie und Lebensmitteln. Die Inflationsrate wird weiter steigen und die sozialen und wirtschaftlichen Verwerfungen werden in Anbetracht der geringeren Einkommen noch größer. Doch bei einer reinen Feststellung darf es nicht bleiben, sondern hier muss die Politik konkret handeln. Aufgrund der Erfahrungen der Transformationsprozesse der ostdeutschen Wirtschaft in den 90er Jahren können die Menschen gut einschätzen, welche Folgen Importeinschränkungen für Gas und Öl aus Russland für Wirtschaftsstandorte der chemischen und petrochemischen Industrie in Ostdeutschland wie Leuna, Piesteritz und Schwedt haben. Diese haben sich bewusst über Jahrzehnte hinweg einseitig von russischem Öl und Gas abhängig gemacht. Ein riesiger Fehler, wie sich jetzt zeigt. Und nun drohen erneut Arbeitsplatzverlust und Teuerungsraten, weil die Alternativen zu russischem Öl und Gas nur zu enorm gestiegenen Preisen zu beschaffen sind.

Andererseits haben die Transformationserfahrungen ein großes Potenzial, das es zu nutzen gilt, um die aktuellen Herausforderungen von Klimakrise, Dekarbonisierung der Wirtschaft, Digitalisierung und darüber hinaus der Pandemie und dem russischen Angriffskrieg zu bewältigen. Doch bisher können die Menschen im Land nicht erkennen, dass ihre Transformationsleistungen der 90er Jahre entsprechend bundesweit Anerkennung finden. Daher ist es unserer Auffassung sehr wichtig, dass diese Leistungen endlich auf der Bundesebene Anerkennung finden.

Kurzfristig müssen aber die sozialen und wirtschaftlichen Folgen, die durch das Ölembargo gegen Russland auf die Menschen durch die Teuerung zukommen, abgefedert werden. Damit erneuern wir unsere Forderung nach einem kostengünstigen und bezahlbarem Grundkontingent für Strom und Heizen. Die Preisunterschiede zwischen Ost und West führen dazu, dass Haushalte in den ostdeutschen Bundesländern rund 440 Euro pro Jahr mehr für Gas bezahlen. Damit liegen sie 15,8 Prozent über den Kosten in den westdeutschen Bundesländern. Die Einkommen können da längst nicht mithalten. Das trifft alle Menschen, die Grundsicherungsleistungen erhalten, besonders hart. Wir müssen raus aus den fossilen Brennstoffen, die geopolitisch eingesetzt werden können, was wir gerade erleben, und deren Nutzung natürlich für die sich ebenfalls zuspitzende Klimakrise verantwortlich ist. Daher müssen wir auch in Sachsen-Anhalt alles daran setzen, die erneuerbaren Energien zügig auszubauen und sie vor allem auch sektorübergreifend einzusetzen. Wir brauchen dazu mehr Speicherkapazitäten, müssen Wärme und Mobilität dringend und nicht nur im kleinen privaten Bereich einbeziehen.

Dazu sollten auch die Potenziale von Forschung in Ostdeutschland genutzt und entsprechend gefördert werden. Das gilt auch für den Ausbau der Infrastruktur für den Umstieg auf die erneuerbaren Energien. Das wäre doch für die ostdeutschen Bundesländer ein Ziel, bundesweit als Modellregion für erneuerbare Energien aus den Krisen gestärkt und zukunftsfest hervorzugehen. Zur Gerechtigkeit gehört auch, dass der Beitrag der ostdeutschen Bundesländer zur Energiewende in der Bundesrepublik in Form von fairen Netzentgelten endlich seinen Niederschlag findet. Zwar hat die Bundesregierung eine Angleichung der Netzentgelte auf den Weg gebracht, aber fair ist diese Angleichung nicht, weil die Menschen in Ostdeutschland über viele Jahre erhöhte Netzentgelte zahlen und damit den Netzausbau schultern mussten. Preisdämpfende Maßnahmen wie Preisdeckel, die in anderen Ländern schon umgesetzt werden, lehnt Deutschland leider immer noch ab. Denn wir müssen uns doch eingestehen, dass alle bisherigen Maßnahmen nicht dazu geführt haben, dass die Unternehmen die Preise senken. Das ist fahrlässig und führt dazu, dass viele Menschen ihre Grundbedarfe nicht mehr ausreichend decken können. Energie zu sparen und Ressourcen schonend einzusetzen sind zwar Grundanliegen der Energiewende, aber die gegenwärtigen Aufrufe des Bundeswirtschaftsministers, die sich an die Bevölkerung richten, sind wohlfeil, weil es letztendlich wieder jene Menschen am härtesten trifft, die sich aufgrund ihres geringen Einkommens schon jetzt am meisten einschränken müssen. Die gesundheitlichen Folgen von zu kalten oder jetzt zu heißen Wohnungen, von falscher und damit mangelhafter Ernährung sind unausweichlich.

Wir müssen also endlich die geeigneten sozialpolitischen Instrumente zur dauerhaften Entlastung der Menschen, die am meisten unter den gegenwärtigen Preissteigerungen, einsetzen. Davon würden gerade in den ostdeutschen Bundesländern sehr viele Menschen profitieren. Und wir müssen endlich die Energie-, Wärme- und Verkehrswende vollziehen, damit wir mittel- und langfristig die Klimaziele erreichen und uns von fossilen Energieträgern unabhängig machen. Diese Transformationsprozesse funktionieren weder in der aktuellen Inflationssituation noch in weniger zugespitzten Zeiten ohne Abfederung sozialer Härten. Das sind wir den Menschen in Sachsen-Anhalt und allen ostdeutschen Bundesländern schuldig.“

Der Antrag wurde in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus überwiesen.

Die Aussichten auf eine erfolgreiche Durchsetzung unserer Forderungen scheinen gering, hatten doch die Koalitionsfraktionen in der gleichen Landtagssitzung unsere bereits im November 2021 und März 2022 mit Anträgen eingebrachten Forderungen nach sozialem Ausgleich für die Preisexplosionen im Energiesektor, der Wiedereinführung einer Strompreisaufsicht, dem Verbot von Strom- und Gassperren usw. abgelehnt.

#Bildung

Grundschullehrkräfte endlich nach A13 bezahlen

Die Linksfraktion hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vorgelegt, mit dem die Arbeit der Grundschullehrkräfte endlich besser vergütet wird. Durch die jahrelange Blockade der CDU ist Sachsen-Anhalt inzwischen das letzte Bundesland im Osten, dass immer noch an der ungerecht niedrigen Besoldung seiner Grundschullehrkräfte festhält. Wenn jetzt nicht endlich eingelenkt wird, sind die letzten Chancen im Kampf um mehr Einstellungen von neuen Grundschullehrkräften verspielt. Es ist höchste Zeit, diesen alten Zopf des westdeutschen Besoldungssystems abzuschneiden und den Weg für die A13 endlich freizumachen.

Dazu betonte Thomas Lippmann, stellv. Fraktionsvorsitzender und bildungspolitischer Sprecher: „Der bundesweite Wettbewerb um die zu wenigen ausgebildeten Lehrkräfte verschärft sich mit jedem neuen Schuljahr. Wie erfolgreich die Länder in den nächsten Jahren bei der Personalgewinnung sein werden, hängt nicht zuletzt auch davon ab, welche Bezahlung angeboten wird. Wenn sich junge Leute entscheiden sollen, in Sachsen-Anhalt zu bleiben oder nach Sachsen-Anhalt zu kommen, dann ist die Bezahlung zwar nicht das einzige Kriterium, es wäre aber auch völlig naiv zu glauben, dass Geld bei der Entscheidung keine Rolle spielen würde. Wenn über den ausufernden Lehrkräftemangel diskutiert wird, dann wird ja oft orakelt, dass der Beruf allgemein zu unattraktiv wäre und sich deshalb zu wenige Jugendliche dafür interessieren. Das ist aber Unsinn. Das Interesse von Abiturient:innen an einem Lehramtsstudium ist ungebrochen und im Großen und Ganzen sind wir hier im Land auch konkurrenzfähig, was die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen für angehende Lehrkräfte betrifft.“

Die Lehrkräfte in die Besoldungsgruppe A13 einzustufen, sei keine Privilegierung dieser Beschäftigten. Damit werde schlicht der geforderten Ausbildung und der Verwendung im Schuldienst Rechnung getragen. Inzwischen verweigere nur noch die CDU den Lehrkräften in den Grundschulen die Eingruppierung in die A13. Hier werde ein längst überholtes konservatives Prinzip gepflegt: „Kleiner Sold für kleine Beine“. Das habe natürlich auch etwas damit zu tun, dass sich besonders in den Grundschulen schon von jeher Frauen um die Bildung der Kleinsten kümmern. Insofern sei das Festhalten an der niedrigen A12-Besoldung nicht nur eine Missachtung von Ausbildung und Leistungen der Grundschullehrkräfte, es sei auch mindestens mittelbar eine Diskriminierung von Frauen.

Mit dem Verbleib der Grundschullehrkräfte in der Besoldungsgruppe A12 stehe Sachsen-Anhalt inzwischen im gesamten Osten allein da. Alle Länder um uns herum haben die Besoldungsgruppe A13 für ihrer Grundschullehrkräfte bereits geregelt. Wenn bei der CDU weiterhin die inhaltliche Überzeugung fehlt, dann hilft hoffentlich der ökonomische Druck des Wettbewerbs. Ohne eine gleichwertige Bezahlung gegenüber unseren Nachbarländern werden die Lücken in der Lehrkräfteversorgung gerade in unseren Grundschulen immer weiter aufgerissen. „Wir können es uns also unter keinen Umständen leisten, auch nur eine neue Lehrkraft an andere Länder abzugeben, weil die besser bezahlen als wir“, so Thomas Lippmann abschließend.

Der Gesetzentwurf wurde in die Ausschüsse für Finanzen und Bildung überwiesen.

#Gesundheit / Kommunales

Frauenklinik in Bitterfeld-Wolfen gerettet

Im Mai 2022 sollte sich der Landtag auf der Grundlage mehrere Anträge, unter anderem der Linksfraktion, für die Notwendigkeit und den Wiederaufbau einer Geburten- und Frauenheilkundeklinik am Standort Bitterfeld-Wolfen aussprechen. Dabei sollte er die Entscheidung des Kreistags Anhalt-Bitterfeld respektieren, finanzielle Mittel für den Wiederaufbau der Frauenklinik mit der Geburtenstation bereitzustellen. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hatte dazu nun eine einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung erarbeitet, die dem Landtag vorgelegt wird.

Für die Linksfraktion sprach die stellv. Fraktionsvorsitzende und für Kommunalpolitik zuständige Abgeordnete Christina Buchheim, die zugleich ihren Wahlkreis in Anhalt-Bitterfeld hat: „Die vorliegende Beschlussempfehlung ist ein wichtiges Bekenntnis zum vollständigen Erhalt der Fachkliniken Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen, dem letzten verbliebenen kommunalen Krankenhaus in Anhalt-Bitterfeld. Sie ist ein wichtiges Signal an die Frauen in dieser Region, um die ortsnahe Versorgung sicherzustellen. Zudem ist sie ein wichtiges politisches Signal an das Landesverwaltungsamt, dass die Landesregierung nunmehr geschlossen agiert.“

Sie betonte zugleich: „Gesundheit ist keine Ware. Der Sparzwang, der auf den Krankenhäusern liegt, muss beendet und die chronische Unterfinanzierung muss gestoppt werden. Mithin gehört umso mehr die Krankenhausfinanzierung auf den Prüfstand. Die Menschen in den Kommunen brauchen Versorgungssicherheit, und wir brauchen einen gemeinwohlorientierten Wiederaufbau des Gesundheitssystems. Dieses Ansinnen wird meine Fraktion auf allen Ebenen weiterverfolgen. Sorgen Sie mit uns für einen Schutzschirm für die verbliebenen kommunalen Krankenhäuser und stoppen Sie weitere Privatisierungen.“

Zum Abschluss ihrer Rede bedankte sich Christina Buchheim bei allen, die gegen die Schließung der Fachkliniken protestiert haben und die gemeinsam mit den Mitgliedern des Kreistages des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für eine gute Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum kämpfen und diese proaktiv unterstützt haben.

Erstellt von Kerstin Eisenreich (MdL), 12. Juli 2022

Mehr und Ausführlicheres über Inhalte und Debatten der Landtagssitzungen im Juni 2022 ist auf den Internetseiten der Landtagsfraktion zu finden: www.dielinke-fraktion-lsa.de.

Auch auf Facebook, Twitter und Instagram können die Debatten verfolgt werden.

Zur 11. Sitzungsperiode des Landtages standen 21 Themen auf der Tagesordnung,

über die am 18. und 19. Mai debattiert und abgestimmt wurde.

#Landeshaushalt

Haushalt für 2022 verabschiedet

13,5 Milliarden Euro stehen auf der Einnahmen- und Ausgabenrechnung der Landesregierung für das Jahr 2022. Fast ein Drittel dieser Summe erhalten die Kommunen für ihre jeweiligen Aufgaben. Änderungen wird es über das Haushaltsbegleitgesetz unter anderem in der Landeshaushaltsordnung geben. So soll die Bemessungsgrundlage für die Schuldenbremse des Landes neugestaltet werden.

In der Debatte sagte die Fraktionsvorsitzende Eva von Angern: „Womit kann man eine Debatte über den Haushalt für das Jahr 2022 einleiten, während die Corona-Pandemie abklingt, aber immer noch nicht vorbei ist, und die Ukraine sich gegen einen Angriffskrieg durch Putins Russland verteidigen muss? Die Inflation ist aktuell so hoch wie seit 40 Jahren nicht mehr. Im täglichen Leben sind diese Preissteigerungen für viele Menschen in unserem Land kaum noch kompensierbar. Zusätzlich schmelzen Sparguthaben und Altersvorsorgen dahin.

