Beim Vergabemindestlohn nicht knausern

Andreas Höppner

Zu den heute bekanntgewordenen Details zum geplanten Vergabegesetz der Landesregierung erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher Andreas Höppner:

Zu den heute bekanntgewordenen Details zum geplanten Vergabegesetz der Landesregierung erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher Andreas Höppner:

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich der Wirtschaftsminister Herr Prof. Willingmann bei der Novellierung des Landesvergabegesetzes dazu durchringen konnte, einen Vergabemindestlohn zu verankern. Die Höhe von 10,33 € hält die Fraktion DIE LINKE allerdings für überholt und zu niedrig angesetzt. Die Fraktion DIE LINKE fordert einen allgemeinen Mindestlohn von 12 €, so auch bei Vergaben der öffentlichen Hand.

Medienberichten ließ sich am Wochenende entnehmen, dass die CDU-Fraktion einen solchen Vergabemindestlohn grundsätzlich ablehnt. Interessant wird also bei der Behandlung des Gesetzes im Landtag auch sein, mit welcher Koalition die SPD dieses Gesetz durchbringen wird.

Die Fraktion DIE LINKE bleibt bei ihrer Forderung für ein modernes Vergabegesetz dabei, dass öffentliche Aufträge verbindlich an soziale, ökologische und innovative Kriterien gebunden werden müssen, wie etwa Tariftreue, Mitbestimmung, Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und eine faire Beschaffung. Eine verbindliche Regelung für alle öffentlichen Auftraggeber würde gleichzeitig zu einem Bürokratieabbau und zur Rechtssicherheit beitragen.

Die Fraktion DIE LINKE wird sich in die Novellierung daher mit eigenen Schwerpunkten und Vorschlägen einbringen, die die Aufträge der öffentlichen Hand attraktiver, rechtssicherer und besser für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen.«