Fraktion DIE LINKE: Steter Tropfen höhlt den Stein – Sachsen-Anhalt auf dem beschwerlichen Weg zu Informationsfreiheit und -zugang

Zur heutigen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verfassung zu den Gesetzentwürfen der Fraktion DIE LINKE und der Landesregierung hinsichtlich des Informationszuganges und eines Rechts auf Informationsfreiheit erklärt die rechts- und innenpolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:

 

Zur heutigen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verfassung zu den Gesetzentwürfen der Fraktion DIE LINKE und der Landesregierung hinsichtlich des Informationszuganges und eines Rechts auf Informationsfreiheit erklärt die rechts- und innenpolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:

„Der parlamentarische Weg für einen grundsätzlich voraussetzungslosen freien Zugang zu amtlichen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt ist beschwerlich, mühsam und steinig.

Obwohl bereits 1998 in Brandenburg, 1999 in Berlin, 2000 in Schleswig-Holstein, 2002 in Nordrhein-Westfalen und 2006 sogar im Bund Informationsfreiheitsgesetze in Kraft getreten waren, gestaltet sich das Verfahren in Sachsen-Anhalt als äußerst schwierig und langwierig.

Zur Erinnerung: Im Februar 2001 wurde durch die PDS-Fraktion erstmalig der Entwurf eines Informationszugangsgesetzes auf den parlamentarischen Weg gebracht, welcher der Diskontinuität unterlag. Der zweite Versuch wurde in der 4. Legislaturperiode unternommen, doch da reagierten die damaligen Koalitionsfraktionen von CDU und FDP ablehnend darauf. Und seit Sommer 2006 liegt im dritten Anlauf dem Parlament wiederum der Entwurf eines Informationszugangsgesetzes vor. Und dieser schmorte dann in der Schublade der Ausschussberatungen, bis die Landesregierung sage und schreibe im Juli 2007 einen eigenen Gesetzentwurf aus dem Ärmel zog.

Die heutige Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen hat mehrheitlich gezeigt, dass einem wachsenden Bedürfnis nach Informationen und  Transparenz staatlichen Handelns unbedingt entsprochen werden muss, indem öffentliche Stellen von dem bisherigen uneingeschränkten Amtsgeheimnis Abschied nehmen und ihr Wissen mit den Bürgerinnen und Bürgern teilen. Ein Informationszugangsgesetz sollte ihnen den Zugang zu Informationen ohne unverhältnismäßige Eingriffe in Schutzrechte Dritter bzw. ohne Schaden für ggf. überwiegende öffentliche Belange gewähren .
Darüber hinaus sollte es für die Bürgerinnen und Bürger möglichst einfach und anwendbar sein.

Diesem Anspruch wird der Gesetzentwurf der LINKEN gerecht!

Hoffen wir im Interesse einer umfassenden Informationsfreiheit, dass ein entsprechende gesetzliche Regelung auch für Sachsen-Anhalt nun zügig und konstruktiv verabschiedet wird und damit letztendlich die Steine aus dem (parlamentarischen) Weg geräumt sind.“

Magdeburg, 12. Dezember 2007