Gute-Kita-Gesetz in Sachsen-Anhalt sinnvoll umsetzen

Monika Hohmann

Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung – auch Gute-Kita-Gesetz genannt – in Kraft getreten. Sachsen-Anhalt erhält bis 2022 ca. 147 Mio. Euro Bundesmittel. Dazu erklärt die kinder- und familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann:

Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung – auch Gute-Kita-Gesetz genannt – in Kraft getreten. Sachsen-Anhalt erhält bis 2022 ca. 147 Mio. Euro Bundesmittel. Dazu erklärt die kinder- und familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann:

»Die Fraktion DIE LINKE wird zur kommenden Landtagssitzung einen Antrag einbringen, der fordert, mit diesem Geld Familien, deren Einkommen bis zu 10 Prozent über der Grundsicherung nach SGB II liegt und die weder Wohngeld, noch Kinderzuschlag beziehen, von den Elternbeiträgen zu befreien. 

Zudem soll jede pädagogische Fachkraft eine Stunde Vor- und Nachbereitungszeit pro Woche erhalten. Diese Stunden sollen den Einrichtungen in Form eines zweckgebundenen Stundenpools zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollen zur Umsetzung des Bildungsprogramms Kindertageseinrichtungen auf Antrag bis zu 50.000 Euro Investitionskostenzuschuss erhalten können.

Diese Forderungen bewegen sich im Rahmen der vom Bund vorgegebenen Möglichkeiten. Über den konkreten Einsatz dieser Mittel schließen jedoch Bund und Länder Verträge ab. Wir sehen in diesen Forderungen wichtige Schritte hin zu einer Entlastung einkommensarmer Familien, zum Ausbau der Qualität der Kinderbetreuung und zum schrittweisen Abbau des Investitionsstaus in Kindertageseinrichtungen.«