Skip to main content

Verbreitung von Rassenhass im Grundgesetz verbieten

Dieter Grosch, Naumburg

Lesebrief im "nd"

Ich glaube ein Verbot  einer Partei oder Organisation ist nicht vereinbar mit unserem Grundgesetz, also der Meinungsfreit.

Was aber verboten werden sollte ist,  die Verbreitung  von Rassenhass in jeglicher Form, unabhängig vom Namen der Organisation, denn das ist bereits in Nürnberg für international verbindlich  festgelegt worden und sollte endlich als Zusatz zur gültigen Meinungsfreiheit, im Grundgesetz verankert werden.

Dieter Grosch Naumburg

Zurück zum Kopf der Seite