Fraktion DIE LINKE: Diskriminierungsschutz endlich um sexuelle Identität erweitern

DIE LINKE. im Landtag

Artikel 3 des Grundgesetzes – der so genannte Gleichheitsartikel – legt fest, dass niemand u.a. wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts oder seiner religiösen und politischen Anschauungen diskriminiert werden darf. Nicht zuletzt der hartnäckigen Arbeit der Behindertenbewegung ist es zu verdanken, dass der Gleichheitsartikel seit 1994 um ein Verbot von Diskriminierungen aufgrund von Behinderungen erweitert wurde. Die gesellschaftliche Gruppe der Schwulen, Lesben und Transgender steht bisher nicht unter dem Schutz des Artikel 3.

Artikel 3 des Grundgesetzes – der so genannte Gleichheitsartikel – legt fest, dass niemand u.a. wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts oder seiner religiösen und politischen Anschauungen diskriminiert werden darf. Nicht zuletzt der hartnäckigen Arbeit der Behindertenbewegung ist es zu verdanken, dass der Gleichheitsartikel seit 1994 um ein Verbot von Diskriminierungen aufgrund von Behinderungen erweitert wurde. Die gesellschaftliche Gruppe der Schwulen, Lesben und Transgender steht bisher nicht unter dem Schutz des Artikel 3.

Deshalb begrüßt es DIE LINKE ausdrücklich, dass die Hamburger Bürgerschaft gestern beschlossen hat, eine Bundesratsinitiative zur Erweiterung des Artikel 3 um einen Diskriminierungsschutz für Homosexuelle zu starten. Damit ist Hamburg - neben Berlin und Bremen - das dritte Bundesland, dass dieses Ziel anpeilt.

DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, diese Initiative im Bundesrat zu unterstützen und sich für die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ einzusetzen.

Magdeburg, 4. September 2009

Birke Bull
gleichstellungspolitische Sprecherin