Fraktion DIE LINKE: Ermittlungsfehler der Polizei nach Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim
Bei den Ermittlungen zu einem fremdenfeindlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im Januar 2007 hat es grundlegende Versäumnisse bei der Polizei gegeben. Deshalb reichte die Staatsanwaltschaft Halle bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Beamten der Polizei Merseburg ein. Ein Staatsschützer hatte nach dem Brandanschlag auf das Asylbewerberheim eine Verdächtige mit Kontakt zur Neonazi-Szene umfassend vernommen, sie aber zuvor nicht über ihre Rechte laut Strafprozessordnung informiert.
Hierzu erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:
Bei den Ermittlungen zu einem fremdenfeindlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im Januar 2007 hat es grundlegende Versäumnisse bei der Polizei gegeben. Deshalb reichte die Staatsanwaltschaft Halle bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Beamten der Polizei Merseburg ein. Ein Staatsschützer hatte nach dem Brandanschlag auf das Asylbewerberheim eine Verdächtige mit Kontakt zur Neonazi-Szene umfassend vernommen, sie aber zuvor nicht über ihre Rechte laut Strafprozessordnung informiert.
Hierzu erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:
„Ein mehr als peinlicher Vorgang, wenn ein Beamter des Staatsschutzes das Kleine ABC der Polizeiarbeit nicht kennt - weitaus problematischer jedoch sind die möglichen Folgen, wenn wegen des Versäumnisses nun der Fall eintritt, dass wertvolle Erkenntnisse aus der Vernehmung nicht in den Prozess eingeführt werden können. So sollten wohl Rechtsnormen der Strafprozessordnung „zu Gunsten des Angeklagten“ nicht verstanden werden.Die Fraktion DIE LINKE begrüßt das schnelle Reagieren der Verantwortlichen auf das Fehlverhalten des Staatsschützers in Form der Einleitung eines Disziplinarverfahrens sowie die Entbindung des Beamten von seinen Aufgaben und die Versetzung in eine andere Abteilung. Im Interesse einer umfassenden und endgültigen Klärung des beschriebenen Sachverhaltes haben die Mitglieder der Fraktion des Innenausschusses jedoch einen Selbstbefassungsantrag für die Ausschussberatung eingereicht. Dort sollte auch zu den Vorwürfen der Mobilen Opferberatung gegenüber dem Polizisten - wie mögliches Fehlverhalten bei der Durchsuchung der Wohnung eines Verdächtigen sowie bei der Sicherung von Handydaten - Stellung genommen werden.“Magdeburg, 09. November 2007