Die Fraktion DIE LINKE lehnt die Schuldenbremse ab, die aktuelle Situation gibt uns darin Recht. Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, dass mit diesem ins Grundgesetz gegossenen Neoliberalismus keine ordentliche Finanzpolitik zu machen ist. Die Schuldenbremse muss in der Krise über Jahre ausgesetzt werden, damit die öffentliche Hand handlungsfähig ist. Es muss investiert und soziale Krisen abgefangen werden, was eindeutig Staatsaufgabe ist.

Sie kritisierte, dass der Landeshaushalt leider an zu vielen Stellen hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibe. All unsere Ausgabenvorschläge seien durchaus finanzierbar, wenn man es denn wollte, und es sind vor allem Anträge, die nicht nur die wirtschaftliche, sondern die gesellschaftliche und vorrangig natürlich auch die soziale Entwicklung des Landes insgesamt im Blick haben. Aus Sicht der Linksfraktion sei die soziale Frage die entscheidende Frage der nächsten Jahre!

Die Absicherung der Schulsozialarbeit für die nächsten zwei Jahre wäre ohne unser penetrantes Dranbleiben am Thema und den Druck von Lehrer*innen, Schüler*innen und Schulsozialarbeiter*innen gar nicht möglich gewesen, auch wenn sich jetzt die Landesregierung dafür feiert. Wir fordern, dass Schulsozialarbeit langfristig Standard an jeder Schule wird. Doch die Koalition weigert sich, in 300 zusätzliche Stellen zu investieren oder den Schulen eine mittelfristige Planungssicherheit zu gewähren. Der Änderungsantrag der Linksfraktion wurde abgelehnt.

„Genauso ist es mit dem von uns beantragten Schwimmbadfonds, den die Koalition zu einem weniger als mickrigen Fugenkleberfonds degradiert hat. Sachsen-Anhalts Schwimmbäder verfallen weiter und weiter. Wo sollen denn die Nichtschwimmerjahrgänge von 2020 und 2021 ihren pandemiebedingt ausgefallenen Schwimmunterricht nachholen? Diese Antwort bleibt uns die Landesregierung mit ihren ledig 500.000 Euro für alle Schwimmbäder im Land zusammen schuldig“, so Eva von Angern weiter, „der Sanierungsstau liegt inzwischen bei 148 Millionen Euro.“

Weitere Knackpunkte sind der Sparzwang an den Hochschulen, der riesige Investitionsstau in den Kommunen, den auch die Mehreinnahmen aus der Feuerschutzsteuer, die um 107 Millionen Euro erhöhte FAG-Masse, die 45 Millionen Euro Kommunalpauschale aus dem Corona-Sondervermögen und zusätzlichen Mitteln für Investitionen an den Kreisstraßen nicht auflösen können. Statt Erneuerung und Modernisierung ihrer Infrastruktur verschleißen Schulen, Kitas, Sporthallen, Straßen, Brücken, Geh- und Radwege weiter. Aber auch unsere Anträge zur Erhöhung der Zuschüsse für die Weidetierhaltung, zur Förderung von Innovationsassistenten für unsere heimischen Unternehmen, auf Zuschüsse für Clubs und Musikspielstätten sowie einen Reparaturbonus lehnen die Koalitionsfraktionen ab.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der Haushalt erst zum 1. Juni 2022 in Kraft treten wird. Da stellt sich die Frage, wie viele Mittel des angeblichen Rekordhaushaltes dann auch tatsächlich noch abfließen. Und der nächste Haushalt wird wohl auch frühestens im Januar 2023 beschlossen werden und damit erst zum Ende des ersten Quartals in Kraft treten.

#Armut

Konsequenter Kampf gegen Armut – Zielgenaue Unterstützung für einkommensschwache Haushalte in der Krise

Schon vor der Pandemie und vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine gab es einen besorgniserregenden Trend, der die Zunahme der Armut in Sachsen-Anhalt vermerkt. Während sich ein Wachstum der mittleren Einkommen sowie die Steigerung der Beschäftigung in Deutschland bemerkbar machte, nahm die Armut in Sachsen-Anhalt zu.  Sachsen-Anhalt steht somit exemplarisch dafür, dass trotz steigendem Wohlstand Armut zunimmt. Besonders betroffen von diesem Zustand sind Kinder und Jugendliche, da diese immer die ökonomisch-prekären Situation ihrer Eltern oder Fürsorgeberechtigten unverschuldet mittragen müssen. Zu den Folgen zählen ein isolierterer und ungesunder Lebensstil, soziale und emotionale Auffälligkeiten, Bildungslücken und schlechte Noten bis hin zum Abbruch der Schule. All diese Effekte führen zu höheren Kosten des Sozialsystems, einer künftigen Verschärfung des Fachkräftemangels am Arbeitsmarkt und hat Auswirkungen auf den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die Stabilität der Demokratie.

„Wir haben gestern den Haushalt für das aktuelle Jahr beschlossen. Wir wissen natürlich, dass die wesentlichen Weichen in der Armutsprävention im Bund zu stellen sind. In Land und Kommune können jedoch die Folgen gemildert werden. Gerade in der Kommune muss alles dafür getan werden, dass die Folgen von Armut, von Kinderarmut im Besonderen gemildert werden. Armutsbekämpfung muss nicht nur aus sozialen, humanistischen Gründen ganz oben auf der Tagesordnung stehen, sondern auch aus rein ökonomischen Gründen. Denn Armut schadet uns als Gesellschaft in Gänze“, sagte die Fraktionsvorsitzende Eva von Angern bei der Einbringung.

„Einkommensverhältnisse entscheiden in Deutschland wie kaum in einem anderen europäischen Land über die Bildungschancen von Kindern. In Sachsen-Anhalt sind laut Aussage der Bunderegierung 26 Prozent der Kinder und Jugendlichen armutsgefährdet. Das bedeutet, dass mehr als jedes vierte Kind in unserem Land die Folgen von Armut tagtäglich spürt! Kinder in unserem Land wissen genau, was Armut bedeutet. Kinderarmut verletzt Kinderseelen. Das sollten wir uns alle vor Augen halten! Natürlich wissen wir als LINKE, dass Kinderarmut immer auch die andere Seite der Medaille von Elternarmut ist und besonders schmerzhaft ist das Wissen, dass insbesondere Alleinerziehende in unserem reichen Land ein Armutsrisiko haben.

DIE LINKE fordert daher eine Kindergrundsicherung. Unsere Forderung einer Kindergrundsicherung beläuft sich auf derzeit 699 Euro. Das Geld wird für bessere Bildungsangebote genutzt, für ein besseres Wohnumfeld.“ Armut und Armutsfolgen beträfen allerdings nicht nur Kinder und Jugendliche. So lebe laut Angaben des Paritätische Gesamtverbands jeder dritte Studierende in Armut. Die Pandemie habe die Situation der vielen Studierenden noch erheblich erschwert, weil viele Nebenjobs weggefallen seien. Notwendig sei daher dringend eine Bafög-Reform.

„Die Tafeln sind lebensnotwendig für viele Menschen geworden. Traurige Wahrheit ist dabei auch, dass immer mehr Senior*innen die Tafeln nutzen müssen. Menschen müssen nach einem Leben in Arbeit zur Tafel gehen, um über die Runden zu kommen. Die sanktionsfreie Mindestrente, die auch das soziokulturelle Existenzminimum bedarfsgerecht sichert, ist das Mindeste, das wir unserer ältesten Generation schulden. Damit Menschen im Alter erst gar nicht in Armut leben müssen, fordern wir nicht nur im Vergabe- und Tariftreuegesetz im Land; sondern auch im Bund einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 14 Euro. Wir haben gestern viel von der dramatisch hohen Inflationsrate gesprochen. Sie frisst doch jetzt schon real ein Monatsgehalt bzw. eine Monatsrente auf. Aufgrund anderer Ausgaben auf Bundesebene wird es finanziell schwierig, viele der von uns vorgeschlagenen dringend notwendigen Reformen umzusetzen. Dabei war einer der größten Fehler der Ampelkoalition sich gegen eine Steuerreform, gegen die Vermögensabgabe und gegen die gerade für uns Länder dringend erforderliche Vermögenssteuer auszusprechen.“

Unsere Forderungen zusammengefasst:

  • Mindestgrundsicherung (644 €) statt Hartz IV
  • Mindestrente (1200 €) gegen Altersarmut
  • Kindergrundsicherung (699 €) gegen Kinderarmut
  • 14 € Mindestlohn gegen Armut trotz Arbeit

Der Antrag wurde in fast alle Ausschüsse des Landtages zur weiteren Beratung überwiesen.

#Vergabegesetz

Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Im Bereich des Beschaffungswesens stelle die öffentliche Hand im Vergleich zu den privaten Auftraggebern aufgrund des enormen Auftragsvolumens den größten Nachfragesektor dar, der es ihr ermögliche, eine wirtschaftspolitische, sozialpolitische und innovative Vorbildfunktion wahrzunehmen, konstatieren die Fraktionen von CDU, SPD und FDP. Ziel des nun vorgelegten Gesetzentwurfs sei, ein zeitgemäßes und nachhaltiges Vergabegesetz zu schaffen.

Der wirtschaftspolitische Sprecher Wulf Gallert sagte in der Debatte zur ersten Beratung: „Es ist schon eine besondere Situation. Es gibt einen Gesetzentwurf, der den Titel ‚Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge‘ trägt. Wer bringt diesen Gesetzentwurf zur Tariftreue und Sozialstandards ein? - Das macht die FDP. Darüber könnte sich der kundige Politiker wundern. Wenn man sich das Gesetz allerdings ansieht, dann wundert man sich nicht mehr, weil es zu 90 % die Programmatik der FDP enthält. Das ist das eigentliche Problem an diesem Gesetzesentwurf.“

„In Sachsen-Anhalt haben wir eine Tarifbindung, die in den Jahren 2000 bis 2019 von 63 % auf 45 % gesunken ist. Sachsen-Anhalt ist eines der Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland mit der geringsten Tarifbindung. Vier Fünftel aller Betriebe in Sachsen-Anhalt sind nicht tarifgebunden.“ Deshalb brauche es überhaupt ein solches Vergabegesetz.

Zentrale Kritikpunkte der Fraktion DIE LINKE zum Gesetzentwurf:

  1. Die Einschränkungen des Geltungsbereichs des Vergabegesetzes sind nicht hinnehmbar. Die Anhebung der ohnehin schon zu hohen Schwellenwerte muss verhindert werden. Die Möglichkeiten der Außerkraftsetzung des Vergabegesetzes durch Rechtsverordnung über den Katastrophenfall hinaus ermöglicht das Unterlaufen des Vergabegesetzes und muss verhindert werden.
  2. Ein Vergabemindestlohn von 13 Euro war Gegenstand des Landeswahlprogramms von Linken und SPD und wurde im Koalitionsvertrag von Sommer 2021 festgeschrieben. Mit der jetzigen Inflationsrate werden die 13 Euro des Sommers 2021 die 14 Euro vom Ende des Jahres 2022 sein. Nur mit einem solchen Vergabemindestlohn wird gegenüber dem zu erwartenden gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro noch eine Lenkungswirkung in Richtung Tarifgebundenheit erzielt werden.
  3. Soziale Kriterien finden sich im bisherigen Gesetz, jedoch haben sie aber die Wirkung von weißer Salbe. DIE LINKE verlangt den Ausschluss von Bewerbern, wenn sie einen Schwellenwert (zum Beispiel 20 Prozent) von sachgrundlosen Befristungen bei den Arbeitsplätzen überschreiten oder nicht nachweisen können, dass bei ihnen eine Entgeltgleichheit von Frauen und Männern existiert.
  4. Das Gesetz verliert seine Wirkung, wenn die Einhaltung nicht kontrolliert wird. Wir verlangen hier eine gesetzliche Regelung. Zum Umfang der Kontrollen der Einhaltung der Mindestlohnregelungen durch die Vergabestelle sowie die Erhöhung der Vertragsstrafen auf 10 Prozent des Auftragsvolumens im Falle von Verstößen.

„Wir sehen, dieses Gesetz hat extrem viele Mängel. Es ist kein Tariftreuegesetz. Es ist nicht im Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Deswegen muss es deutlich verbessert werden“, sagte Wulf Gallert abschließend.

Der Gesetzentwurf wurde in mehrere Ausschüsse überwiesen.

#Lebensmittelverschwendung

Wegwerfverbot von Lebensmitteln

2015 wurde auf der UN-Vollversammlung die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ verabschiedet. Industrieländer und Länder des Globalen Südens haben sich verpflichtet, in ihren Ländern die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Die bisherigen Aktivitäten zur Lebensmittelverschwendung haben in den vergangenen Jahren zwar einen deutlichen Beitrag zur Stärkung des Problembewusstseins bei Verbraucher*innen geleistet, appellieren aber grundsätzlich nur an freiwillige Umsetzung. Der Dachverband der Tafeln forderte angesichts der aktuellen Herausforderungen und teils deutlich sinkender Lebensmittelspenden verbindliche Maßnahmen in Form eines Gesetzes gegen Lebensmittelverschwendung, welches sowohl an die Hersteller als auch den Lebensmittelhandel sowie Verbraucher*innen adressiert sein soll. Ein weiterer Faktor im Bereich der Lebensmittelverschwendung ist das Mindesthaltbarkeitsdatum. Ein großer Teil der Konsument*innen versteht das MHD falsch. So wandern viele Lebensmittel in den Müll, die noch gut verzehrt werden könnten. Das ist auf der einen Seite herausgeworfenes Geld und auf der anderen Seite auch ökologisch problematisch. Wesentliche Mengen an Lebensmitteln werden produziert, verarbeitet, verpackt, transportiert und gelagert – und dann vernichtet. Eine Ressourcenverschwendung, die wir uns nicht mehr leisten können.

