Fraktion DIE LINKE: Fahrgäste erhalten endlich umfassende und durchsetzbare Rechte im Eisenbahnverkehr

Uwe Heft, verkehrspolitischer Sprecher: "Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr umfassende und durchsetzbare Ansprüche der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr gegenüber den Eisenbahnverkehrsunternehmen veröffentlicht.

Uwe Heft, verkehrspolitischer Sprecher

Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr umfassende und durchsetzbare Ansprüche der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr gegenüber den Eisenbahnverkehrsunternehmen veröffentlicht.

DIE LINKE begrüßt diesen längst überfälligen Akt und fordert die regionalen Verkehrsunternehmen auf, den Inhalt dieser Verordnung in die Beförderungsbedingungen des gesamten Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) aufzunehmen. Damit würden alle Verkehrsunternehmen einen wichtigen Schritt zur weiteren Steigerung der Attraktivität des ÖPNV und dessen Akzeptanz gehen.

Mit der Veröffentlichung der Verordnung 1371/2007 sind die Fahrgäste nicht mehr auf die Kulanz der Eisenbahnen angewiesen und können nun bei erheblichen Verspätungen sowohl den Fahrpreis als auch weitere Kosten und Unannehmlichkeiten, wie notwendige Übernachtungen oder Weiterreise mit anderen Verkehrsmitteln, von den Eisenbahnen zurückverlangen. Der Fahrgast muss sich nicht mehr mit Gutscheinen, welchen nur bei Kauf einer neuen Fahrkarte eingelöst werden können, abfinden.

Den Fahrgästen sind darüber hinaus bereits vorab umfassende Informationen vor Fahrtantritt (z.B. Fahrpläne und Bedingungen der Fahrt mit der kürzesten Fahrtzeit und zum günstigsten Fahrpreis, Zugang von Einrichtungen für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität im Zug, Zugänglichkeit und Zugangsbedingungen für Fahrgäste, die Fahrräder mitführen, Verfügbarkeit von Sitzen in Raucher- und Nichtraucherzonen, erster und zweiter Klasse sowie Liege- und Schlafwagen, Aktivitäten, die voraussichtlich zu Störungen oder Verspätungen von Verkehrsdiensten führen) und Informationen während der Fahrt (z. B. Verspätungen und wichtige Anschlussverbindungen) zu geben.

Ebenso hat die Europäische Union nunmehr  Mindestnormen für die Qualität der Verkehrsdienstleistung (z.B. Informationen und Fahrkarten, Pünktlichkeit der Verkehrsdienste, allgemeine Grundsätze für die Bewältigung von Betriebsstörungen, Zugausfälle, Sauberkeit der Fahrzeuge und Bahnhöfe, Luftqualität in den Wagen, Hygiene der sanitären Einrichtungen, Beschwerdebearbeitung, Erstattungen und Ausgleichszahlungen bei Nichterfüllung der Dienstqualitätsnormen, Hilfeleistung für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität u. a. m.) verbindlich und für den Fahrgast einklagbar festgeschrieben.

Magdeburg, 6. Dezember 2007