Was die Mitteldeutsche Zeitung nicht brachte!

Leserbrief von Dr. Wolfgang Süß zu dem Artikel „Betrüger am Buffet“, MZ vom 28. Februar 2013

Ausführlicher Leserbrief von Dr. Wolfgang Süß:

In dem Artikel "Betrüger am Buffet-Treuhandskandal wurde vor 20 Jahren aufgedeckt", MZ vom 28.02.2013 werden die Bemühungen der IG Metallverantwortlichen in Halle, Günter Lorenz und Günter Meißner, gegen kriminelles Handeln von leitenden Mitarbeitern der Treuhandanstalt (THA), Dienststelle Halle, zu Recht gewürdigt. Die Vorgänge in der THA Halle waren sicher die Spitze des Eisbergs, aber nicht nur auf Halle beschränkt. Zwei Anmerkungen halte ich für unbedingt notwendig:

1. Günter Lorenz wird zitiert: „Es ist uns zu wenig gelungen“, das habe nicht an den schlimmsten Abzockern gelegen, sondern an den Weichenstellungen durch die Politik. Hier ist G. Lorenz unbedingt zuzustimmen. Die Aufgaben der THA sind im Treuhandgesetz (THG) vom 17. Juni 1990 festgelegt, beschlossen in der Volkskammer der DDR und veröffentlicht im Gesetzblatt Teil I Nr. 33—Ausgabetag 22. Juni 1990. Ministerpräsident war Lothar de Maiziere. Der erste Satz im §1 Vermögensberatung, Absatz 1 lautet: „Das volkseigene Vermögen ist zu privatisieren…“, Danach wurde gehandelt und zwar unter unerhörtem Zeitdruck. Fehlern und Missbrauch waren Tür und Tor geöffnet. Das THG wurde im Einigungsvertrag mit einigen Anpassungen zum fortgeltenden Recht der BRD erklärt. Die Modrow-Regierung gründete am 1. März 1990 die „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“ zur Wahrung der Anteilsrechte der Bürger am Volkseigentum der DDR. Die BRD kennt kein Volkseigentum. In der Übergangsphase des Beitritts der DDR zur BRD wäre das Volkseigentum herrenlos gewesen. Mit dem THG vom 17. Juni wurde diese Absicht aufgehoben.

2. Die rigorose Privatisierung wurde durch Verkaufsprämien und administrativen Druck vorangetrieben. Die TH war dem Bundesfinanzminister unterstellt. Das war Theo Waigel mit seinem zuständigen Staatssekretär Horst Köhler (später Bundespräsident) und dem Abteilungsleiter Thilo Sarrazin. Der Bundesfinanzminister ermächtigte den Vorstand der THA, die Mitglieder des Verwaltungsrates von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit bis zum 30. Juni 1991 freizustellen. Diese Haftungsfreistellung war an die leitenden Mitarbeiter weitergegeben worden und galt mit geringen Änderungen bis 1993.

Unter diesen Bedingungen, in Verbindung mit ungenügender Kontrolle, konnten Korruption und kriminelle Machenschaften um sich greifen. So ist schließlich festzustellen, dass auch der Auftrag des THG in § 2, Absatz 6, nicht erfüllt wurde: „Die THA hat die Strukturanpassung der Wirtschaft an die Erfordernisse des Marktes zu befördern… und wirkt darauf hin, dass …. eine effiziente Wirtschaftsstruktur entsteht.“

Viele hochinteressante Zusammenhänge und Hintergründe zu diesem Thema werden geschildert und dokumentiert in:

Dirk Laabs: Der deutsche Goldrausch –die wahre Geschichte der Treuhand

Otto Köhler: Die große Enteignung, Wie die Treuhand eine Volkswirtschaft liquidierte

Das blieb davon in der "MZ" vom 28.02.2013 übrig.