Fraktion DIE LINKE: Teilentschuldung von Kommunen bei sinkenden Landeszuweisungen ohne Sinn und Effekt

Das heute von der Landesregierung vorgestellte Teilentschuldungsprogramm für die Kommunen in Sachsen-Anhalt beinhaltet zwei entscheidende Fehler:

Das heute von der Landesregierung vorgestellte Teilentschuldungsprogramm für die Kommunen in Sachsen-Anhalt beinhaltet zwei entscheidende Fehler:

  1. Es wird im Haushaltsjahr 2010 gestartet, in dem die Kommunen durch massive Einnahmeverluste bei den Landeszuweisungen und den eigenen Steuereinnahmen in einer Größenordnung von etwa 300 Mio. Euro massenhaft in die Schuldenfalle gedrängt werden. Diese Situation ist mit einem Entschuldungsprogramm in der vorgeschlagenen Höhe nicht zu bereinigen. Viel mehr werden nach den nächsten beiden Haushaltsjahren mehr Kommunen überschuldet sein, als im Haushaltsjahr 2009.
  2. Dieses Teilentschuldungsprogramm ist im Haushaltsentwurf der Landesregierung erst ab dem Jahr 2012 über Verpflichtungsermächtigungen eingeplant. Dies hält die Fraktion DIE LINKE für haushaltsrechtlich bedenklich, da die Vorfinanzierung für die Jahre 2010/2011 durch die Investitionsbank in den folgenden Jahren über den Landeshaushalt ausgeglichen werden muss.

Zusätzlich hat der Innenminister im Innenausschuss dargelegt, dass der Bedarfszuweisungstopf für in Finanznot geratene Kommunen zwar zugunsten der allgemeinen Zuweisungen um knapp 40 Mio. Euro pro Jahr im Zeitraum 2010/2011 reduziert wird, dies aber durch eine gleichgroße Summe ausgeglichen wird, die die Investitionsbank für Liquiditätshilfen bereitstellen wird. Erfahrungsgemäß werden diese Liquiditätshilfen jedoch etwa zur Hälfte nie zurückgezahlt und müssen in Bedarfszuweisungen umgewandelt werden. Auch diesen Ausfall von Forderungen wird der Landeshaushalt der Investitionsbank in Höhe von 20 Mio. Euro pro Haushaltsjahr erstatten müssen.
Damit entstehen dem Land in den beiden Haushaltsjahre 2010 und 2011 zusätzliche Belastungen in erheblichem Umfang, die ab dem Jahr 2012 der Investitionsbank zurückgezahlt werden müssen. Dies bedeutet unter dem Strich nichts anderes, als eine zusätzliche jährliche Kreditaufnahme in einem Schattenhaushalt bei der Investitionsbank.

DIE LINKE schlägt vor, zur Haushaltswahrheit und –klarheit zurückzukehren und diese zusätzlichen Kreditaufnahmen im Haushalt zu etatisieren.  An Stelle der Teilentschuldung wäre es eine tatsächliche Hilfe für die Kommunen, die Rückzahlungsforderung für Überzahlungen an die Kommunen im Haushaltsjahr 2009 zu reduzieren.
In den Zeiten akuter substantieller Finanznot der Kommunen macht ein Teilentschuldungsprogramm keinen Sinn, wenn gleichzeitig die Landeszuweisungen deutlich abgesenkt werden. Es sollte daher für die Jahre 2010/2011 schlicht gestrichen werden.
Zudem ist die Investitionsbank dazu da, Fördermittel auszureichen. Sie wurde nicht dafür gebildet, zusätzliche Verschuldungen des Landes in Schattenhaushalten zu verstecken.

Magdeburg, 8. Dezember 2009

Wulf Gallert
Fraktionsvorsitzender