Fraktion DIE LINKE: Ausführungsgesetz zu Schwangerschaftskonfliktberatung greift zu kurz

Zu den Vorhaben der Landesregierung, die Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen in Sachsen-Anhalt neu zu regeln und die Eigenanteile der Träger der Beratungsstellen zu erhöhen, erklärt die sozialpol. Sprecherin der Fraktion Birke Bull:

Zu den Vorhaben der Landesregierung, die Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen in Sachsen-Anhalt neu zu regeln und die Eigenanteile der Träger der Beratungsstellen zu erhöhen, erklärt die sozialpol. Sprecherin der Fraktion Birke Bull:

„1. Die geplante Reduzierung der Landesförderung auf 80 % der Kosten gefährdet nach Aussagen von Wohlfahrtsverbänden die weitere Existenz der Beratungsstellen, denn Einnahmemöglichkeiten zur Erbringung von 20 % der Kosten bietet die Beratung nicht. Damit konterkariert die Landesregierung ihre eigene familienpolitische Schwerpunktsetzung, denn durch den drohenden Zerfall der Beratungslandschaft gefährdet sie auch den Zugang zu Familien in extrem schwierigen Lebenslagen und deren Unterstützung. Gerade Familien aus sozial schwachen Milieus brauchen umfassende Beratung und respektvolle Hilfe bei der Lebensbewältigung. Dem Geschäftsbericht 2006 der Stiftung „Familie in Not“ zufolge befanden sich 44 % aller Mütter, die 2006 ein Kind zur Welt brachten, in einer Notlage, die Anspruch auf Stiftungshilfe begründete. (Der Bundesdurchschnitt liegt bei 20%.)

2. Allein die Orientierung auf ein Ausführungsgesetz zur Schwangerschaftskonfliktberatung greift zu kurz. Stattdessen fordert DIE LINKE eine gesetzliche Regelung, die die gesamte soziale Beratungslandschaft auf verlässliche finanzielle Grundlagen stellt oder die als Alternative3. eine Neuordnung der Beratungslandschaft vornimmt, die integrative Beratungsangebote unterstützt, die kommunale Verantwortung stärkt und eine finanzielle Berechenbarkeit über mehrere Jahre ermöglicht.Die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt hatte dazu im Juli diesen Jahres das Konzept einer kommunalen Sozialpauschale in den Landtag eingebracht, das jedoch von der abgelehnt und somit nicht einmal zur Diskussion in die Ausschüsse überwiesen wurde.“Magdeburg, 14. September 2007