Ausbildungsvergütung für betrieblich-schulische Gesundheitsberufe fällt in Sachsen-Anhalt aus

Doreen Hildebrandt, Swen Knöchel
PresseDIE LINKE. im Landtag Doreen HildebrandtSwen Knöchel

Die Gewerkschaft ver.di konnte für die Auszubildenden in den betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen eine Einigung über die erstmalige Zahlung von Ausbildungsvergütungen erzielen. Diätassistent*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, medizinisch-technische Assistent*innen und Physiotherapeut*innen sollen danach erstmals eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Einigung erfasst alle Ausbildungseinrichtungen, für die der Tarifvertrag der Länder oder der Kommunen gilt. Das ist, wie aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervorgeht, in Sachsen-Anhalt einzig das städtische Klinikum Dessau-Rosslau, das jedoch diese Berufe nicht ausbildet. Damit profitieren exakt null Auszubildende von dieser neuen Regelung. Hierzu erklären die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Doreen Hildebrandt und der finanzpolitische Sprecher Swen Knöchel:

Die Gewerkschaft ver.di konnte für die Auszubildenden in den betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen eine Einigung über die erstmalige Zahlung von Ausbildungsvergütungen erzielen. Diätassistent*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, medizinisch-technische Assistent*innen und Physiotherapeut*innen sollen danach erstmals eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Einigung erfasst alle Ausbildungseinrichtungen, für die der Tarifvertrag der Länder oder der Kommunen gilt. Das ist, wie aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervorgeht, in Sachsen-Anhalt einzig das städtische Klinikum Dessau-Rosslau, das jedoch diese Berufe nicht ausbildet. Damit profitieren exakt null Auszubildende von dieser neuen Regelung. Hierzu erklären die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Doreen Hildebrandt und der finanzpolitische Sprecher Swen Knöchel:

»Es ist traurig, dass die Auszubildenden in Sachsen-Anhalt von dieser Tarifeinigung nicht profitieren können, weil nahezu alle Ausbildungskrankenhäuser nicht im regulären Tarifvertrag verankert sind.

Insbesondere die sich in der Trägerschaft des Landes befindlichen Universitätsklinika sollten hier Vorreiter sein und unverzüglich in vollem Umfang zum Tarifvertrag zurückkehren. Unabhängig davon sollte die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die Tarifeinigung für alle Krankenhäuser in ihrem Einflussbereich gilt, zumal einer Erstattung durch die Krankenkassen nichts im Wege steht.

Die in der kleinen Anfrage dokumentierten Antworten der Landesregierung zur Tarif- und Vergütungssituation in den Krankenhäusern unseres Landes zeigen mehr als deutlich, dass die Landesregierung schon Mangels Kenntnis nicht in der Lage ist, Verbesserungen für die Beschäftigten des Gesundheitswesens zu erreichen.«