Kommunalwahlen 2024 im Burgenlandkreis
gewählt werden ein neuer Kreistag, die Verbandsgemeinde-, Gemeinde-, Stadt- und Ortschaftsräte
Wahlberechtigt ist jeder, der Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger der Europäischen Union ist und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Landkreis, Gemeinde) wohnt, nicht aufgrund zivil- oder strafgerichtlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die die Gewähr dafür bietet, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, sowie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Kriterien für unsere Kandidat*innen
Beschluss des Landesvorstandes

- WB 1: VG An der Finne, VG Unstruttal, VG Wethautal
- WB 2: EG Naumburg
- WB 3: EG Weißenfels
- WB 4: EG Elsteraue, EG Hohenmölsen, EG Lützen, EG Teuchern
- WB 5: VG Droyßiger-Zeitzer Forst, EG Zeitz