Verbreitung von Rassenhass im Grundgesetz verbieten
Lesebrief im "nd"
Ich glaube ein Verbot einer Partei oder Organisation ist nicht vereinbar mit unserem Grundgesetz, also der Meinungsfreit.
Was aber verboten werden sollte ist, die Verbreitung von Rassenhass in jeglicher Form, unabhängig vom Namen der Organisation, denn das ist bereits in Nürnberg für international verbindlich festgelegt worden und sollte endlich als Zusatz zur gültigen Meinungsfreiheit, im Grundgesetz verankert werden.
Dieter Grosch Naumburg
