Fraktion DIE LINKE: Erheblicher Beratungsbedarf bei Regelungen für Schulen in freier Trägerschaft

Der bildungspolitische Sprecher der Fraktion Matthias Höhn zur Ankündigung der Landesregierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes in den Landtag einzubringen, der sich u.a. mit der Finanzierung und der Rechtsstellung der Schulen in freier Trägerschaft befassen wird.

Der bildungspolitische Sprecher der Fraktion Matthias Höhn


Zur Ankündigung der Landesregierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes in den Landtag einzubringen, der sich u.a. mit der Finanzierung und der Rechtsstellung der Schulen in freier Trägerschaft befassen wird, erklärt der bildungspolitische Sprecher der Fraktion Matthias Höhn:


„Es erscheint schon etwas erstaunlich, wenn per Gerichtsurteil jemand veranlasst wird, bei seinem Handeln die Gesetze einzuhalten und darauf mit der Absicht reagiert, dem Landtag anzutragen, das Gesetz dann eben seinem Handeln anzupassen. Bei der Frage der Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft soll offenbar genauso verfahren werden.

Ungeachtet des Umstandes, dass für eine seriöse Bewertung der Text des Gesetzesvorschlages erst auf dem Tisch des Parlaments liegen muss, halten wir die Ankündigungen der Landesregierung bezüglich der beabsichtigten Regelungen für Schulen in freier Trägerschaft in einer Reihe von Punkten für problematisch.

Wir werden uns in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs für eine verlässliche, transparente und gesetzeskonforme Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft einsetzen und bürokratische Beschränkungen für die Schulentwicklung zurückweisen.

Insbesondere Ganztagsangebote, der Einsatz weiterer pädagogischer Fachkräfte neben den Lehrerinnen und Lehrern und eine tarifgerechte Entlohnung der Beschäftigen der Schulen in freier Trägerschaft müssen bei der Finanzhilfe neben den Aufwendungen für den eigentlichen Unterricht berücksichtigt werden. Eine Entwicklung, die Schulgelder in die Höhe schnellen ließe oder nur noch finanziell sehr potenten Trägern die Gründung bzw. den Betrieb von Schulen ermöglichte, wäre für uns unbefriedigend.

Nach unserer Auffassung ist es aber auch durchaus angezeigt, über alternative Berechnungsmodelle für die Finanzhilfe nachzudenken. Das grundgesetzlich garantierte Recht der Gründung von Schulen in freier Trägerschaft stellen wir nicht in Frage. Die engagierte Arbeit in vielen dieser Schulen schätzen wir.
DIE LINKE macht aber auch keinen Hehl daraus, dass im Zentrum ihrer politischen Aufmerksamkeit die staatlichen Schulen stehen, die die übergroße Mehrheit der Kinder und Jugendlichen besuchen. Auch wenn es darum geht, mit den knappen finanziellen Ressourcen des Landes umzugehen, werden wir uns von dieser Prioritätensetzung leiten lassen.“