Fraktion DIE LINKE verlässt unter Protest Sondersitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr - Sondersitzung des Ältestenrates gefordert

DIE LINKE. im Landtag

Wulf Gallert, Fraktionsvorsitzender: "In der Landtagssitzung am 16. November 2007 wurde die Änderung des Landesplanungsgesetzes auf den Weg gebracht. Ein wesentlicher Teil dieser Änderungen sind die Grundsätze der Raumordnung, die die Grundlage für die Aufstellung des Landesentwicklungsplans bilden sollen. Sie wirken trotz der zwanzigmonatigen Bearbeitungszeit im zuständigen Ministerium wie mit der heißen Nadel gestrickt, sind unausgewogen, unvollständig, in sich widersprüchlich. Es wäre also dringend geboten, sie in einer breiten Debatte, zumindest aber in einer Anhörung im Landtag zur Diskussion zu stellen.

Wulf Gallert, Fraktionsvorsitzender

In der Landtagssitzung am 16. November 2007 wurde die Änderung des Landesplanungsgesetzes auf den Weg gebracht. Ein wesentlicher Teil dieser Änderungen sind die Grundsätze der Raumordnung, die die Grundlage für die Aufstellung des Landesentwicklungsplans bilden sollen. Sie wirken trotz der zwanzigmonatigen Bearbeitungszeit im zuständigen Ministerium wie mit der heißen Nadel gestrickt, sind unausgewogen, unvollständig, in sich widersprüchlich. Es wäre also dringend geboten, sie in einer breiten Debatte, zumindest aber in einer Anhörung im Landtag zur Diskussion zu stellen.

Dies aber haben die Koalitionsfraktionen verhindert, indem sie den Termin des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2008 setzte. So bleiben ganze zwei Wochen zur Beratung des Gesetzes. Heute soll bereits zwei Wochentage nach der Gesetzeseinbringung in einer Sondersitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr die Beschlussempfehlung erarbeitet werden.

Diese Art des Umgangs mit demokratischen Mitwirkungsrechten der Abgeordneten wie der Betroffenen ist ein politischer Skandal - DIE LINKE lehnt diese Verfahrensweise ab und hat sich in der Angelegenheit an den Präsidenten des Landtages gewandt und eine Sondersitzung des Ältestenrates beantragt. Sollte eine Klärung nicht erfolgen, behält sich die Fraktion juristische Schritte vor.

Mehr als problematisch ist, dass diese Verfahrensweise inzwischen Methode erlangt hat. Ähnliche Verfahrensweisen sind u.a. bei folgenden Gesetzen zu verzeichnen:

  • Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG);
  • Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform;
  • Gedenkstättengesetz.

Die Ursache ist immer wieder in dem Umstand begründet, dass sich die Regierungskoalition lange Zeit nicht einigen kann und dann das entsprechende Gesetz kraft ihrer Mehrheiten durch die Ausschüsse und den Landtag peitscht.

DIE LINKE erachtet diese Verfahrensweise als völlig verantwortungslos und ist nicht gewillt, sie weiter hinzunehmen. Sie erwartet vom Präsidenten des Landtages wie von den regierungstragenden Fraktionen, endlich wieder eine Arbeitsweise zu gewährleisten, die der Verantwortung des Landtages von Sachsen-Anhalt gerecht wird. Ansonsten wird durch die mangelnde Qualität der Gesetzesberatung und der daraus resultierenden schlechten Gesetzesqualität die Politikverdrossenheit im Lande weiter deutlich zunehmen.

Magdeburg, 20. November 2007