Fraktion DIE LINKE: Landesregierung soll über Flurneuordnungsverfahren berichten

Auf seiner heutigen Sitzung befasste sich der Landtag mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE, mit dem die Landesregierung beauftragt wird, den zuständigen Ausschüssen einen Bericht über die durchgeführten, laufenden und geplanten Flurneuordnungsverfahren vorzulegen. Dazu erklärte der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Hans-Jörg Krause:

Auf seiner heutigen Sitzung befasste sich der Landtag mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE, mit dem die Landesregierung beauftragt wird, den zuständigen Ausschüssen einen Bericht über die durchgeführten, laufenden und geplanten Flurneuordnungsverfahren vorzulegen. Dazu erklärte der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Hans-Jörg Krause:

„Landesweit sind über 200 Beschäftigte in den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten mit Bodenordnungs- bzw. Flurneuordnungsverfahren und mit der erforderlichen Vermessung von Flurstücken befasst. Das heißt, ca. ein Großteil aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter ist in diesen Prozess involviert.

Auch wenn bereits viele Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz abgeschlossen sind, zeigen die Planung und die Antragsstellung zur Eröffnung neuer Verfahren, insbesondere nach § 87 Flurbereinigungsgesetz (Unternehmensverfahren) und nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (Bodenordnungsverfahren), dass in den kommenden Jahren weiterhin ein hoher personeller und finanzieller Aufwand zur Umsetzung bestehen wird. Auch die Enquete-Kommission des Landtages musste bei der Anhörung der Amtsleiter zur Kenntnis nehmen, dass der Aufgabenbestand auf diesem Gebiet sich nicht verringern wird.

Vor diesem Hintergrund stellt sich für DIE LINKE die Frage nach einer möglichen Optimierung des personellen, aber vor allem auch des finanziellen und zeitlichen Aufwandes bei der Umsetzung der laufenden und geplanten Verfahren.
Daher fordert DIE LINKE, dass sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Finanzausschuss auf der Grundlage einer umfassenden Berichterstattung der Landesregierung mit diesem Thema befassen, um mögliche Schlussfolgerungen  für die Organisation der laufenden und geplanten bzw. beantragten Verfahren zu ziehen.“

Magdeburg, 29. April 2010