„Seit Monaten sorgen steigende Preise bei Energie sowie Lebensmitteln und die aktuelle Inflationsrate von mehr als 7 Prozent für tiefe Sorgenfalten bei vielen Menschen. Gleichzeitig erreichen uns immer neue Meldungen von Rekordpreisen an Getreidebörsen, die dazu führen, dass bis zu einer Milliarde Menschen hungert. Auf der anderen Seite landen weltweit etwa 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel auf dem Müll. Allein in Deutschland sind das jährlich etwa 12 bis 18 Millionen Tonnen Lebensmittel. Bei 54,5 Millionen Tonnen Nahrungsmittelverbrauch ist dies fast ein Drittel. Dabei wären fast 10 Millionen Tonnen dieser Abfälle vermeidbar. Das heißt: Pro Sekunde landen unnötigerweise 313 Kilo genießbare Lebensmittel im Müll. In privaten Haushalten werden durchschnittlich pro Kopf und Jahr mehr als 75 Kilogramm Lebensmittel weggeworfen, mehr als die Hälfte des Gesamtaufkommens“, sagte die für Verbraucher*innenschutz zuständige Abgeordnete Kerstin Eisenreich.

Im Einzelhandel seien es 4 Prozent aller Abfälle, etwa 500.000 Tonnen. Es gäbe aber auch Zahlen vom WWF, die im Handel insgesamt von fast 2,6 Millionen Tonnen ausgehen, wobei davon 90 Prozent vermeidbar wären. Ein verdorbenes Stück Obst fliegt in den Müll, angestoßenes Gemüse wird aussortiert. Warenregale werden immer voll aufgefüllt – vermeintlich, weil die Kund*innen dies so wollen. Die nicht verkaufte Ware landet dann häufig im Abfall. „Immerhin finden sich Supermärkte und auch Einzelhändler*innen, die Teile dieser unverkauften Waren als Spenden an soziale Einrichtungen weitergeben – aber nur auf freiwilliger Basis. Und diese Spenden gegen aktuell stark zurück. Frankreich und Tschechien haben sich für eine gesetzliche Regelung entschieden und verpflichten Lebensmittelmärkte ab einer bestimmten Größe zur Weitergabe an soziale Einrichtungen.“

„Die Tafeln sind nicht nur mit einem viel größeren Ansturm von bedürftigen Menschen konfrontiert, sondern die Kosten sind längst aus dem Ruder gelaufen, sodass die Tafeln längst in finanzielle Not geraten. Hier sehen wir das Land in Verantwortung und wollen daher, dass sie kurzfristig unterstützt werden. Noch immer wird das sogenannte Containern strafrechtlich verfolgt, obwohl sich auch mehr als 80 Prozent der Menschen dafür ausspricht, das Retten noch genießbarer Lebensmittel aus der Mülltonne zu erlauben. Neben den auf der Bundesebene notwendigen und in unserem Antrag geforderten Maßnahmen, benötigen wir dringend als Land eine eigene Strategie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen, die alle Akteure vom Acker bis zum Teller einbindet und konkrete Vorschläge, Maßnahmen und Unterstützungsformen erarbeitet. Andere Bundesländer sind da schon ein ganzes Stück weiter.“

Der Antrag der Linksfraktion wurde abgelehnt und ein Alternativantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, der diese Probleme nicht im Ansatz aufgreift.

#Bildung

Schulgeldfreiheit für Erziehungs- und Pflegeberufe

Sachsen-Anhalt hat bundesweit den schlechtesten Personalschlüssel in den Kitas. Diese Personalengpässe wurden durch die Pandemie verschärft. Da Mitte 2022 die Bundeszuweisungen zur Übernahme der Schulgelder für die unter § 18f Schulgesetz genannten Ausbildungsberufe auslaufen, wird eine alleinige Finanzierung durch das Land notwendig. Die vorliegende Änderung des Schulgesetzes stellt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Schulgeldes durch das Land für angehende Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen her und schafft damit sowohl Sicherheit für die Auszubildenden sowie die Berufsfachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft.

„Um zukünftige Fachkräfte zu unterstützen und die Aufnahme eines Erzieher*innen-Berufs attraktiver zu gestalten, erhalten Berufsfachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft derzeit auf Antrag eine Förderung zur Erstattung des Schulgeldes. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes und ist zunächst bis zum 31. Juli 2022 befristet“, sagte die ausbildungspolitische Sprecherin Monika Hohmann. „Ich verstehe nicht, warum die Koalition nochmals eine Zeitbegrenzung in ihrem Gesetzentwurf zur Befristung der Schulgeldfreiheit aufgenommen hat. Die Fraktion DIE LINKE lehnt eine erneute Befristung ab, weil wir der Meinung sind, dass dies ein falsches Signal für die Schüler*innen ist, die ein Interesse an diesem Beruf haben. Heute diskutieren wir über einen Baustein zur Fachkräftegewinnung bei Erzieher*innen, aber wir haben bei Weitem noch nicht alles ausgeschöpft. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, als wir vor drei Jahren über die duale Berufsausbildung in diesem Bereich gesprochen haben. Die Landesregierung sollte sich auch im Bund dafür einsetzen. Leider bis heute ist nichts davon zu hören. 

Wenn wir es ernst meinen, dass wir eine Entlastung der Erzieher*innen möchten, etwa bei der Verbesserung des Personalschlüssels, die weitere Einbeziehung von Krankheits- und Urlaubstagen und von Vor- und Nachbereitungszeiten, müssen wir den interessierten zukünftigen Fachkräften ein vernünftiges Angebot unterbreiten. Und das kann nicht heißen: Bringt erst einmal Geld mit, um eine Ausbildung zu absolvieren.“

Der Gesetzentwurf wurde in den Bildungsausschuss überwiesen.

#Arbeitszeit

Ausgleich für Feiertage an Wochenenden

Im Grundgesetz steht, dass der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt bleiben. Entfallene Feiertage bedeuten eine Ausdehnung der jährlichen Arbeitszeit. Arbeitnehmer*innen haben einen freien Tag weniger, Arbeitgeber*innen einen zusätzlichen Tag, an dem Werte geschaffen werden. Der Anstieg an psychischen und physischen Belastungen im Arbeitsleben muss als Alarmzeichen für den Arbeitsschutz wahrgenommen werden. Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE kann die Kompensation der datumsfesten Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, ein Baustein hin zu einer besseren Work-Life-Balance und einem besseren Arbeitsschutz sein.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thomas Lippmann begründete den Antrag der Linksfraktion damit, dass zwar in verschiedenen Jahren die Anzahl verlorener Feiertage unterschiedlich sei, dennoch aber Beschäftigte an einem oder drei oder sogar an fünf Tagen um wesentliche Effekte der Feiertagsruhe geprellt werden. Das sei ein gravierendes Defizit in unseren Feiertagsregelungen. „Feiertage erfüllen im Rhythmus von Arbeit und individueller Freizeit mehrfache Funktionen. Sie tragen als geschützte arbeitsfreie Ruhezeit zusätzlich zu den arbeitsfreien Tagen an Wochenenden und dem Urlaub in erheblichem Maß zur Stressreduzierung, zum Wohlbefinden und zur Reproduktion der Arbeitskraft der Beschäftigten bei. Sie stärken dabei sowohl das kulturelle Leben als auch den sozialen Zusammenhalt. Die kollektive Unterbrechung der intensiv genutzten Arbeitszeit dient der Erholung und schafft Räume für die Pflege religiöser Traditionen, sozialer Netzwerke und familiärer Bindungen.“

„Fallen die datumsfesten Feiertage auf ein Wochenende, dann gibt es in Deutschland, anders als in anderen Mitgliedsländern der EU und in vielen Drittstaaten, bislang keine Regelung, die grundgesetzlich geschützte Arbeitsruhe zusätzlich zu den freien Tagen des Wochenendes nachzuholen. Solche Kompensationsregelungen für Feiertage, wie wir sie mit unserem Antrag fordern gibt es in vielen unserer Nachbarländer also z. B. in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Polen aber auch in Italien, Spanien, Großbritannien, Irland, oder in Japan, Singapur und Australien.“

„Zwei Jahre Pandemie haben zu langen Einschränkungen für die Gestaltung individueller Freizeit, zu Arbeitsverdichtung und zu zusätzlichen Belastungen geführt, gerade für Familien. Deshalb wäre genau jetzt der richtige Zeitpunkt, den Feiertagsausgleich auf den Weg zu bringen.“ Wir fordern daher die Landesregierung auf, sich auf der Bundesebene für eine einheitliche Ausgleichsregelung einzusetzen, bzw., wenn dies nicht gelingt, eine entsprechende landesgesetzliche Regelung zu schaffen.

Der Antrag wurde abgelehnt.

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Wahl eines Vizepräsidenten der AfD scheitert erneut

Die Fraktion der AfD unternahm einen weiteren Anlauf, einen ihrer Abgeordneten zu Vizepräsidenten des Landtages wählen zu lassen. Zum zweiten Mal schlug sie Hagen Kohl vor, der bereits im Oktober 2021 in zwei Wahlgängen gescheitert war. Auch dieses Mal erreichte er nicht die notwendige einfache Mehrheit. Allerdings gab es für seine Nominierung mehr ja-Stimmen, als die AfD Abgeordnete hat. Anders als im Bundestag agieren die demokratischen Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt nicht konsequent einheitlich bei der Ablehnung.

Erstellt von Kerstin Eisenreich (MdL), 31. Mai 2022

Mehr und Ausführlicheres über Inhalte und Debatten der Landtagssitzungen im Mai 2022 ist auf den Internetseiten der Landtagsfraktion zu finden: www.dielinke-fraktion-lsa.de.

Auch auf Facebook, Twitter und Instagram können die Debatten verfolgt werden.

Zur 10. Sitzungsperiode des Landtages standen 25 Themen auf der Tagesordnung,

über die am 28. und 29. April debattiert und abgestimmt wurde.

#Inflation

Preistreiberei beenden

Die bislang durch die Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen gegen die wachsenden Strom-, Gas- und Kraftstoffpreise haben sich als unzureichend bzw. sogar kontraproduktiv erwiesen. Sie subventionieren die Preistreibereien der Konzerne, anstatt ihnen einen wettbewerbsrechtlichen Riegel vorzuschieben. Mit Blick auf die seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs stetig wachsenden Profite der Mineralölkonzerne und Versorgungsunternehmen besteht hier dringender Handlungsbedarf. Während Arbeitnehmer*innen, Mieter*innen, Studierende, Rentner*innen, Familien und Gewerbetreibende unter den Preistreibereien leiden, fahren allein die Mineralölkonzerne pro Tag über 100 Millionen Euro Extragewinne ein. Die Abschöpfung dieser Gewinne ist im Interesse des Allgemeinwohls ist die Auffassung der Linksfraktion. Extra-Profite müssen abgegeben werden und künftig verhindert werden. Notfalls müssen Konzerne verstaatlicht werden. Dazu hat die Linksfraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht und fordert darin die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung für folgende Maßnahmen einzusetzen:

  1. Schnellstmögliche Ausweitung der Befugnisse des Bundeskartellamtes zur wirksamen Überprüfung aller Wertschöpfungsketten in der Strom-, Gas- und Mineralölwirtschaft, einschließlich der Raffinerien und Tankstellen;
  2. Erlass von Rechtsverordnungen zur Regelung von Transport, Lagerung, Verteilung und auch Abgabe von Energieträgern sowie Festlegung von Höchstpreisen und Unterbindung von Dumpingpreisen von Energien festlegen;
  3. Aufnahme eines gesetzlichen Verbots von Stromsperren in das Energiesicherheitsgesetz;
  4. Abschöpfung bislang aufgelaufener Gewinne durch eine ergänzende Körperschaftsteuer;
  5. Ergänzende gesetzliche Voraussetzungen für ggf. notwendige treuhänderische Verwaltung von Unternehmen, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten.

Die für Energie und Verbraucherschutz zuständige Abgeordnete Kerstin Eisenreich sagte zum Abschluss ihrer Einbringungsrede: „Die Regierungen müssen sich fragen: Vertreten sie mit ihrer Politik tatsächlich die Interessen der Menschen oder doch die der Konzerne? Haben sie den Mut, mit scharfen Regeln und allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln endlich gegen die Profitgier vorzugehen und die Verbraucher*innen zu entlasten sowie die Versorgungssicherheit zu garantieren? Oder knickt man vor den Interessen einzelner Konzerne wieder ein und trägt das Mantra vor sich her, dass der Markt dies reguliere?“

Der Antrag wurde abgelehnt.

#Mobilität

Attraktiverer ÖPNV

Im Mittelpunkt der Gesamtstrategie des Landes zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNVs stünden sowohl Angebotsausweitungen als auch die Verbesserung der Qualität. Erschwingliche Tarife seien ein weiterer flankierender Baustein, so die Fraktionen von CDU, SPD und FDP. Auf Basis eines Antrags sollen die Einführung des Azubi-Tickets evaluiert und zwei Modellprojekte (je eines für den städtischen und ländlichen Raum) für die Erprobung eines Jahrestickets für 365 Euro (Nutzeranteil) entwickelt werden.

Der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Guido Henke kritisierte den Antrag namens der Linksfraktion, die daher auch einen eigenen Alternativantrag vorlegte. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, landesweit Modellprojekte für die Erprobung eines Jahrestickets für 365 € (Nutzer*innenanteil) zu entwickeln. Dazu sollten auch die Erfahrungen des Azubi-Tickets aufgegriffen werden. Als schwerwiegenden Fehler sieht DIE LINKE, dass bisher keine finanziellen Vorkehrungen im Haushalt für Modellprojekte geschaffen wurden und fordert diese daher ab 2023. Nur so könnten die notwendigen Investitionen in Personal und Infrastruktur geschaffen werden.

Außerdem gebe es im Land bereits Erfahrungen mit Kommunen (z. B. Halberstadt), die erschwingliche Tickets anbieten. Diese Erfahrungen genauso wie Nutzung und Bedarfe im ÖPNV müssten evaluiert und daraufhin eine Landesstrategie zur nachhaltigen Mobilität erarbeitet werden, unter besonderer Berücksichtigung der Stärkung des ÖPNV.

