DIE LINKE: Prozess um den Tod Oury Jallohs bestätigt Notwendigkeit einer Polizeibeschwerdestelle

LandesvorstandMatthias Höhn, Landesvorsitzender

Der Landesvorstand der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt hat sich auf seiner heutigen Sitzung nochmals mit dem vorläufig zu Ende gegangenen Prozess um den Tod Oury Jallohs befasst und erklärt dazu:

Der Landesvorstand der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt hat sich auf seiner heutigen Sitzung nochmals mit dem vorläufig zu Ende gegangenen Prozess um den Tod Oury Jallohs befasst und erklärt dazu:

Der Tod Oury Jallohs in Polizeigewahrsam des Landes Sachsen-Anhalt macht uns nachhaltig betroffen. Der Prozess, der die Todesumstände aufklären sollte, ist gescheitert. Prozessbeteiligte und Beobachter bewerten übereinstimmend den Ermittlungsverlauf vor dem Prozess und das Aussageverhalten der geladenen Polizisten als ursächlich dafür.

Wir verstehen die Verzweiflung der Angehörigen und Freunde und teilen das Bedürfnis, die juristische Frage nach Verantwortung weiter zu stellen.

Ebenfalls mit Freispruch endete im Dezember der Prozess gegen den angeklagten Arzt um den Tod Laye Condés in Bremen. Der 35-Jährige starb durch einen Brechmitteleinsatz der Polizei. Beide Opfer waren schwarze Flüchtlinge, beide kamen in Folge von polizeilich angeordneten Maßnahmen in Deutschland ums Leben.

DIE LINKE begrüßt den Antrag auf Revision im Fall Oury Jallohs von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage.

Neben der juristischen Aufarbeitung bleibt die Frage nach Konsequenzen für die polizeiliche Arbeit, die Ausbildung und die Organisationskultur in der Behörde. DIE LINKE fordert die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz. Der Innenminister des Landes hat im Sommer dieses Jahres selbst auf die Notwendigkeit einer Polizeibeschwerdestelle hingewiesen. Deren sinnvolle Umsetzung ist bisher in den Mühlen der Koalition von CDU und SPD in Sachsen-Anhalt stecken geblieben. Antirassistische Initiativen und Verbände erneuerten nach dem Prozess die Forderung nach unabhängigen Kontrollkommissionen. Eine Polizeibeschwerdestelle ersetzt nicht die Disziplinarverfahren der Polizei. Sie ist als unabhängige Kommission geeignet, strukturellen Defiziten auf den Grund zu gehen. Sie ermöglicht Opfern von Polizeigewalt eine Klärung ihrer Fälle und die Vertretung ihrer Rechte. Nicht zuletzt kann sie auch kritischen Polizisten den Rücken stärken und eine interne Beschwerdekultur ermöglichen.

Magdeburg, 13.12.2008


Matthias Höhn
Landesvorsitzender