Fraktion DIE LINKE: Modifizierten Flächenmaßstab stoppen - Mittelzuführung für Unterhaltungsverbände sichern

DIE LINKE. im Landtag

In seiner 15. Sitzungsperiode beschäftigt sich heute der Landtag von Sachsen-Anhalt mit Fragen zur Einführung eines sogenannten modifizierten Flächenmaßstabes zur Beitragserhebung für die Wasserunterhaltungsverbände. Dazu erklärt der Agrarpolitiker der Fraktion DIE LINKE, Harry Czeke:

In seiner 15. Sitzungsperiode beschäftigt sich heute der Landtag von Sachsen-Anhalt mit Fragen zur Einführung eines sogenannten modifizierten Flächenmaßstabes zur Beitragserhebung für die Wasserunterhaltungsverbände. Dazu erklärt der Agrarpolitiker der Fraktion DIE LINKE, Harry Czeke:

„Die Fraktion DIE LINKE macht kein Geheimnis daraus, dass sie vom Grundsatz her ablehnend zu diesem ganzen Vorhaben der Regierung steht, dass ursprünglich ab 1.1. 2008 in Kraft treten sollte. Es hat sich gezeigt, dass für die Einhaltung dieser Terminstellung die entsprechend notwendigen Voraussetzungen absolut nicht vorhanden sind.

Mit unserem Gesetzentwurf haben wir die Initiative zur Änderung dieser Terminstellung ergriffen und die Landesregierung und die Koalitionsparteien zum Handeln bewegt.
Letztlich konnte Einigkeit darüber erzielt werden, dass das Inkrafttreten der neuen Regelung frühestens ab 2010 erfolgen kann. Nicht nur die technische Vorbereitung, der verwendungsfähige Zuschnitt der Daten usw., sondern vor allem auch die finanziellen Aufwendungen für die Einführung des neuen Verfahrens ist eine Frage, die bei den Unterhaltungsverbänden für große Unsicherheit sorgt. Vor diesem Hintergrund habe ich kein Verständnis für die Mittelkürzung im Doppelhaushalt 2008/2009. Der „Not gehorchend“ haben sich CDU und SPD darauf verständigt, dass die Mittelzuwendungen für die Unterhaltungsverbände  schrittweise zurückgefahren werden. Und es ist darum im Ergebnis der Haushaltsdiskussion 2007 für das Jahr 2008 ein VE von 778.000,- € ausgebracht worden. Tatsächlich finden wir aber im Entwurf der Landesregierung nur 200.000,- € vor.
Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Einführung des modifizierten Flächenmaßstabes zur Beitragsbemessung ist dieser Einschnitt eine doppelte Belastung für die Unterhaltungsverbände.

Die Regierung sollte sich darüber im Klaren sein, dass sie allein das neue Verfahren bestellt hat und zwar ganz unnötigerweise und unter völliger Missachtung der finanziellen Lage des Landes. Dabei sollte doch nach wie vor gelten: Wer bestellt, der bezahlt auch!“

Magdeburg, 11. Oktober 2007