#Fähren

Koalitionsfraktionen lassen landesbedeutsame Fähren hängen

Im Oktober 2021 hatte die Fraktion DIE LINKE erneut einen Gesetzentwurf zur finanziellen Unterstützung der Fähren im Land vorgelegt. Fähren werden derzeit nahezu ausschließlich von den Gemeinden als freiwillige Aufgabe im Interesse des Landesverkehrswegeplanes betrieben. Die Betreiberkosten übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen und sind zunehmend defizitär, z. B. aufgrund von Niedrigwasserphasen. Das ist betriebswirtschaftlich nicht mehr zu leisten. Andererseits tragen diese Fähren touristische und ökologische Vorteile. Im Ergebnis der Ausschussberatungen, in den alle Fraktion die Bedeutung der Fähren für das Land hervorhoben, wurde eine finanzielle Beteiligung jedoch mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Der für den Landkreis Stendal zuständige Abgeordnete Wulf Gallert sagte in der Debatte: „Wir können heute wieder Zeuge werden, dass dieses zentrale Ziel [eine gesetzlich garantierte Zusicherung von Landesunterstützung – Anm. d. Verf.] von der Landesregierung genauso wie von den Koalitionsfraktionen definitiv abgelehnt wird. - So weit so klar und so weit so enttäuschend. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Gründe für die Ablehnung wiederum ausgesprochen flexibel waren.“ Es könne doch nicht sein, dass [das Land] das Geld selber nicht zur Verfügung habe, wobei man wiederum von Gemeinden verlangt, dass sie im Interesse des Landes aus ihren Kommunalhaushalten Dinge finanzierten, die wir aus unserem Landestopf nicht finanzieren könnten. Und er kritisierte, dass die Koalition mit ihrem Beschluss der Mobilität im ländlichen Raum einen Bärendienst erwiesen habe.

#Bildung

Schnelle Umsetzung des Landesschulbauprogramms

Im aktuellen Haushaltsplanentwurf ist ab dem Jahr 2023 ein Landesschulbauprogramm vorgesehen. Dies trägt dem enormen Investitionsstau Rechnung. Deshalb beantragte die Fraktion DIE LINKE, dass der tatsächliche Investitionsbedarf Investitionsbedarfs für die Schulgebäude der kommunalen Schulträger schnellstmöglich ermittelt und der Entwurf einer Richtlinie zur Umsetzung des Landesschulbauprogramms vorgelegt werde. Außerdem schlagen wir vor, einen Vergabebeirat einzurichten.

Der bildungspolitische Sprecher Thomas Lippmann führte dazu aus: „Es gibt sie also auch nach mehr als 30 Jahren noch – gänzlich unsanierte Schulen. Und das, obwohl in diesen 30 Jahren schon fast 1.000 Schulen geschlossen wurden. Von den ehemals 1.731 öffentlichen Schulen existieren heut nur noch 761 und die Zeit der Schulschließungen ist noch nicht vorbei. Also sollten die Kommunen doch zumindest jetzt in die Lage sein, den verbliebenen und weitgehend sanierten Gebäudebestand aus eigener Kraft zu erhalten und weiter zu modernisieren. Doch der Investitionsbedarf wächst natürlich erneut an, weil viele Sanierungen nun schon wieder 20 Jahre oder länger zurückliegen. Schulgebäude werden ja intensiv genutzt, vor allem wenn sie durch steigende Schülerzahlen aus allen Nähten platzen.

 

 

 

Investitionen in die Schulgebäude bleiben also eine Daueraufgabe. Damit bleibt aber auch der Sanierungsstau, denn die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen besteht ja fort. Bisher wurden die Kommunen allein gelassen, wenn es kein aktuelles Förderprogramm gab, oder wenn die Förderung nicht passte oder wenn das Pro-gramm weit überzeichnet war und viele Antragsteller keine Chance hatten. Nun ist aber offenbar keine weitere Schulbauförderung mit EU-Geldern oder aus dem Bundeshaushalt in Sicht. Deshalb hat die Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf 2022 durch die Ausbringung von Verpflichtungsermächtigungen ein Landesschulbauprogramm ins Gespräch gebracht. Ab dem kommenden Haushaltsjahr sollen da jährlich 21 Mio. Euro zur Verfügung stehen.“

Falsch sei es immer noch, den Kommunen nicht deutlich mehr Finanzmittel über das FAG in ihre Grundfinanzierung zu geben und dafür im Gegenzug das Förderunwesen deutlich einzudämmen. Und da reden wir nicht über 100 Mio. Euro, sondern über ein Vielfaches davon. Zur Klärung der noch reichlich vorhandenen Fragen dient der eingebrachte Antrag.

Der Antrag wurde in den Bildungsausschuss überwiesen.

+ + kurz berichtet + + kurz berichtet + + kurz berichtet +

Neuer Service im Plenarsaal

Besucherinnen und Besuchern sowie Journalistinnen und Journalisten können seit letzter Woche während der Plenarsitzungen ab sofort einen zusätzlichen Service genießen. Auf zwei Großbildschirme an der Besucher- und Pressetribüne kann der Livestream der Landtagssitzung mit Gebärdensprachdolmetschung, den aktuellen Rednern und dem Titel des aktuellen Tagesordnungspunkts verfolgt werden. Damit lässt sich das Geschehen im Landtag leichter verfolgen, insbesondere für Besucher*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs.

Erstellt von Kerstin Eisenreich (MdL), 2. Mai 2022

Mehr und Ausführlicheres über Inhalte und Debatten der Landtagssitzungen im April 2022 ist auf den Internetseiten der Landtagsfraktion zu finden: www.dielinke-fraktion-lsa.de.

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Zur 9. Sitzungsperiode des Landtages standen 18 Themen auf der Tagesordnung,

über die am 24. und 25. März debattiert und abgestimmt wurde.

#Solidarität

Solidarität mit Menschen auf der Flucht

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren und sind viele Menschen gezwungen, die Ukraine zu verlassen. Angesichts der Dynamik und der größer werdenden Zahl der Schutzsuchenden ist klar, dass weitere Schritte nötig sein werden, insbesondere bei der Erschließung von Wohnraum.

Einen Antrag der Linksfraktion brachte die migrationspolitische Sprecherin Henriette Quade ein und führte aus: „Der Krieg gegen die Ukraine ist in vollem Gange. Jeden Tag gibt es Tote und Verletzte sowie Zerstörungen und Grausamkeit. Jeden Tag werden mehr Menschen zur Flucht gezwungen. Es ist nichts anderes als Doppelmoral, den inhumanen Umgang mit Geflüchteten und den systematischen Rechtsbruch an der polnisch-belarussischen Grenze, das seit Jahren herrschende Elend für Geflüchtete auf den griechischen Inseln und die akute Gefahr für afghanische Ortskräfte nicht ebenso als Handlungsauftrag zu begreifen, wie die Not der Ukrainer*innen jetzt. Es ist nötig, die Menschen, die aus Russland fliehen, sei es als Oppositionelle oder als Deserteure, zu schützen und aufzunehmen. Wer die Politik Putins verurteilt, muss denen eine Chance geben, die sich ihr entziehen wollen und gegen sie arbeiten.“ Angriffe auf Menschen, die russisch sprechen, Hass auf Vereine und Verbände seien nicht zu rechtfertigen, sie sind furchtbar und sie müssen aufhören!

Solidarität, Hilfsbereitschaft, enorme Arbeitslast und auch Kreativität prägten die Arbeit der letzten Wochen. Doch es brauche mehr Unterkünfte für die Erstaufnahme, dauerhaften Wohnraum und Sprachkurse, Kinderbetreuung, Kitaplätze und Schulplätze. Insgesamt müssten die entstehenden Kosten schnell und verlässlich finanziell abgesichert werden. „Wir sehen ganz klar den Bund in der Pflicht, für diese finanzielle Absicherung zu sorgen – es ist die Aufgabe der Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine entsprechende Regelung einzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben.“ „Dass Menschen in Turnhallen und Notquartieren untergebracht werden müssen, kann nicht ausgeschlossen werden. Wir sollten aber alles tun, um das zu vermeiden“, so Henriette Quade. Außerdem müssten die Anmeldungen bei den Ausländerbehörden schnell stattfinden können.

Eine besondere Herausforderung sei die Tatsache, dass viele Frauen, Kinder und ältere Menschen unter den Flüchtenden seien. Sie bräuchten effektive Schutzmechanismen gegen Ausbeutung, sexualisierte Gewalt und die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen. Zudem sei der emotionalen und psychischen Ausnahmesituation, in denen sich Frauen und Kinder befinden, deren Familienmitglieder sich noch im Kriegsgebiet befinden, Rechnung zu tragen, Aber auch den besonderen Bedürfnissen von Geflüchteten mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen und Älteren.

„Die Landesregierung muss für eine umfängliche Kostenübernahme durch den Bund sorgen und die Arbeit der Fachträger [von Beratungsstellen] endlich dauerhaft und strukturell absichern. Wir haben die Chance, auf Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zurückzugreifen, Bewährtes anzuwenden und Fehler zu vermeiden. Lassen Sie uns diese Möglichkeiten nutzen und jetzt schnell die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um alle, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen müssen, gut und sicher aufzunehmen“, schloss Henriette Quade ihre Einbringungsrede.

Der Antrag wurde abgelehnt.

#Kommunales

Kommunale Bäder unterstützen – Schwimmunterricht absichern

Bereits 2019 hatte die Fraktion DIE LINKE einen Schwimmbadfonds gefordert, um den Sanierungsstau in kommunalen Bädern zu reduzieren und den Schwimmunterricht für alle Kinder abzusichern. Allein 29 Städte und Gemeinden meldeten jetzt einen Sanierungsstau von ca. 148 Millionen Euro. Die kommunalpolitische Sprecherin Christina Buchheim betonte in ihrer Rede: „Bereits zu normalen Zeiten war der Betrieb eines Schwimmbades für die Kommunen eine Herausforderung. Die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie könnten nun allerdings dafür sorgen, dass die Betreiber der Bäder selbst baden gehen. Fehlende Einnahmen aufgrund von Schließungen oder gesetzlich vorgeschriebene maximale Besucherzahlen, höhere Personal- und Sachkosten infolge der Hygienekonzepte - der Betrieb der Bäder ist noch mehr zu einer wirtschaftlichen Herausforderung der Kommunen geworden. Kommunale Schwimmbäder konnten lediglich die sogenannten November- und Dezemberhilfen des Bundes in Anspruch nehmen. Dies war nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Aktuell müssen die Kommunen finanzielle Verluste ausgleichen, aber auch Erhöhungen der Eintrittspreise stehen auf der Tagesordnung. Das trifft die Kommunen, aber auch die Besucherinnen der Bäder hart.

Kurz gesagt: Ohne Unterstützung von Bund und Land sind aktuell weitere Bäder von der Schließung bedroht.“

Hinzu kämen stark gestiegene Energiekosten, die zusätzlich belasten, sowie Personalmangel, weil sich viele Mitarbeiter*innen umorientiert hätten.

Auch die Koalition habe erkannt, dass durch die Schließung von kommunalen Bädern der Schwimmunterricht in Gefahr gerät. Angekündigt wurde mit dem Koalitionsvertrag ein – ich zitiere – „Sonderprogramm zur Sanierung von Hallen- und Freibädern“. „Lassen Sie bereits heute diesen Worten Taten folgen! Es bedarf einer gezielten Förderung, die die Bedeutung der Bäder für den ländlichen Raum und für den Schwimmsport würdigt. Dem starken Anstieg der Betriebskosten muss dringend entgegengewirkt werden. Durch Sanierungen können Einsparungen bei Strom und Wärme generiert und im doppelten Sinne positive Effekte erzielt werden, nämlich eine Entlastung der kommunalen Haushalte und ein Beitrag zum Klimaschutz“, so Christina Buchheim.

Der Antrag wurde zur Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

#Kommunalfinanzen

Land soll Tarifsteigerungen 2022 in Kindertageseinrichtungen voll übernehmen

Im Februar 2022 wurden Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst aufgenommen. In diesen Verhandlungen geht es um die Verbesserung von Arbeitsbedingungen, um Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel und eine Aufwertung der Arbeit. Die große Bedeutung der Arbeit in Kindertagesstätten, Horten sowie vielen anderen sozialen Einrichtungen für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen spiegelt sich längst noch nicht überall in einer angemessenen Bewertung der Arbeit und in motivierenden Arbeitsbedingungen wider. Ziel muss es sein, die Kostensteigerungen aus einer Aufwertung der Arbeit im Sozial- und Erziehungsdienst, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse ist, vollständig vom Land zu übernehmen und nicht die klammen kommunalen Haushalte und die Beiträge der Eltern zur Finanzierung dieser Mehrkosten heranzuziehen, so fordert es der Antrag der Linksfraktion. Diesen brachte die familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann ein und sagte:

„In den letzten zwei Jahren, die durch die Pandemie bestimmt waren, galt unser Dank den Beschäftigten in systemrelevanten Berufen, auch denen in der Kinder- und Jugendhilfe. Eine funktionierende Kindertagesbetreuung ist enorm wichtig, sowohl für Kinder, ihre Eltern und unsere gesamte Gesellschaft. Die Beschäftigten in den Kindertagesstätten leisten einen großen Beitrag im Kampf gegen die sozialen Folgen in und nach der Pandemie.

Vor diesem Hintergrund sind die Forderungen der Gewerkschaften in der aktuellen Tarifrunde nach einer Aufwertung der Arbeit im Sozial- und Erziehungsdienst nachvollziehbar. Damit sich daraus keine Erhöhung der finanziellen Belastungen für Kommunen und Eltern ergeben, fordern wir die Landesregierung auf, die durch ein Tarifergebnis in der Tarifrunde 2022 für den Sozial- und Erziehungsdienst entstehenden Mehrkosten in den Kindertageseinrichtungen vollständig in den Kind-Pauschalen für die Zuweisungen des Landes abzubilden. Unsere Befürchtungen sind, dass die Kommunen sich über die Erhöhung der Elternbeiträge einen Teil des Geldes zurückholen werden.

