Es geht um den Schutzraum Schule

Thomas Lippmann
PressePresserklärungen DIE LINKE. im Landtag Thomas Lippmann

Die Generalstaatsanwaltschaft prüft derzeit, ob die Einstellung der Ermittlungen gegen einen 18-jährigen Berufsschüler wegen des Zeigens des Hitlergrußes im Klassenzimmer durch die Staatsanwaltschaft Halle möglicherweise rechtsfehlerhaft war. Dabei soll genauer untersucht werden, ob das Klassenzimmer als öffentlicher Raum anzusehen war. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:

»Dass das Zeigen des Hitlergrußes auch in der Schule nicht geduldet werden kann, sondern Sanktionen nach sich ziehen muss, steht für Eltern und Pädagogen außer Frage. Niemand darf und wird akzeptieren, dass durch Fallstricke in den Gesetzen oder deren juristischer Auslegung der Eindruck entsteht, dass die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zur Bagatelle wird, weil die Schule kein öffentlicher Raum sei.

In jedem Fall ist die Schule ein in vielfacher Hinsicht geschützter Raum, den alle Kinder und Jugendlichen besuchen und bei dem sich Eltern darauf verlassen, dass Bildung und Erziehung in großer Verantwortung und zum Wohle der Schülerinnen und Schüler gesichert werden. Wenn sich herumspricht, dass in der Schule verfassungsfeindliche Symbolik ungestraft verwendet werden kann, wäre das Vertrauen der Eltern in die Institution Schule schwer beschädigt.

Eltern, Pädagog*innen und die Öffentlichkeit erwarten jetzt schnelle und klare Aussagen vom Bildungsminister und eine Stärkung der Schulkollegien in der Auseinandersetzung mit rechten Entwicklungen. Dafür reicht es nicht, sein Unverständnis über die Arbeit der Staatsanwaltschaft und die Schwächen im Strafgesetzbuch zu äußern. Der jetzt geführte Streit um die Öffentlichkeit im Klassenzimmer liegt völlig neben der Sache und irritiert zusätzlich. Wenn die Rechtsgrundlagen nicht ausreichend sind, ist der Minister gefordert, umgehend entsprechende Änderungen z.B. auch im Schulgesetz des Landes auf den Weg zu bringen.«