Unzulässiger politischer Werbung durch die Landesregierung einen Riegel vorschieben

Stefan Gebhardt
DIE LINKE. im Landtag Stefan GebhardtPresse

Zur Entscheidung der Landesmedienanstalt bezüglich der Ausstrahlung zweier Sendungen bei radio SAW in Zusammenhang mit der Landesregierung erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion Stefan Gebhardt: "Die Entscheidung der Landesmedienanstalt, „dass die Sendungen »SAW Spezial Thema Opferschutz« vom 29. Juni 2015 und »SAW Spezial Thema STARK III« vom 07. September 2015, ausgestrahlt im Programm radio SAW der Rundfunkveranstalterin VMG Verlags und Medien GmbH & Co. KG, gegen das Verbot der Themenplatzierung – das die unabhängige Berichterstattung sichert – sowie gegen Transparenzvorgaben beim Sponsoring verstoßen hat. Die Sendungen wurden beanstandet und gegen die VMG GmbH wurde ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 22.000 Euro festgesetzt." (s. auch hier (extern)), ist ausdrücklich zu begrüßen und schafft notwendige Klarheit.

Fakt ist: Die Landesregierung hat mit öffentlichen Geldern in unzulässiger und damit illegaler Art und Weise politische Werbung betrieben.

Es ist nicht sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt Rücktritte politisch Verantwortlicher zu fordern, durch die beanstandeten Vorgänge hat sich die Landesregierung hinreichend selbst diskreditiert.
Außerordentlich sinnvoll aber wird es sein, das Agieren der Landesregierung in den kommenden Wochen mit großer Aufmerksamkeit zu beobachten - derartige Vorgänge dürfen sich nicht wiederholen, unzulässiger politischer Werbung durch die Landesregierung muss ein Riegel vorgeschoben werden."