Wir können es uns nicht leisten, Fachkräfte durch ständig wachsende Arbeitsbelastungen zu verlieren. Selbst wenn der Tarifabschluss nicht optimal läuft, haben wir bei der Qualitätsverbesserung noch einiges zu tun, etwa bei der Verbesserung des Personalschlüssels, bei Vor- und Nachbereitungszeiten, Vollzeit- statt Teilzeitbeschäftigung, mehr Zeit für Fort- und Weiterbildung sowie der Entlastung der Eltern bei den Beiträgen.“

Der Antrag wurde abgelehnt.

#Pandemie

Hilfestrukturen für Frauen und Mädchen stärken

Die Situation für Mädchen und Frauen hat sich in der Pandemie verschärft. Gründe hierfür waren die Zunahme von häuslicher Gewalt, die vermehrte Beanspruchung von Kurz- und Teilzeit, Sonderurlaub oder unbezahlten Freistellungen von berufstätigen Frauen zur Betreuung der Kinder sowie der Begleitung dieser beim Homeschooling. Dadurch stieg auch die ökonomische Abhängigkeit vom Partner oder von der Ausübung von mehreren Mini-Jobs. Der Anstieg von psychischen, physischen und ökonomischen Belastungen bei Frauen führt auch zu gestiegenen Bedarfen an Beratungen und Schutzräumen. Hier stellten die Frauenzentren eine besondere Anlaufstation für alleinerziehende Mütter bzw. Seniorinnen dar. Hierfür verdienen die Einrichtungen Wertschätzung und Anerkennung, welche in Form einer einmaligen Corona-Bonuszahlung erfolgen muss, so der Antrag der Linksfraktion.

Die Fraktionsvorsitzendesowie frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin Eva von Angern betonte in ihrer Rede: „Die Coronaprämie ist seit geraumer Zeit in aller Munde. Sie dient als Anerkennung für zusätzliche Leistungen, zum Teil auch für übermenschliche Leistungen, die während der Pandemie erbracht worden sind. Und ja, es soll eben auch ausdrücklich eine Wertschätzung für besondere Anforderungen durch die Arbeitgeberinnen sein. Im Zusammenhang mit der Coronasonderprämie denken wir an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern, von Pflegeeinrichtungen. Ich will die kritischen Dinge, die dazu zu sagen sind, und die Tatsache, dass viele Beschäftigte in den Krankenhäusern das Geld noch nicht einmal erhalten haben, an dieser Stelle einmal außen vorlassen.“

Die Mitarbeiterinnen in den Frauenschutzhäusern und Beratungsstellen haben zum Teil übermenschliche Anstrengungen unternommen, um all die pandemiebedingten neuen und zusätzlichen Aufgaben zu bewältigen. Dabei darf nicht vergessen werden, in welcher teilweise prekären Beschäftigungs- und Personalsituation sich diese Einrichtungen befinden. „Ich sage ganz deutlich: Es ist das Mindeste, danke zu sagen. […] Aber dies Danke sollte eben ausdrücklich in Form einer finanziellen Anerkennung, einer finanziellen Wertschätzung vorgenommen werden“, so Eva von Angern in ihrer Rede.

Der Antrag wurde abgelehnt.

 

 

#Wohnen

Wohnungsunternehmen unterstützen, um Hilfsangebote für Mieter*innen zu erleichtern

Die Kosten für Wohnen, Energie und Mobilität steigen stetig und belasten gerade einkommensschwache Haushalte immens. Der kürzlich beschlossene Energiekosten-Zuschuss des Bundes ist verhältnismäßig gering und auf wenige Haushalte beschränkt – vor allem auf jene mit Wohngeld-Bezug.

Die sozialpolitische Sprecherin Monika Hohmann verwies in ihrer Rede auf traurige Fakten: „Im Jahr 2020 hatten wir in Sachsen-Anhalt 2626 Zwangsräumungen. Das sind pro Arbeitstag zehn Zwangsräumungen. Das heißt, während wir hier sitzen, finden zehn Zwangsräumungen im Land statt. Für das Jahr 2021 liegen uns diese Zahlen noch nicht vor; […] Aber meine Befürchtung ist, dass die Zahlen nicht besser aussehen werden als im Jahr 2020.“

Zudem habe eine kürzliche Anfrage der Linksfraktion im Bundestag ergeben, „dass jeder zweite Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt derzeit so wenig verdient, dass nach 45 Jahren Vollzeitarbeit eine Rente von weniger als 1 300 € brutto droht. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge bedeutet das eine monatlich ausgezahlte Nettorente von rund 1 160 €. In Sachsen-Anhalt sind davon 258 727 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Also müssen 52 % der Vollzeitbeschäftigten mit einer schmalen Rente rechnen, trotz eines kompletten Arbeitslebens“, so Monika Hohmann weiter. Trotzdem sei die Inanspruchnahme von Leistungen wegen des mit dem Gang zum Sozialamt verbundenen Stigmas für viele keine Option, sie verzichteten stattdessen und versuchten irgendwie über die Runden zu kommen. Altersarmut, Kinderarmut, Überschuldung – mit diesen Problemen hat Sachsen-Anhalt massiv zu kämpfen und dies hat für die Menschen Auswirkungen auf die Bezahlbarkeit von Wohnraum, aber die Richtlinie des Landes für den sozialen Wohnungsbau sei bis heute nicht in Anspruch genommen worden.

Um die Nutzung des Wohngelds und andere Hilfsangebote zu stärken, bedarf es auch des Aufsuchens der Mieter*innen, um zu den Möglichkeiten der vorhandenen Mittel zu beraten. Viele Wohnungsunternehmen würden Senior*innen, Alleinerziehende und einkommensschwache Haushalte gerne niedrigschwellig bei der Beantragung unterstützen, es fehlt Ihnen jedoch an Beschäftigten, die die aufsuchende Betreuung übernehmen können. Die Fraktion DIE LINKE möchte daher die Wohnungsunternehmen dabei unterstützen, die Mieten für ihre Mieter*innen bezahlbar zu halten.

Der Antrag wurde abgelehnt.

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Wahl des Landesdatenschutzbeauftragten scheitert

Der Landtag von Sachsen-Anhalt wählt nach Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt den Landebeauftragten für den Datenschutz. Nach dem Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt sind 7 Bewerber durch Ausschreibung ermittelt worden. Ausgehend von 97 Mitgliedern des Landtages beträgt das erforderliche Quorum der Mitglieder des Landtages 49 Abgeordnete. Die Koalitionsfraktionen haben insgesamt 56 Stimmen. Der beste der 7 Kandidaten brachte es jedoch nur auf 46 Stimmen. Damit bleibt Sachsen-Anhalt weiterhin ohne Datenschutzbeauftragten.

Erstellt von Kerstin Eisenreich (MdL), 7. April 2022

Mehr und Ausführlicheres über Inhalte und Debatten der Landtagssitzungen im März 2022 ist auf den Internetseiten der Landtagsfraktion zu finden: www.dielinke-fraktion-lsa.de.

Auch auf Facebook, Twitter und Instagram können die Debatten verfolgt werden.

Zur 7. Sitzungsperiode des Landtages standen 23 Themen auf der Tagesordnung,

über die am 24. und 25. Februar debattiert und abgestimmt wurde.

#Frieden

Landtag bekräftigt Solidarität mit der Ukraine

Aufgrund des Angriffs von russischen Truppen auf die Ukraine hat sich der Landtag von Sachsen-Anhalt mit einer gemeinsamen Erklärung der fünf demokratischen Fraktionen positioniert. In der Debatte zur Regierungserklärung drückte der europapolitische Sprecher Wulf Gallert seine Erschütterung über den Angriff auf die Ukraine aus und forderte auf, die Perspektive der Menschen einzunehmen und unseren humanistischen Verpflichtungen nachzukommen. Das gelte auch gerade jetzt für die Menschen, die aus der Ukraine fliehen, aber auch für jene Russen, die sich diesem Krieg verweigtern. Dies sei ein Akt des Friedens. Zu den Kriegsursachen und Motivation sagte er unter anderem:

„Ja, die NATO, der Westen insgesamt hat seit 1990 viele Fehler gemacht. Es gab an vielen Stellen die Möglichkeit, eine solche wiedererstehende bipolare Systemkonfrontation, die es übrigens gar nicht ist, weil die Systeme zumindest ökonomisch gesehen gar nicht mehr so unterschiedlich sind, zu vermeiden. Das wäre möglich gewesen. Dafür, dass das nicht geschehen ist, tragen viele die Verantwortung. […] Das Motiv für den Überfall auf die Ukraine [ist]: nationalistische, militaristische Großmachtpolitik. Das ist der Hintergrund. Putin hat sehr deutlich gesagt, was er will: Sowjetunion ohne Republiken und ohne Sozialismus. Das ist seine historische Mission, sehr klar. Dass ist das, was übrigens die politische Dimension für uns noch einmal deutlicher macht; denn diese Argumentation kann man nicht nur auf die Ukraine übertragen, sondern faktisch auf jede ehemalige Sowjetrepublik, und zwar ausdrücklich und nur mit der Macht des Stärkeren. Das ist die Ideologie, die diesem Krieg zugrunde liegt. Das ist die zentrale Motivation, um die es hier geht. Das ist die Gefahr.“

Wulf Gallert verwies darauf, dass die Frage nach Reaktionen Europas und der Welt auf Putins Überfall nicht einfach zu beantworten sei, weil der russische Präsident diese auch einkalkuliere und diese ihm als Legitimation und Begründung der nächsten Eskalationsstufe dienten und weil der Präsident die Hand am Atomsprengkopf habe. Das habe er sehr deutlich gesagt. Wulf Gallert schloss mit den Worten: „Lassen Sie uns heute hier ein gemeinsames Signal der Demokraten aussenden für den Frieden, in Verantwortung für das, was wir erleben und was unsere Kinder in der nächsten Generation erleben.“

Wortlaut des Beschlusses:

„Solidarität mit der Ukraine, Völkerrechtsbruch durch Russland verurteilen

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag von Sachsen-Anhalt verurteilt den Völkerrechtsbruch Russlands. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine ist durch nichts zu rechtfertigen. Die Inkaufnahme von Toten, das Leid der Zivilbevölkerung in der Ukraine, die Zerstörung der Infrastruktur des Landes wird von der Putin-Administration als Preis einer großrussischen nationalistischen Ideologie in Kauf genommen.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt seine Solidarität mit der Ukraine und steht an der Seite der Menschen, die durch diesen Krieg bedroht werden.

Wir fordern die Bundesregierung, die EU und die UN auf, alles zu tun, um den Krieg zu stoppen und einen Flächenbrand in Europa zu verhindern.

Wir wenden uns auch an die Bevölkerung Russlands, die im Zweiten Weltkrieg genauso wie alle Völker unendliches Leid erfahren musste: Wenden Sie sich gegen diesen Krieg, in dem es keine Gewinner geben kann. Stoppen Sie diesen Präsidenten und seine Erfüllungsgehilfen!“

#aktuell debattiert

Desaströser Abbau der Schulsozialarbeit

Entgegen den Verlautbarungen des Bildungsministeriums im August 2021 zu einem Ausbau der Schulsozialarbeitsstellen ist daraus ein desaströser Abbauvorgang geworden. Denn die zur Verfügung stehenden ESF-Mittel sind in andere Bereiche abgeflossen, wodurch der Abbau von weiteren 80 bis 100 Schulsozialarbeitsstellen, die bisher rein kommunal getragen waren, im Land festgeschrieben sei. Dies und die katastrophalen Folgen für die Schulsozialarbeit nahm die Linksfraktion zum Anlass einer aktuellen Debatte im Landtag. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher Thomas Lippmann verwies in seiner Rede auf die hohe Quote von Schulabbrecher*innen in Sachsen-Anhalt und die notwendige Bewältigung der Pandemiefolgen. Für beide sei die Schulsozialarbeit notwendiger denn je, damit Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern Unterstützungsangebote erhielten. Doch Sachsen-Anhalt schlage hier gerade den umgekehrten Weg ein und zerstöre bewährte Strukturen an Schulen.

„Wir brauchen dringend bessere Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, doch gerade hier hält der Finanzminister die Taschen zu und zahlt lieber hunderte Millionen für die Tilgung von Krediten oder Fonds. Noch bis weit über 2030 hinaus werden zu wenige Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Allein im letzten Jahr sind aus den Personalkostenbudgets für die Schulen mehr als 90 Mio. Euro nicht eingesetzt worden – Geld ist also da. Wir fordern die Koalition auf, ein klares Bekenntnis abzugeben, bis zum Ende der Wahlperiode die Schulsozialarbeit in allen Schulen des Landes sicherzustellen.“

Außerdem müsse das Engagement in den Kommunen angerechnet werden. „Das bedeutet, dass die Landkreise und kreisfreien Städte in dem Maße von der im neuen ESF-Programm verlangten Mitfinanzierung entlastet werden müssen, indem sie nachweislich eigene Schulsozialarbeiter*innen zusätzlich in ihren Schulen einsetzen.“

#Pandemie

Betroffene nicht allein lassen

Die Pandemiepolitik dürfe nicht nur auf gegenwärtige Umstände reagieren, sondern müsse auch die Folgen von COVID-19-Infektionen und die Behandlung von Folgeerkrankungen in den Blick nehmen. Dazu forderte die Linksfraktion die Landesregierung unter anderem auf, für Betroffene sofort Informationsangebote für Long-COVID- und Post-COVID-Erkrankungen zu initiieren. Eine Webseite solle unter anderem Begriffserklärungen, medizinische Angebote von Haus- und Fachärzt*innen, auf COVID spezialisierte Reha-Einrichtungen und Selbsthilfegruppen anbieten.

