Kommunalwahlen 2024 im Burgenlandkreis
gewählt werden am 09. Juni 2024 ein neuer Kreistag, die Verbandsgemeinde-, Gemeinde-, Stadt- und Ortschaftsräte
Wahlberechtigt ist jeder, der Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger der Europäischen Union ist und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Landkreis, Gemeinde) wohnt, nicht aufgrund zivil- oder strafgerichtlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die die Gewähr dafür bietet, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, sowie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Kriterien für unsere Kandidat*innen
Beschluss des Landesvorstandes
Kommunalpolitik
- in einer nach Schlagworten, Bundesländern und im Volltext durchsuchbaren Kommunalpolitischen Datenbank findest du Beschlüsse kommunaler Gremien, Anträge und Initiativen von kommunalen Mandatsträgern der LINKEN,
- den Zugang zur Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft BAG Kommunalpolitik,
- die Bestellmöglichkeit des Kommunal-Newletters,
- Termine aus der Kommunalpolitik,
- Netzwerke: Kommunalpolitische Foren der LINKEN in den Ländern,
- eine Linksammlung linker Kommunalpolitik,
- Publikationen,
- digitale Angebote
- und für Neue in der Kommunalpolitik ein Einsteiger*innenpaket.
Kommunalwahlen 2024 im BLK
Programmentwurf vom 20.08.2023

- WB 1: VG An der Finne, VG Unstruttal, VG Wethautal
- WB 2: EG Naumburg
- WB 3: EG Weißenfels
- WB 4: EG Elsteraue, EG Hohenmölsen, EG Lützen, EG Teuchern
- WB 5: VG Droyßiger-Zeitzer Forst, EG Zeitz