Fraktion DIE LINKE: Ist die Veröffentlichung eines Jackpots Suchtprävention?

In wie weit der von der Landesregierung beschlossene Gesetzentwurf zum Glücksspielrecht tatsächlich dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nämlich dem Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren gerecht wird, wird bei der Befassung des Gesetzentwurfes im Innenausschuss zu prüfen sein.

In wie weit der von der Landesregierung beschlossene Gesetzentwurf zum Glücksspielrecht tatsächlich dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nämlich dem Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren gerecht wird, wird bei der Befassung des Gesetzentwurfes im Innenausschuss zu prüfen sein.

Allein die Zur-Verfügung-Stellung von 200.000 Euro für die Suchtbegrenzung wird es nicht richten.

Auch wird die Tätigkeit der Landeslotto Gesellschaft am Grundsatz der Suchtbegrenzung zu messen sein.

Gerald Grünert
kommunalpolitische Sprecher

Magdeburg, 02.10.2007