Die gesundheitspolitische Sprecherin Nicole Anger betonte: „Long- und Post-Covid-Erkrankte haben mit dauerhaften Erschöpfungszuständen, Kraftlosigkeit, fehlender Konzentration zu kämpfen. Jede noch so leichte Tätigkeit wird zu einer Herausforderung. Aber auch Erkrankungen an Herz und Lunge sind Folge der Corona-Infektion. Betroffene fühlen sich allein gelassen, ihnen fehlen Informationen für Ansprechpartner*innen zu Long- und Post-Covid im Land. […] Es gibt Fälle, wo die Menschen seit mehr als 1,5 Jahren an diesen Folgen leiden. Es hängt quasi vom Zufall ab, ob behandelnde Ärzt*innen sich mit dem Krankheitsbild auskennen. Wir brauchen eine klare Strategie, die langfristig ansetzt und klärt, wie wir mit Folgeproblematiken von Corona umgehen werden.“

Notwendig seien ein konkretes Angebot für Kur- und Rehamaßnahmen und der Ausbau der Beratungs- und Hilfsangebote, da die Bedarfe mit den bestehenden Strukturen nur schwer abgedeckt werden könnten. Die Sensibilität bei den Mediziner*innen für diese Erkrankungen müsse erhöht und sie müssten bei den Behandlungen unterstützt werden.

„Die Realität ist, dass Sachsen-Anhalt schlecht auf die Endemie, die nach der Pandemie kommt, vorbereitet ist. An Long- oder Post-Covid Leidende brauchen bei der Behandlung dringend Unterstützung. Wir brauchen spezialisierte Ambulanzen im Land. Der Weg über die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft trägt nicht dazu bei, dass schnell Klarheit für die Betroffenen hergestellt wird. Frauen sind häufiger von Long-Covid betroffen als Männer, damit haben diese Erkrankungen auch sozialökonomische Aspekte. Lassen Sie uns beginnen, etwas für die von Post-Covid-Betroffenen zu tun“, schloss Nicole Anger ihre Rede.

Der Antrag wurde in die Fachausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen

Energiepreise

Menschen von steigenden Energiepreisen entlasten

Aufgrund der weiteren drastischen Preissteigerungen für Strom, Heizung, Kraftstoffe aber auch für Lebensmittel leiden viele Verbraucher*innen und Verbraucher unter hohen Lebenshaltungskosten. Die Inflationsrate liege so hoch wie seit 1993 nicht mehr, formuliert die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag. Die Teuerungen stellten auch insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt vor massive Probleme. Die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen reichen nach unserer Ansicht bei weitem nicht aus, um die prekäre Situation insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen und Sozialleistungsempfänger zu mildern.

Kerstin Eisenreich, Sprecherin für Energie und Verbraucherschutz sagte in ihrer Einbringungsrede: „Für ca. 20 Prozent der Menschen in Sachsen-Anhalt ist die Situation besonders dramatisch. Diese gelten aufgrund ihres geringen Einkommens als arm. Während immer mehr Menschen prekär leben, füllen sich Eigentümer von Lidl, Aldi und Co. die Taschen mit riesigen Profiten. Hier muss endlich eine Umverteilung passieren, damit die Menschen, die am meisten unter den hohen Preisen leiden, endlich eine gerechte Unterstützung erfahren.“

Sie forderte die Landesregierung auf, sich auf der Bundesebene für weitergehende Maßnahmen einzusetzen. Denn weder die bisher angekündigte Einmalzahlung des Heizkostenzuschusses noch die jetzt versprochene Einmalzahlung eines Corona-Zuschusses für besonders Bedürftige von 100 Euro könnten die Not tatsächlich lindern. „Noch dazu werden die Auszahlungen frühestens im Sommer beginnen. Die Probleme der Menschen sind aber jetzt akut! […] Wir fordern für alle, deren Einkommen unter der Armutsrisikoschwelle liegt, einen Sofortzuschuss von 200 Euro pro Person.“ Sie skandalisierte die kürzliche Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatz um drei Euro und forderte mittelfristig mindestens 658 Euro. Kurzfristig sollten sowohl die Sätze für Arbeitslosengeld II als auch Grundsicherung wenigstens um die Höhe der Inflationsrate erhöht werden. Wohngeldanpassung, die vollständige Übernahme des CO²-Preises durch die Vermieter*innen als Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Energien, statt Erhöhung der Pendlerpauschale ein sozial gerechtes Mobilitätsgeld, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel für alle Pendler*innen, sind weitere Forderungen des Antrages.

Auch für die kleinen und mittleren Unternehmen, die Grundlage der Wirtschaft im Land, fordert DIE LINKE mehr Unterstützung von Bund und Land ein. Neben den nunmehr vorgeschlagenen Steuererleichterungen und Verlängerung von Kurzarbeitergeld müsse Sachsen-Anhalt diesen Unternehmen Unterstützung bei der derzeitigen Kostenbewältigung und auch die Chance geben, ihre Wirtschaftsweise hin zu mehr Effizienz, Ressourcen- und Energieschonung umzustellen. Förderprogramme zur energetischen Sanierung und Modernisierung müssten fortgesetzt, Strompreise stärker überwacht und ein schärferes Kartellrecht im Bereich von Strom, Gas und Öl durchgesetzt werden.

Zugleich müsse der Ausbau erneuerbarer Energien stärker dezentral passieren und damit einhergehen, dass die Menschen unmittelbar vor Ort direkt davon profitieren. Parallel dazu müssen die für die Daseinsvorsorge notwendigen Strom- und Wärmenetze in öffentliche Hand überführt und stärker demokratisch kontrolliert werden.“

Der Antrag wurde zur Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

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Bäume pflanzen für den Klimaschutz

Mit der Aufnahme des Klimaschutzes als Staatsziel in die Landesverfassung, hat sich auch der Landtag, der selbst jährlich schätzungsweise 695 Tonnen Kohlendioxid ausstößt, verpflichtet, den eigenen CO²-Fußabdruck zu verringen. Dazu werden jährlich Gelder als CO²-Kompensation an verschiedene Klimaschutzprojekte ausgereicht. Für 2021 wurden 14.600 Euro im Ältestenrat festgelegt, die an die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald gingen und mit denen insgesamt 4,7 ha Wald in diesem Frühjahr wieder bewaldet werden. Am 26. Februar fand im Auenwald des Dessau-Wörlitzer Gartenreiches eine gemeinsame Pflanzaktion zur Wiederaufforstung einer abgestorbenen Waldfläche mit Stieleichen und Flatterulmen statt.

Erstellt von Kerstin Eisenreich (MdL), 27. Februar 2022

Mehr und Ausführlicheres über Inhalte und Debatten der Landtagssitzungen im Februar 2022 ist auf den Internetseiten der Landtagsfraktion zu finden: www.dielinke-fraktion-lsa.de.

Auch auf Facebook, Twitter und Instagram können die Debatten verfolgt werden.

Zur 6. Sitzungsperiode des Landtages standen wieder zahlreiche Themen auf der Tagesordnung,

über die am 27. und 28. Januar debattiert und abgestimmt wurde.

#vereidigt

Neu gewählte Richterinnen und Richter des Landesverfassungsgerichtes vereidigt

Im Dezember 2021 hatte der Landtag von Sachsen-Anhalt die neuen Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und deren Vertreterinnen und Vertreter gewählt. Mit der Vereidigung kann das höchste Rechtssprechungsorgan des Landes in neuer Zusammensetzung seine Arbeit aufnehmen. Präsident des Landesverfassungsgerichtes ist Dr. Uwe Wegehaupt. Wir freuen uns, dass aus den Reihen der Partei DIE LINKE Dr. Detlef Eckert aus Halberstadt erneut ins Amt gewählt wurde. Als Vertreterin wurde Dr. Birke Bull-Bischoff aus Halle gewählt. Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen eine erfolgreiche Arbeit.

#aktuell debattiert

Verbraucherpreise, Energieversorgung, internationale Politik

Gleich zwei aktuelle Debatten sowie weitere Anträge befassten sich mit dem Thema Energie.

Die Explosion der Energiepreise und ihre sozialen Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher rückte die Fraktion DIE LINKE als einzige Fraktion in den Mittelpunkt der Debatten. Dabei hatten wir bereits mit unserem Antrag im November prognostiziert, dass es zu Jahresbeginn zu einem neuerlichen Anstieg der Energiepreise kommen würde.

„Für viele Familien mit geringem Einkommen sind die Preissteigerungen überhaupt nicht mehr bezahlbar. Hier wird Energie zum Luxusgut, das sich nur noch Gutverdienende leisten können, während immer mehr Menschen im Kalten sitzen müssen“, schilderte die Sprecherin für Energie und Verbraucherschutz Kerstin Eisenreich die Situation vieler Menschen und forderte daher im Namen der Fraktion DIE LINKE soziale Garantien des Sozialstaates! „Andere Länder, wie Frankreich, Spanien, Italien, Tschechien haben bereits seit Oktober Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucher*innen umgesetzt bzw. angekündigt. Aber Deutschland kommt weder auf Bundes- noch Landesebene aus dem Knick und lässt die Menschen im Stich.“ Verschiedene Maßnahmen müssen kurz- und langfristig umgesetzt werden. DIE LINKE fordert eine direkte Zahlung von 200 Euro pro Person in einkommensschwachen Haushalten kurzfristig als notwendiges Minimum. Mittelfristig müssten die Sozialleistungen erhöht werden. Eisenreich kritisierte: „Die Erhöhung des Satzes für Bezieher*innen von Leistungen nach SGBII um 3 Euro hat doch keinerlei entlastenden Effekt. Sie ist verantwortungslos.“ Der Maßnahmenkatalog ist umfangreich - vollständige Übernahme der tatsächlichen Heiz- und Stromkosten für Sozialleistungsbezieher*innen, Steuersenkungen, z.B. bei der Stromsteuer, Verbot von Strom- und Gassperren, Deckelung des Strompreises, Abbau fossiler Subventionen, Reduzierung der Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen usw. Die sozialen Folgen hoher Energiepreise und Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe müssen dringend abgefedert werden. „Es gibt zahlreiche Stellschrauben, um die Menschen finanziell zu entlasten. Nur muss daran auch endlich gedreht werden“, forderte Eisenreich die Landesregierung zum Handeln auf.

Weitere Tagesordnungspunkte befassten sich mit Sanktionen gegen Russland, der Inbetriebnahme von Nord Stream 2 und der Stromnetzstabilität mit sehr unterschiedlichen Bewertungen durch die einzelnen Fraktionen.

#Menschenrechte

Humanitäre Katastrophe - Schutzsuchende von der polnisch-belarussischen Grenze evakuieren

„An der polnisch-belarussischen Grenze spielt sich eine humanitäre Katastrophe ab. Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt sitzen Schutzsuchende seit Wochen in den Wäldern und Sümpfen entlang der Grenze fest – ohne Zugang zu Nahrung, Wasser oder medizinischer Versorgung. Journalist*innen, Menschenrechtsorganisationen und Hilfsorganisationen werden von der Grenze verbannt. Die polnische Regierung hat das Grenzgebiet zur Sperrzone erklärt, behauptet eine Notlage und hat sich so einen rechtsfreien Raum unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschaffen. Diese Notlage ist die politische Erzählung der Rechten und dient als Legitimation für die Aussetzung von Menschenrechten, EU-Recht und Pressefreiheit,“ sagte die Sprecherin für Flüchtlingspolitik Henriette Quade bei der Einbringung des Antrages der Linksfraktion. Diese Einschätzung beruht auf ihren persönlichen Erlebnissen vor Ort an der polnisch-belarussischen Grenze, die sie gemeinsam mit weiteren Landtags- Bundestags- und Europaabgeordneten der Linken bei einer kürzlichen Reise in die Grenzregion erfahren hatte.

„Mindestens 21 Menschen sind bisher in diesem Grenzgebiet gestorben, darunter auch Kinder. In der EU wird systematisch Recht gebrochen, finden schwere Menschenrechtsverletzungen statt und ist es illegal Menschen vor dem Erfrieren im Wald zu retten,“ sagte Quade weiter. Dabei kämen die Schutzsuchenden kommen aus Kriegs- und Krisengebieten wie Irak, Syrien, Afghanistan, dem Jemen oder dem Iran und hätten nach europäischem Asylrecht Aussichten auf einen Schutzstatuts und selbst wenn das nicht so wäre, hätten sie das Recht auf ein faires Verfahren und die Prüfung ihres Falls. Deshalb fordert die Linksfraktion konkret, dass die Menschen so schnell wie möglich evakuiert werden und in der EU ein rechtsstaatliches Asylverfahren bekommen. Sie forderte ein Landesaufnahmeprogramm, den Stopp illegaler Push-Backs, die Schließung der Haftlager für Asylsuchende, die Wahrung der Menschenrechte und ein Ende der systematischen Rechtverletzungen. Es dürften keine Menschen mehr nach Polen abgeschoben oder rücküberstellt werden.

Der Antrag wurde abgelehnt.

#Pandemie und junge Menschen

Mentale Gesundheit junger Erwachsener

In einer von der FDP beantragten Aktuellen Debatte ging es um die Folgen der Corona-Pandemie auf das Leben junger Menschen, die nach Auffassung der antragstellenden Fraktion in der öffentlichen Debatte häufig außer Acht gelassen würde. Damit sei eine ganze Generation gefährdet, nicht nur schwer psychisch zu erkranken, sondern auch als ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft wegzubrechen.

