Fraktion DIE LINKE: Nachträglichen Sicherungsverwahrung für Jugendliche so überflüssig wie falsch

Zur derzeitigen Debatte um die Einführung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für Jugendliche erklärt die kinder-, jugend- und familienpol. Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

Zur derzeitigen Debatte um die Einführung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für Jugendliche erklärt die kinder-, jugend- und familienpol. Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„Die Forderung nach nachträglicher Sicherungsverwahrung für Jugendliche gaukelt Sicherheit auf Kosten des Resozialisierungsziels des Jugendstrafvollzugs vor. DIE LINKE vertritt die Ansicht, dass diese Maßnahme dem Erziehungsgedanken, der dem Jugendstrafrecht zugrunde liegt, klar zuwiderläuft.

Wer nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche verlangt, gesteht in letzter Konsequenz ein, dass der Vollzug versagt hat. In der Tat existieren in Sachsen-Anhalt erhebliche Probleme hinsichtlich des Personalschlüssels im Jugendstrafvollzug  aber genau hier muss angesetzt werden, um Probleme nachhaltig überwinden zu können.

DIE LINKE teilt im übrigen die Ansicht des Deutschen Richterbundes, der das Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung für Jugendliche für überflüssig erachtet und zudem aufgrund des öffentlichen Drucks die Gefahr in sich birgt, richterliche Entscheidungen im Zweifel eher in Richtung Verwahrung - „Wegsperren und Vergessen“ - tendieren zu lassen. Damit ist es theoretisch möglich, dass Jugendliche bei ungünstiger oder zweifelhafter Prognose ihr Leben lang hinter Gittern sitzen.

Viel dringlicher ist die anstehende Reform des Jugendstrafvollzuges, hier liegen die eigentlichen Defizite.

DIE LINKE bringt aus diesen Erwägungen heraus in die bevorstehende Landtagssitzung einen Antrag ein, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, im Bundesrat gegen die geplante Einführung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter ab 14 Jahren bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht wegen schwerster Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung sowie in Fällen von Raub- oder Erpressungsverbrechen mit Todesfolge zu votieren.“

Magdeburg, 12. September 2007