Digitale Grundsicherung für alle Schüler!

Gunter Schneider, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Kreistag des Burgenlandkreises
Kreisverband Burgenlandkreis

Gefährdete Kinder brauchen Laptops, Drucker und WLAN für häusliches Lernen – Jobcenter ist gefragt. DIE LINKE im Burgenlandkreis greift die Forderung von Bundes- und Landespolitiker*innen nach einer digitalen Grundsicherung auf und wird aktiv.

Seit Schließung der Schulen lernen Schüler*innen zu Hause. Gerade Schüler*innen in ärmeren Familien fehlen nicht nur soziale Kontakten zu Gleichaltrigen, nicht zuletzt um Hilfe und Unterstützung zu bekommen. Auch Eltern sind oftmals in der eigenen problembeladenen Situation überfordert. Es fehlt an Rückzugsmöglichkeiten, um in Ruhe zu lernen. Die Wohnungen sind dafür oft viel zu klein.


Die Corona-Krise offenbart einmal mehr: Der Zugang zu Bildung bleibt besonders Kindern aus Hartz IV Familien oft versagt. Die Krise trifft die Schwächsten, das muss verhindert werden. LINKE Bildungspolitiker*innen hatten deshalb bereits am vergangenen Freitag gefordert, finanzschwachen Eltern und ihren Kindern in einer konzertierten Aktion mit Laptops auszurüsten.


Birke Bull-Bischoff, die Bundestagsabgeordnete der LINKEN und gleichermaßen Bildungspolitikerin ihrer Fraktion, fordert deshalb: „Wir brauchen eine digitale Grundsicherung. Arme Schüler*innen dürfen in der Krise nicht auch noch den Zugang zu Schulbildung verlieren. Sie brauchen Laptop, Drucker und Papier.


Angebote für das Lernen zu Hause laufen ansonsten ins Leere und bleiben Familien vorbehalten, die sich solche Ausrüstung leisten können.“  Gunter Schneider, Vorsitzender der Kreistagsfraktion DIE LINKE. Burgenlandkreis sieht seine Fraktion in der Pflicht: „Durch die Schließung der Schulen geraten ärmere Kinder einmal mehr in Gefahr, die Verlierer der Bildungskrise zu werden. Wir wollen auf kein Talent verzichten.

Deshalb schlagen wir vor, für diese Haushalte Zuschüsse von 350 € für einen Laptop und 100 € für einen Drucker, Papier und Tinte zur Verfügung durch das Jobcenter zu gewähren. Der Personenkreis sollte der gleiche sein, der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhält oder erhalten könnte. Die Fraktion wird das im
nächsten Kreistag thematisieren.


Zum Hintergrund:
Viele Haushalte, die Sozialleistungen nach den unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern beziehen, fehlt das Geld, um die dafür notwendigen Geräte anschaffen zu können. Im SGB II besteht hierfür beispielsweise in Form des § 21 Abs. 6 SGB II bereits eine entsprechende Anspruchsgrundlage (vgl. im Hinblick auf Mehrbedarfszuschüsse für einmalig anzuschaffende, aber laufend benötigte Bedarfe die so genannten Schulbuchurteile des Bundessozialgerichts vom 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).