Die gesundheitspolitische Sprecherin Nicole Anger betonte in ihrem Debattenbeitrag: „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben sich seit Beginn der Pandemie solidarisch und verständnisvoll gezeigt. […] Wir müssen bei jungen Menschen, egal ob sie studieren, oder sich in einer Ausbildung befinden, wie die FDP hier eng fokussiert, oder bei den Jüngeren in Kita und Schule genau hingucken.“ Die Copsy-Studie weise darauf hin, dass es durch die Pandemie zu einer Zunahme von spezifischen Sorgen, Zukunftsängsten oder Unsicherheit gekommen sei. Fehlende Kontakte zu Kommiliton*innen, kein studentisches Leben, Verlust des Minijobs, Einsamkeit und Existenzangst treiben die jungen Menschen um. Doch nicht allein die Pandemie sei verantwortlich für die belastende Situation der jungen Erwachsenen. Sondern die Grundverantwortung trägt ein System, welches nur auf Leistungsdruck fokussiert ist, Freiräume einschränkt und Stärkung der Kompetenzen unterbindet. Bildung darf nicht der Verwertungslogik unterliegen. Ein auf Leistung und Ökonomisierung ausgerichtetes System ist für einen Teil junger Menschen eine erhebliche Belastung. Unsere Anträge zum Corona-Sondervermögen, die zu Gunsten der jungen Menschen gingen, wurden abgelehnt. Die jungen Menschen im Land sind junge Menschen und kein Humankapital.“

#Pandemie und Beteiligung

Solidarisch aus der Pandemie

Die Welt und Sachsen-Anhalt leben nunmehr seit fast zwei Jahren mit der Pandemie. Die Folgen sind noch immer nicht in Gänze absehbar. Erste Studien liegen hierzu vor. Aller-dings wird nicht nur durch das stetig zunehmende und sich am rechten Rand radikalisierende Versammlungsgeschehen deutlich, dass die Akzeptanz der Maßnahmen und auch demokratischer Prozesse abnimmt. Umso größer ist die Bedeutung von für Menschen schlüssigen, nachvollziehbaren und gerechten politischen Maßnahmen. „Entscheidende Bedeutung für die Akzeptanz der Beschränkungsmaßnahmen, zu denen wir als Opposition grundsätzlich stehen, ist die Transparenz der Entscheidungen und eine Einbindung von Wissenschaftlerinnen, von Expertinnen, aber eben auch von Expertinnen in eigener Sache, nämlich Bürgerinnen und Bürgern des Landes Sachsen-Anhalt“, sagte die Fraktionsvorsitzende Eva von Angern. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag die Einberufung eines Pandemierates, der die kurz- wie langfristigen Folgen der Pandemie für die Menschen in Sachsen-Anhalt analysieren, Maßnahmen dagegen entwickeln und auch Präventionsstrategien entwickeln. Denn immer mehr Menschen seien verunsichert, ob die beschlossenen Corona-Maßnahmen angemessen seien und welche langfristigen Folgen sie haben könnten.

Der Antrag wurde ebenso wie ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Grüne abgelehnt.

#Pandemie und Kultur

Kunst und Kultur sind mehr als Unterhaltung

Die Kulturlandschaft in ihrer Gesamtheit und insbesondere die Freie Kunst- und Kulturszene hat in den letzten zwei Jahren mit erheblichen Einschränkungen umgehen müssen. Der Ausfall von kulturellen Veranstaltungen aller Art brachte und bringt die Kulturschaffenden in existentielle Notlagen. Darüber hinaus ist in den vergangenen zwei Jahren nicht nur für die nachwachsende Generation ein kulturelles Vakuum in der eigenen Biografie entstanden, dessen gesellschaftlicher Schaden aktuell noch nicht in Gänze sichtbar ist. Das entstandene Defizit muss mit verstärktem Engagement des Landes aufgeholt werden. In einem öffentlichen Apell des Kulturministers im Januar bittet der Minister die Kunst- und Kulturschaffenden, sich im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen für die eigenen Belange einzusetzen und kulturpolitisch aktiv zu werden. Auch aus Sicht der antragstellenden Fraktion braucht es ein Gremium aus Kunst- und Kulturschaffenden, das sich in die kommenden Haushaltsverhandlungen und in die gesellschaftlichen Debatten einbringen kann, die vor uns liegen. Dem kulturpolitischen Sprecher Stefan Gebhardt zufolge müsse der Fokus auf denjenigen liegen, die gar keine Absicherung hatten, die auf Almosen angewiesen waren, die eventuell ihren freien Theaterberuf kurzzeitig an den Nagel gehängt haben. Diejenigen müssten wir motivieren, wieder künstlerisch für uns im Land tätig zu sein, weil wir den kulturellen Reichtum, den wir seit Jahren in Sachsen-Anhalt hatten, nicht missen wollen.

Des Weiteren gehe es um die Sicherung von Kunst und Kultur als Teil der Bildung junger Menschen. Theaterbesuche, Musikschulen aber auch die Chorlandschaft generell bedürfen massiver finanzieller Unterstützung des Landes.

 

Der Antrag wurde in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur überwiesen.

 

 

 

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Wahl eines Vizepräsidenten des Landtages

Nach mehreren erfolglosen Versuchen stellte die AfD-Fraktion erneute einen Antrag auf Wahl eines ihrer Abgeordneten zum Vizepräsidenten des Landtags von Sachsen-Anhalt. Dieser fand im Parlament nicht die erforderliche Unterstützung. Damit bleibt das Präsidium des Landtages unverändert mit dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten besetzt.

Erstellt von Kerstin Eisenreich (MdL), 7. Februar 2022

Mehr und Ausführlicheres über Inhalte und Debatten der Landtagssitzungen im Januar 2022 ist auf den Internetseiten der Landtagsfraktion zu finden: www.dielinke-fraktion-lsa.de.

Auch auf Facebook, Twitter und Instagram können die Debatten verfolgt werden.

Zur 5. Sitzungsperiode des Landtages standen wieder zahlreiche Themen auf der Tagesordnung,

über die am 14., 15. und 16. Dezember debattiert und abgestimmt wurde.

#Pandemie

#Nachtragshaushalt und Sondervermögen

Nachdem die Landesregierung den Entwurf eines Nachtragshaushaltsbegleitgesetzes 2021 im November in den Landtag eingebracht hatte, stand nunmehr die zweite und abschließende Beratung auf der Tagesordnung. In ihrer Rede kritisierte die Fraktionsvorsitzende Eva von Angern, dass die Landesregierung bereits 2020 ein Sondervermögen hätte auf den Weg bringen können, wie es die Linksfraktion gefordert hatte. Stattdessen habe sie wertvolle Zeit verstreichen lassen.

Zum Nachtragshaushalt beantragte de Linksfraktion einen Coronabonus für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt. „500 Euro steuerfrei sollen nicht nur für Mediziner, Krankenschwestern, Pfleger*innen, Rettungsassistenz, Sanitäter*innen und Arzthelfer sondern eben auch für das nichtmedizinische Personal in den Einrichtungen gezahlt werden“, so die Fraktionsvorsitzende. Außerdem sieht der Antrag vor, denjenigen, die überdurchschnittlich von pandemiebedingter Arbeitslosigkeit betroffen seien, in den nächsten Jahren mit zusätzlichen Fördermitteln helfen. Dazu gehören bundesweit vor allem Menschen mit Behinderungen. Weitere Schwerpunkte, denen der Nachtragshaushalt nicht gerecht werde, sind Jugendsozial- und Jugendmedienarbeit, häusliche Gewalt, Frauen- und Kinderschutzhäuser, Luftfilter für Schulen sowie eine bessere Unterstützung für die Kommunen. All die von der Linksfraktion vorgeschlagenen Maßnahmen haben einen Umfang von zusätzlichen 180 Million Euro. Wir sehen darin in den genannten Bereichen dringenden Handlungsbedarf, der Landtag leider nicht, denn unser Antrag wurde abgelehnt.

#aktuell debattiert - Pflegenotstand

Gelobt, beklatscht, aber schlecht bezahlt

Seit Jahren sind die schlechten Arbeitsbedingungen und die unzureichende Bezahlung im Gesundheitswesen, vor allem beim Pflegepersonal, Thema. Getan hat sich nichts. Dazu sagte die gesundheitspolitische SprecherinNicole Anger: „Wie erwähnt: Der Worte gab es schon viele. Jetzt gab es dazu auch noch den Applaus in der Pandemie und das stetige Loben des Einsatzes der vielen Beschäftigten im Gesundheitssystem. Aber glauben Sie wirklich, dass das reicht?“ Das Pflegepersonal werde weiter auf Verschleiß gefahren. Deutschlandweit haben tausende Pflegekräfte ihrem Beruf den Rücken gekehrt, auch in Sachsen-Anhalt. Wir brauchen ein Gesundheitssystem, welches sich an den Bedürfnissen der Patient*innen orientiert, statt Gewinne zu erwirtschaften. Das Personal braucht schnellstmöglich höhere tarifgebundene Löhne, um einen Kollaps des Gesundheitswesens zu verhindern.

Auch die Beschäftigten der landeseigenen Kliniken und Universitätsklinika profitieren nicht vom Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder. Deshalb hat die Linksfraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht. Dazu sagte der wissenschaftspolitische Sprecher Hendrik Lange: „Wir sind uns alle darin einig, dass die Beschäftigten in den Kliniken in der Pandemie Großartiges leisten, sonst übrigens auch. Das muss sich auch in der Lohntüte widerspiegeln; denn Klatschen allein reicht nicht.

Unser Antrag möchte erreichen, dass mindestens die Tarifvereinbarungen der TdL zeit- und inhaltsgleich übernommen werden.“ Sollte ein Haustarifvertrag bessere Regelungen enthalten, dürften diese nicht verschlechtert werden. Außerdem fordern wir die Ausweitung des Corona-Bonus auf alle Beschäftigten in den Kliniken, einschließlich der Subunternehmen, d.h. auch Reinigungskräfte, Beschäftigte in Krankenhausküchen, bei Caterern. Der Antrag wurde zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen.

#Schulsozialarbeit

Sicherung der Schulsozialarbeit in allen Regionen!

Mit der neuen Landesrichtlinie zur Schulsozialarbeit haben sich die Rahmenbedingungen für kreisfreie Städte und Landkreise geändert. Diese müssen künftig einen Eigenanteil von 20 Prozent bei den Schulsozialarbeiter*innen und 40 Prozent für die Netzwerkstellen aufbringen. Das bringt insbesondere Kommunen in schwieriger Haushaltslage in Bedrängnis und gefährdet das bisher Erreichte. Deshalb betonte die sozialpolitische Sprecherin Monika Hohmann bei der Einbringung des Antrages: „Alle diese von mir kurz skizzierten Unklarheiten haben uns veranlasst, Ihnen heute diesen Antrag vorzulegen. Wir sind der Meinung, dass die Fortführung der Schulsozialarbeit nach dem bisherigen ESF-Programm ‚Schulerfolg sichern‘ in der neuen EU-Förderperiode in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mindestens auf dem bisherigen Niveau sichergestellt werden muss.“ Das Land müsse durch die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs dafür Sorge tragen, dass der Umfang der Schulsozialarbeit nicht davon abhängt, ob es sich um finanzschwache oder finanzstarke Kommunen handelt. Der Antrag wurde zur Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

#Bildung

Rettungsschirm für Sachsen-Anhalts Schulen

Angesichts der weiter sinkenden Unterrichtsversorgung in den Schulen Sachsen-Anhalts fordert die Linksfraktion einen Rettungsschirm. Dabei verschärfen sich die Unterschiede sowohl zwischen den Regionen, Stadt und Land als auch zwischen den einzelnen Schulformen. Besonders betroffen sind Sekundar-, Gemeinschafts- und Förderschulen im Land. Wenn nicht endlich agiert werde, so der bildungspolitische Sprecher Thomas Lippmann, gebe es keine Aussicht auf Besserung, weit über das Jahr 2030 hinaus. Davon werden dann Zehntausende Schülerinnen und Schüler betroffen sein. Der Antrag beinhaltet ein ganzes Maßnahmenbündel, angefangen von bedarfsgerechten Abordnungen, Gewinnung von pädagogischem Personal, Ausbau der ganztagsspezifischen Angebote bis hin zu mehr Studienplätzen für Lehramtsstudierende und eine inhaltliche Neuausrichtung zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in allen Schulformen durch ein gemeinsames Lehramtsstudium für Gymnasium und Schulen der Sekundarstufe I. Der Antrag wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.

#Bodenmarkt

Bodenspekulationen eindämmen

Nach dem erneut gescheiterten Ansatz, den landwirtschaftlichen Bodenmarkt in der 7. Legislatur zu regulieren, hat die Fraktion Bündnis 90/Grüne beantragt, die sogenannten Share Deals, also Anteilkäufe an landwirtschaftlichen Unternehmen, endlich zu regulieren. Dazu sagte agrarpolitische Sprecherin Kerstin Eisenreich, dass die Share Deals immer noch auf dem bisherigen gesetzlichen Stand verharrten, intransparent seien und dafür sorgten. Dass zahlungskräftige Investoren fast unbehelligt über beherrschenden Einfluss auf Agrargesellschaften und damit mittelbar über den Boden verfügten. Außerdem werde die Grunderwerbsteuer umgangen, wenn maximal 90 Prozent der Anteil erworben würden.

„Hier kommt es bisher einer massiven Konzentration von Boden, die weitestgehend unreguliert und lukrativ ist, aber auch erheblichen Einfluss auf das Wirtschaften in den Agrarunternehmen und die Strukturen im ländlichen Raum hat.“, so Eisenreich weiter. Durch die Nichtregulierung auf Landesebene verschärft sich die Bodenmarktsituation und bringt landwirtschaftliche Betriebe, die durch derzeitige Preissteigerungen für Betriebsmittel oder Absatzverluste durch die drohende Afrikanische Schweinepest massiv in Bedrängnis geraten, noch weiter in existenzielle Nöte, mit allen negativen Auswirkungen auf den ländlichen Raum. Deshalb unterstütze die Linksfraktion den Antrag. „Der Boden ist im Dorf und in der ländlichen Struktur zu erhalten. Er gehört nicht in die Hände von Spekulanten.“ Der Antrag wurde in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

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Abberufung des Vorsitzenden des Rechtsausschusses

Die demokratischen Fraktionen im Landtag heben einen gemeinsamen Antrag auf Abberufung des Vorsitzenden des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz, Hans-Thomas Tillschneider (AfD) auf die Tagesordnung gesetzt. Dazu heißt es, dass die AfD, allen voran Herr Tillschneider, die Verfassung seit Beginn ihrer Abgeordnetentätigkeit vehement mit Füßen getreten habe. Den Nationalsozialismus verherrlichende Aussagen im Parlament und seine Nähe zum rechtextremen Institut für Staatspolitik machten ihn als Ausschussvorsitzenden untragbar.

