Energieversorger, die ohne Not den Rettungsschirm Gasumlage in Anspruch nehmen, gehören nicht unterstützt, sondern vergesellschaftet!

Bewegungslinke Sachsen-Anhalt

Mit Blick auf die Teuerungen in allen Lebensbereichen steht uns ein überaus heißer Herbst bevor. Die Gasumlage soll mit unglaublichen 34 Milliarden Euro dafür Sorge tragen, dass 12 Energieversorger vor der drohenden Insolvenz gerettet werden. Wie schlecht steht es tatsächlich um diese Energieversorger? In der Summe wird bei einem einzigen Unternehmen von einer Gefährdung gesprochen. Alle anderen Unternehmen können eine prächtige Bilanz vorweisen. Sie konnten in der Krise durch Kohle, Wind und Sonne Profite maximieren, die einer Übergewinnsteuer würdig sind. Energieversorger, die ohne Not den Rettungsschirm Gasumlage in Anspruch nehmen und dadurch einen noch höheren Gewinn erzielen, gehören nicht unterstützt, sondern vergesellschaftet!

In der aktuellen, sich für Menschen steigernden, finanziellen Notlage, fordern wir eine Entlastung durch Preisdeckel und Umsetzung der Übergewinnsteuer. Zur Entlastung gehört auch eine zukünftige Energieversorgung in gesamtgesellschaftlicher Hand. Durch Vergesellschaftung können die Energieversorger unter demokratische Kontrolle gebracht werden und müssen nicht automatisch eine Gewinnmaximierung anstreben. Der Gedanke, der hinter einer Vergesellschaftung steht, ist nicht nur ein urlinker Gedanke, sondern hat mittlerweile die Mitte der Gesellschaft erreicht und erhält dort auch Zuspruch.