Mit einem offenkundigen Manöver umging die AfD die Abstimmung, indem sie selbst am Tage der Parlamentsberatung den Vorsitzenden zurückzog und eine andere Abgeordnete der Fraktion zur Ausschussvorsitzenden berief. Zwei Tage später, am Freitag, berief sie jedoch Herrn Tillschneider erneut als Ausschussvorsitzenden. Darauf reagierte die Fraktionsvorsitzende Eva von Angern in einer Pressemitteilung: „Die AfD spielt üble Spiele mit der höchsten Vertretung der Menschen in diesem Land, dem Landtag. Die Abberufung und Wiederernennung von Hans-Thomas Tillschneider kommt einem politischen Schmieren-Theater gleich.“ 

Erstellt von Kerstin Eisenreich (MdL), 20. Dezember 2021

Mehr und Ausführlicheres über Inhalte und Debatten der Landtagssitzungen im Dezember 2021 ist auf den Internetseiten der Landtagsfraktion zu finden: www.dielinke-fraktion-lsa.de.

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Zur 4. Sitzungsperiode des neu gewählten Landtages standen 18 Themen auf der Tagesordnung,

über die am 18. und 19. November 2021 debattiert und abgestimmt wurde

#Pandemie

#Nachtragshaushalt

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Nachtragshaushaltsbegleitgesetzes 2021 in den Landtag eingebracht. Einer der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs ist die Einrichtung des Sondervermögens „Corona“ zur Bewältigung der Pandemiefolgen mit einem Volumen von 1,95 Milliarden Euro. Dieses soll durch die Zuführung von Mitteln aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür sollen mit dem Entwurf eines zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes geschaffen werden, den die Landesregierung vorlegte. Ergänzt wurde dies mit einem Entschließungsantrag der Landesregierung zur Bekämpfung der unmittelbaren Auswirkungen der Pandemie vor. In diesem wird sich für die Aufnahme von Krediten in Höhe von 2,6 Milliarden Euro ausgesprochen.

Der finanzpolitische SprecherAndreas Henke sagte in seinem Debattenbeitrag, dass sowohl die Bundesregierung als auch das Land Thüringen Milliardenkredite auf den Weg gebracht hätten, um die Pandemiefolgen abzufedern. Sachsen-Anhalt halte dagegen trotz der eingeplanten Corona-Schutzmaßnamen immer noch an dem Prinzip der Schwarzen Null fest. Dass der Doppelhaushalt 2020/21 nicht geeignet wäre, allen notwendigen Aufgaben zur Stärkung des Gesundheitswesens, der Revitalisierung der Wirtschaft und der Gestaltungsfähigkeit der Städte und Gemeinden zu entsprechen, darauf hätte die Linksfraktion im Februar dieses Jahres hingewiesen und die Einrichtung eines Sondervermögens gefordert, das jetzt komme. Und er kritisierte, dass die erste Erörterung im Kabinett vor fast einem Jahr stattgefunden hätte und der Nachtragshaushalt wesentlich eher hätte diskutiert werden müssen. Diese Auffassung teile übrigens auch der DGB, „der bereits im Juli 2020 mit seinem 3-Säulen-Konzept ‚Gesundheit schützen, Binnennachfrage stärken, Zukunftschancen gezielt nutzen‘ einen Nachtragshaushalt für coronabedingte impulsbedingte Kredite vorgeschlagen hatte“, so Andreas Henke weiter. Meine Fraktion werde den Nachtragshaushalt kritisch begleiten. Ein paar erste Einschätzungen: „Von den 60 Maßnahmen haben viele aus unserer Sicht unmittelbaren, andere nur mittelbaren Bezug zur Pandemie.“ Das müsse hinterfragt werden. Zur Stärkung der Kommunen sollte das Thema Investitionsförderung und Ausgleich von Steuerausfällen stärkere Beachtung erlangen.

Die Ausschüsse des Landtages werden in den nächsten Wochen über die Gesetzesvorhaben diskutieren.

#Gesundheit/Pflege

Die Pandemie ist nicht vorbei

Die Fraktion DIE LINKE hat mit einem Antrag die aktuelle Lage in der Corona-Pandemie thematisiert, die unserer Ansicht nach keineswegs vorbei sei, sondern sich dramatisch zuspitze. Die Inzidenzen bei Kindern zwischen 5 und 14 Jahren steigen rasant, gleichzeitig haben wir bedauerliche Todesfälle in Altenheimen. Dennoch hat das Land die Impfzentren geschlossen. Deshalb haben wir die Landesregierung unter anderem aufgefordert, ihre Aufklärungskampagne zum Impfen und zum Testen deutlich zu intensivieren.

Die gesundheitspolitische SprecherinNicole Anger dankte zu Beginn ihrer Rede allen Menschen, die sich tagtäglich an die Schutzmaßnahmen halten, sich impfen ließen und lassen, aufeinander Rücksicht nehmen. „Der Dank geht besonders an diejenigen, die im medizinischen, pflegenden und betreuenden Bereich tätig sind, auf deren Krafteinsatz und Wirken wir in dieser vierten Welle nun mehr denn je angewiesen sein werden.“

Das Instrument der Impfung bleibe das wichtigste, um weitere Mutationen zu verhindern und die Pandemie einzudämmen. Deshalb forderte Nicole Anger namens der Linksfraktion eine Ausweitung der Impfkampagne mit intensiver Aufklärungsarbeit über die Impfung und eventuelle Nebenwirkungen. Dazu schlagen wir ein Informationspaket, eine Impfhotline, die Wiedereröffnung von Impfzentren, mobile Impfangebote insbesondere im ländlichen Raum, ohne dass diesen ein Mehraufwand droht. „Kommen die Menschen nicht zu den Impfungen, müssen die Impfungen zu den Menschen kommen.“, so Nicole Anger weiter. Impfverweigerer sind nicht nur eine Gefahr für sich selbst, sondern auch für unser Gesundheitssystem.

„Übertragungen des Virus können aber durch eine hohe Impfquote in der Bevölkerung wirklich effektiv unterbunden werden. Wir fordern daher ganz besonders mit Blick auf die vulnerablen Gruppen mindestens eine berufsgruppenbezogene Impfpflicht. Wir begrüßen es, dass sich nicht nur Wissenschaftlerinnen dazu bekennen, sondern dies auch die MPK endlich erkannt hat.“ Deshalb wird die Landesregierung aufgefordert, sich beim Bund für eine berufsspezifische Impfpflicht einzusetzen. Überall dort, wo Menschen gepflegt werden, müssen Mitarbeitenden sich ihrer moralischen Verantwortung bewusst sein, dies betrifft Kindertagesbetreuung, Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, Altenpflegeheime, Tagespflege, Krankenhäuser. Alle müssen regelmäßig getestet werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr eine Teilhabe am Leben gemäß 3-G-Regelung zu ermöglichen und von einer 2G-Lösung für diese Altersgruppe abzusehen. Schüler*innenausweise können dabei Nachweis für die Testungen sein.

Dieser Antrag sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne zum gleichen Thema wurde zur Diskussion in die Fachausschüsse überwiesen.

#Energiepreise

Niemand soll frieren Energiepreise jetzt deckeln, Mehrwertsteuer senken!

Die angespannte Weltmarktlage mit anhaltenden Preissteigerungen für Gas lassen die Ausgaben privater Haushalte und Verbraucher*innen für Energie, Heizen, Brenn- und Kraftstoff unaufhörlich steigen. Darüber hatte der Landtag auf Initiative der Linken bereits im Oktober debattiert. „Diese Preisspirale gefährdet alle, die für niedrige Löhne schuften, unter Armut leiden, wegen Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit Einkommensverluste erleiden oder aus anderen Gründen jeden Euro zweimal umdrehen müssen. All diese Menschen können die hohen Energiepreise nicht mehr verkraften. Energie droht zum Luxusgut zu werden. In der nun anstehenden kalten Jahreszeit hat das zur Folge, dass Menschen frierend zuhause sitzen müssen“, sagte die für Energie und Verbraucherschutz zuständige Sprecherin Kerstin Eisenreich.

In Anbetracht der Initiativen in Frankreich, Italien oder Spanien forderte sie die Landesregierung zu entschlossenem Handeln bei der spürbaren und unverzüglichen Entlastung der Verbraucher*innen auf. Dazu bedarf es für den Winter Sofortmaßnahmen, damit für alle privaten Haushalte eine bezahlbare Energieversorgung sichergestellt wird, als auch langfristiger Maßnahmen im Sinne der Daseinsfürsorgepflicht des Staates.

So müssten die Regelsätze für Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen endlich den tatsächlichen Bedarf abbilden und entsprechend steigen. Der Mehrwertsteuersatz auf Energiepreise solle zugunsten privater Haushalte und Verbraucher*innen von 19 Prozent auf mindestens 7 Prozent abgesenkt wird. Auch die Stromsteuerabsenkung von 2,05 Ct/kWh auf 0,1 Ct/kWh soll forciert werden. Nur so wird bei weiterhin steigenden Energiepreisen gewährleistet, dass der Zugang zu bezahlbarer Energie für alle ermöglicht wird. Gleichzeitig soll entsprechend der Haushaltsgröße möglichst ein kostenfreies oder sehr kostengünstiges Grundkontingent an Energie bereitgestellt werden und die Preise dann mit zunehmenden Verbräuchen ansteigen. Denn es sei ja weder gerecht noch ökologisch sinnvoll, dass derzeit die Tarife mit zunehmendem Verbrauch sinken.

Der Antrag wurde zusammen mit einem Alternativantrag von Bündnis90/Grüne in mehrere Fachausschüsse überwiesen.

#Umweltschutz

Sofortiger Einlagerungsstopp für die Deponie Roitzsch – Müllimporte begrenzen

Die Deponie in Roitzsch war bereits in der letzten Legislaturperiode ein Dauerthema im Landtag. Ein neues Gutachten der Stadt Sandersdorf-Brehna liegt vor und sagt aus: Schadstoffe können damit aus der Deponie unkontrolliert austreten. Damit ist eine Belastung des Schicht- und Grundwassers vorgezeichnet. Vor diesem Hintergrund sehen wir akuten Handlungsbedarf, um die Menschen vor Ort vor weiteren Umweltverschmutzungen zu schützen. Das betonte der umweltpolitische Sprecher Hendrik Lange und sagte unter anderem: „Damit das Grundwasser und der Roitzscher See nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, fordern wir einen sofortigen Einlagerungsstopp. Neben der akuten Gefahr zeigt das Gutachten eklatante Fehler im Genehmigungsverfahren auf, die die Schlussfolgerung zulassen, dass die Genehmigung nie hätte erteilt werden dürfen. Es braucht eine Überprüfung der Genehmigung mit den neuen Erkenntnissen und eine Überprüfung der Basisabdichtung.“

Gleichzeitig hat die Linksfraktion erneut den Gesetzentwurf zur Änderung des Abfallgesetzes vorgelegt, der in der vergangenen Legislatur nicht mehr behandelt wurde. Das Landesverwaltungsamt als obere Abfallbehörde soll künftig die Genehmigungen für die Deponien aller Deponieklassen erteilen, wenngleich Hendrik Lange im Zusammenhang mit der Deponie Roitzsch kritisch anmerkte: „Mit Blick auf das Gutachten könnte man fragen, warum wir gerade dem Landesverwaltungsamt noch die Genehmigungsverfahren für die Deponieklassen 1 und 0 anvertrauen wollen.“ Es wäre jedoch viel besser, wenn die Genehmigungsbehörde Gutachten unabhängig beauftragt und dafür eine Gebühr einnimmt. Außerdem müssten die Menschen von Anfang an einbezogen werden. „Die Menschen vor Ort akzeptieren nicht, dass Firmen mit Asbest aus Italien viel Geld verdienen, während man ihnen den Müll vor die Füße kippt und sie mit den Folgen leben müssen.“ Immerhin könnten wir Müllimporte aus anderen Bundesländern einschränken.

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Kommunale Parkraumbewirtschaftung

Die Fraktion Bündnis90/Grüne beantragte, die Deckelung der Parkgebühren aufzuheben, da diese nicht mehr zeitgemäß sei. DIE LINKE hat einen Alternativantrag vorgelegt, weil die Idee der Grünen einseitig die Situation betrachtet. Dazu sagte der verkehrspolitische Sprecher Guido Henke, dass die kommunale Mobilitätswende durch eine Stärkung des ÖPNV erreicht werden müsse. „Es geht um Grundsätzlicheres als die zusätzliche kommunale einnahmen- und kostengesteuerte Verkehrslenkung in den Gemeinden. Böse gesprochen hieße das: freie Fahrt für Reiche, Arme parken am Rand. - Das lehnen wir als LINKE ab.“ Die Anträge wurden in den Fachausschuss überwiesen.

Kostenfreies KiTa- und Schulessen

Mit einem umfangreichen Alternativantrag hat DIE LINKE auf einen Antrag der AfD reagiert und gezeigt. Die familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann zerlegte den Antrag und zeigte vor allem, dass dieser im völligen Widerspruch zum sonstigen Agieren bei bildungspolitischen Fragen stehe. Zudem fordere DI LINKE seit Jahren eine kostenlose Essensversorgung für alle Kinder und Jugendlichen in Kitas und Schulen. „Meine Fraktion hatte bereits in der letzten Wahlperiode einen Antrag zur gesunden Ernährung von Kita- und Schulkindern und darüber hinaus zur Förderung der regionalen Versorgung eingebracht. Da damals nicht alle Vorschläge berücksichtigt werden konnten, haben wir einige hiervon erneut aufgegriffen“, sagte Monika Hohmann. Durch die Mehrheit wurde allerdings ein sehr magerer Alternativantrag der Koalitionsfraktionen angenommen.

Gedenken zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

Jährlich wird am 25. November der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen begangen. Landesfrauenrat und der Landtag führen dazu traditionell eine gemeinsame Gedenkstunde durch. Abgeordnete des Landtages setzten auch in diesem Jahr gemeinsam mit Vertreterinnen des landesweiten Netzwerks für ein Leben ohne Gewalt und der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Petra Grimm-Benne, ein deutliches Zeichen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Erstellt von Kerstin Eisenreich (MdL), 24. November 2021

Mehr und Ausführlicheres über Inhalte und Debatten der Landtagssitzungen im November 2021 ist auf den Internetseiten der Landtagsfraktion zu finden: www.dielinke-fraktion-lsa.de.

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